Leserfragen

„Was muss man beim Übertragen der Räum- und Streupflicht an externe Dienstleister beachten?“

Leserfragen
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

23.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Wir planen, einen externen Dienstleister mit dem Winterdienst zu beauftragen. Worauf müssen wir dabei achten?“

Antwort: Vereinbaren Sie schriftlich den Umfang der Arbeiten, also wo genau geräumt werden soll, und einen Zeitrahmen. Dieser soll zum Beginn der Arbeitszeit in Ihrem Unternehmen passen. Parkplätze und Verkehrswege müssen beim Eintreffen der Beschäftigten geräumt sein. Beim Winterdienst gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Demnach muss der Arbeitgeber keinen unverhältnismäßig großen Aufwand betreiben und das gesamte Firmenareal vom Schnee befreien (lassen), sondern lediglich die wichtigen Wege zu den üblichen Betriebszeiten. Von Arbeitnehmern wird ein umsichtiges Verhalten wie die Nutzung geräumter Wege und Flächen erwartet.



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