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Neu überarbeitet: DGUV Regel zur Benutzung von Gehörschutz

Lärmschwerhörigkeit ist die zweithäufigste Berufskrankheit in Deutschland. Allein im Jahr 2022 erkannten die Berufsgenossenschaften in 6.637 Fällen diesen irreversiblen Gesundheitsschaden als Berufskrankheit an. Mit der neu überarbeiteten DGUV Regel 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“ vom September 2024 können Sie wirksam dazu beitragen, Ihre Kollegen vor krank machenden Lärmgefahren zu schützen.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

04.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Die 120 Seiten starke Neufassung ersetzt die Ausgabe von 2015. Anlass für die Aktualisierung war nicht zuletzt die seit 2016 gültige europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 (über Persönliche Schutzausrüstungen) sowie die Weiterentwicklung der einschlägigen Gehörschutznormen nach der Normenreihe

DIN EN 352 über Gehörschützer. Weiterhin enthält die überarbeitete Fassung neue bzw. geänderte Anhänge, so z. B. zur „Ermittlung der Schallexposition für Gehörschützer mit sicherheitsrelevanter Kommunikation“.

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