Digitalisieren Sie Ihre Dokumentation
Diese Dokumentation muss nach § 6 Arbeitsschutzgesetz durchgeführt werden und erfordert keine bestimmte technische Art von Unterlagen. Es kann sich also um Unterlagen in Papierform oder in Form elektronisch gespeicherter Dateien handeln. Wichtig ist aber auch, dass Sie die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen unbedingt einhalten. In der Regel bedeutet dies für Gefährdungsbeurteilungen, Protokolle des ASA und anderen Schriftverkehr eine Zeit von 10 Jahren. Da es sich auch um gesundheitsbezogene Daten handeln könnte (Stichwort: psychische Gesundheit), empfehle ich dringend, dass bei der Papierform auch der Aufbewahrungsort gegen unbefugten Zugriff geschützt ist, also beispielsweise abgeschlossen in einem feuerfesten Raum.
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