Den meisten Führungskräften ist nicht klar, dass sie bei einer fehlenden Reaktion auf eine Überlastungsanzeige oder einer fehlenden psychischen Gefährdungsbeurteilung mit dem privaten Vermögen für daraus entstehende Schäden haften.
Diese Schäden können insbesondere durch Unfälle entstehen, wenn diese beispielsweise durch Zeitdruck ausgelöst worden sind. Andere Schäden entstehen durch Konzentrationsmängel oder fehlende Aufmerksamkeit aufgrund monotoner Arbeit.
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