Frage: „Wir hatten vor Kurzem eine Regelüberwachung durch das Amt für Arbeitsschutz. Dabei haben wir erfahren, dass wir regelmäßig Evakuierungsübungen durchführen müssen, was bislang nicht passiert ist. Was genau müssen wir üben und wie oft muss die Übung wiederholt werden?“
Antwort: Evakuierungsübungen dienen dazu, das Verhalten bei einem Brand oder einem anderen Notfall zu üben und zu prüfen, ob das betriebliche Alarmierungs- und Evakuierungskonzept funktioniert. Die erforderliche Häufigkeit der Übungen müssen Sie in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. In der Praxis hat sich eine Wiederholung der Übungen alle 2 Jahre bewährt.
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