Jörg M., Wiesbaden: „Wir planen, unsere Montagearbeitsplätze über Trenntransformatoren zu versorgen. Bei dieser Versorgungsart ist die Gefahr eines elektrischen Schlags ja nicht mehr gegeben. Deshalb ist unser technischer Betriebsleiter der Ansicht, dass wir diese Gefährdungsart bei der Gefährdungsbeurteilung auch nicht mehr berücksichtigen müssten. Ist das so richtig?“
Antwort: Erlauben Sie mir zunächst eine allgemeine Richtigstellung zum Thema Gefährdungsbeurteilung. Eine Gefährdungsbeurteilung kann niemals durch irgendeine Maßnahme im Vorfeld hinfällig werden. Wie wollen Sie ohne die Gefährdungsbeurteilung feststellen, dass es keine Gefahren gibt? Wenn Ihr Betriebsleiter es beurteilen kann, wäre das ja schon eine Gefährdungsbeurteilung. Allerdings wäre das Ergebnis leider falsch. Deshalb zur Funktion eines Trenntransformators:
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