Leserfragen

„Müssen Sicherheitsdatenblätter in Papierform vorgehalten werden?“

Leserfragen
Sven Rost

Sven Rost

23.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Wir halten für Notfälle Sicherheitsdatenblätter (SDB) aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe an einer zentralen Stelle in Papierform bereit. Da der Umfang der SDB immer größer wird – es sind teilweise 150 Seiten –, haben sich inzwischen gut 30 Ordner angesammelt und die Aktualisierung ist sehr aufwendig. Können wir die SDB auch ausschließlich in digitaler Form vorhalten?“

Antwort: Betriebe sind laut § 13 Gefahrstoffverordnung verpflichtet, für die internen und externen Einsatzkräfte relevante Gefahrstoffinformationen vorzuhalten. Dies kann jedoch auch per EDV oder in digitaler Form geschehen.



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