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Zentrale Expositionsdatenbank erleichtert die Dokumentation nach Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet alle Arbeitgeber, ein Verzeichnis über die Exposition ihrer Beschäftigten gegenüber krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen zu führen und dieses 40 Jahre lang aufzubewahren. Für viele Betriebe stellt dies eine erhebliche zeitliche und organisatorische Belastung dar. Mit der von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) betriebenen Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) können die Betriebe ihren Aufwand hierfür erheblich minimieren.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

29.01.2025 · 3 Min Lesezeit

Nach § 14 Abs. 3 GefStoffV muss das Verzeichnis genaue Angaben zur Art, Höhe und Dauer der Exposition enthalten. Das betrifft z. B. die Exposition gegenüber krebserzeugenden und/oder erbgutverändernden Stoffen wie Dieselmotorabgase in Kfz-Werkstätten, Hartholzstäube in Schreinereien oder Benzol in der Kunst- und Farbstoffindustrie. Scheidet ein Beschäftigter aus dem Unternehmen aus, müssen ihm die ihn betreffenden Daten aus dem Verzeichnis ausgehändigt werden.

Wichtige Voraussetzung für Leistungsansprüche

Zweck dieser Bestimmung ist u. a. die langfristige Beweissicherung für mögliche Berufskrankheiten, deren Verursachung durch die genannten Stoffgruppen bekannt ist. Sie bildet daher eine wichtige Voraussetzung für Beschäftigte, im Fall eines Falles Leistungsansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft mit Erfolg geltend machen zu können.

Diese Informationen enthält die Datenbank

Die ZED erfasst und speichert alle Daten über die Exposition von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit kanzerogenen, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen der Kategorien 1A und 1 B gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung). Die Betriebe können ihre Daten über ein Internetportal in die ZED übertragen und dort verwalten, entweder im Dialog oder durch Upload aus im Unternehmen vorhandenen Dateien. Die Daten bleiben in dieser Datenbank von der DGUV treuhänderisch verwahrt. Der Zugriff auf die Daten ist möglich für

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