Gerade Stadtbewohner neigen zu dem Irrtum, sich wegen der oft großzügig vorhandenen Straßenbeleuchtung nicht weiter schützen zu müssen. Das ist falsch! Denn dunkel gekleidete Fußgänger werden von Pkw-Fahrern meist erst ab einer Entfernung von 25 m wahrgenommen. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt der Anhalteweg dann aber schon rund 28 m. Das reicht selbst bei einer Vollbremsung nicht aus, um rechtzeitig vor dem Fußgänger zum Stehen zu kommen.
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