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Neue Arbeitsstättenregel ASR A6 hilft bei der Umsetzung der Vorgaben zur Bildschirmarbeit

Die neue Arbeitsstättenregel ASR A6 Bildschirmarbeitsplätze konkretisiert die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Es geht um folgende drei bisher offene Fragen: Wie muss eine Gefährdungsbeurteilung bei Telearbeit ablaufen? Welche Themen sollte eine Unterweisung zu tragbaren Bildschirmen beinhalten? Welche Pausenzeiten sind bei ausschließlicher Bildschirmarbeit nötig? Hier erfahren Sie, was der Ausschuss für Arbeitsstätten empfiehlt.
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

23.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Gefährdungsbeurteilung bei Telearbeit

Für fest in den Privaträumen von Beschäftigten eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze, sogenannte Telearbeitsplätze, schafft die ASR A6 Sicherheit darüber, wie die Gefährdungsbeurteilung erstellt werden soll: Sowohl die Begehung durch eine Sifa als auch die Erfassung der Gegebenheiten durch eine genaue Abfrage, beispielsweise mittels Checkliste und Fotos, erfüllen die Anforderungen.

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