Leserfrage

„Sind auch Leiharbeiter und Azubis bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung mit dabei?“

Sven P., Hamburg: „Wir haben ständig Leiharbeiter im Unternehmen, die nur kurze Zeit da sind und wenige Beobachtungen bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung beitragen können. Und auch unsere Azubis sind immer […]
Jürgen Loga

Jürgen Loga

10.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Sven P., Hamburg: „Wir haben ständig Leiharbeiter im Unternehmen, die nur kurze Zeit da sind und wenige Beobachtungen bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung beitragen können. Und auch unsere Azubis sind immer nur kurz in einer Abteilung und wechseln dann weiter. Müssen diese Gruppen bei der Befragung dennoch berücksichtigt werden?“

J. Loga: Ja, auch diese Gruppen müssen einbezogen werden. Denn sollte es zu einem Unfall kommen und ist ein Mitarbeiter aus dieser Arbeitnehmergruppe darin involviert, droht eine Haftung der Führungskraft, und, wenn Sie als Sifa nicht darauf hingewiesen haben, auch Ihrerseits.



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