Gefährdungsbeurteilung bei Telearbeit
Für fest in den Privaträumen von Beschäftigten eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze, sogenannte Telearbeitsplätze, schafft die ASR A6 Sicherheit darüber, wie die Gefährdungsbeurteilung erstellt werden soll: Sowohl die Begehung durch eine Sifa als auch die Erfassung der Gegebenheiten durch eine genaue Abfrage, beispielsweise mittels Checkliste und Fotos, erfüllen die Anforderungen.
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