Kurzmeldung

Warum eine GBU bei gleichartigen Arbeitsbedingungen nicht immer die beste Wahl ist

Das Arbeitsschutzgesetz erlaubt das Erstellen einer einzigen Gefährdungsbeurteilung (GBU) für mehrere Arbeitsplätze oder Maschinen, wenn die Arbeitsbedingungen gleichartig sind. Doch diese Vereinfachung dürfen wir auf keinen Fall als Schlupfloch ansehen. Eine solche Vorgehensweise wird in zahlreichen Internetforen beschrieben. Warum Arbeitsbedingungen gleichartig sind, muss exakt dokumentiert werden – und das ist durchaus eine Herausforderung.
Werner Böcker

Werner Böcker

04.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Angenommen, in Ihrem Unternehmen gibt es viele Arbeitsplätze, an denen praktisch identische Bedingungen herrschen. Dann könnte für Sie der folgende Passus aus § 5 Arbeitsschutzgesetz interessant sein:

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