Psychische Gefährdung

Zum Jahresende: So wird Ihre Dokumentation der psychischen Gefährdungsbeurteilung rechtssicher

Im Fall einer Kontrolle oder eines Haftungsfalls werden die Aufsichtsbehörden von Ihnen als Sifa eine ausführliche Dokumentation einfordern. Damit Sie auf diese Situation gut vorbereitet sind, habe ich Ihnen nachfolgend alle Anforderungen zusammengestellt und das Ganze in eine Checkliste gepackt . So gewährleisten Sie im Alltag schnell und umfassend für jede psychische Gefährdungsbeurteilung eine Dokumentation.
Werner Böcker

Werner Böcker

13.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Digitalisieren Sie Ihre Dokumentation

Diese Dokumentation muss nach § 6 Arbeitsschutzgesetz durchgeführt werden und erfordert keine bestimmte technische Art von Unterlagen. Es kann sich also um Unterlagen in Papierform oder in Form elektronisch gespeicherter Dateien handeln. Wichtig ist aber auch, dass Sie die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen unbedingt einhalten. In der Regel bedeutet dies für Gefährdungsbeurteilungen, Protokolle des ASA und anderen Schriftverkehr eine Zeit von 10 Jahren. Da es sich auch um gesundheitsbezogene Daten handeln könnte (Stichwort: psychische Gesundheit), empfehle ich dringend, dass bei der Papierform auch der Aufbewahrungsort gegen unbefugten Zugriff geschützt ist, also beispielsweise abgeschlossen in einem feuerfesten Raum.

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  • Gefährdungen in allen Arbeitsbereichen zuverlässig zu ermitteln und zu beurteilen
  • passende Schutzmaßnahmen im Betrieb umzusetzen
  • die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und rechtssicher zu dokumentieren