Aus der Praxis

Neue Arbeitsstättenregel „Bildschirmarbeit“: Das müssen Sie unbedingt beachten

NEUE ARBEITSSTÄTTENREGEL „BILDSCHIRMARBEIT“ Informieren Sie sich über die aktuellen Änderungen und passen Sie Ihre Schutzmaßnahmen entsprechend an.
Jörg Stojke

Jörg Stojke

03.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Gesetzgeber passt in regelmäßigen Abständen Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz an. Das Ziel dieser Anpassungen sind die Verbesserung des Arbeitsschutzes durch neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung sowie die Berücksichtigung des neuesten Stands der Technik. Beachten Sie in Ihrer Einrichtung oder Praxis daher alle Änderungen in der Gesetzgebung und passen Sie regelmäßig Ihre Schutzmaßnahmen an, wie es im Folgenden am Beispiel der „Bildschirmarbeit“ dargestellt wird.

Um Gesetze und Verordnungen zu konkretisieren, gibt es Regeln, wie z. B. die Arbeitsstättenregeln (ASR). Im Laufe des vergangenen Jahres wurden wieder einige dieser Arbeitsstättenregeln angepasst und erweitert, um den aktuellen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz besser gerecht zu werden.

Die neue Arbeitsstättenregel „Bildschirmarbeit“ konkretisiert die Anforderung aus der Arbeitsstättenverordnung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und Bildschirmgeräten. Sind die Beschäftigten in Ihrer Einrichtung oder Praxis überwiegend mit Bildschirmarbeit tätig, müssen Sie diese neue Arbeitsstättenregel unbedingt beachten. Neben Begriffsbestimmungen nennt sie zahlreiche Belastungen und Gefährdungen, die bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten entstehen können. Außerdem werden Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte beschrieben, die Ihnen helfen können, die Bildschirmarbeitsplätze in Ihrer Einrichtung oder Praxis sicher und gesund zu gestalten.

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