Leserfrage

„Müssen Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig wiederholt werden?“

Florian L., Dresden: „In unserem Unternehmen herrscht eine geteilte Meinung darüber, ob Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig durchgeführt werden müssen. Ich bin der Ansicht, dass dies der Fall ist, die Geschäftsleitung ist aber […]
Werner Böcker

Werner Böcker

10.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Florian L., Dresden: „In unserem Unternehmen herrscht eine geteilte Meinung darüber, ob Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig durchgeführt werden müssen. Ich bin der Ansicht, dass dies der Fall ist, die Geschäftsleitung ist aber anderer Auffassung. Gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung, die eine Regelmäßigkeit vorsieht und auch Fristen benennt. Ich habe z. B. in der DGUV-Vorschrift 2 in Anhang 1 gelesen, dass die Grundbetreuung die Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen beinhaltet. Diese sind nach maßgeblichen Änderungen spätestens aber alle 3 Jahren durchzuführen.“

W. Böcker: Um es vorab ganz kurz zu sagen: Es gibt keine allgemeine gesetzliche Vorschrift, die die Wiederholung von Gefährdungsbeurteilungen regelt. Es gibt allerdings branchenspezifische Festlegungen und z. B. die von Ihnen genannte Regelung für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden. Die Frist von 3 Jahren ist mir z. B. aus der spezifischen Fassung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall bekannt. Doch viel wichtiger als die Angabe einer Frist für eine Wiederholung sind doch die anlassbezogenen Gründe, aus denen sich eine Aktualisierung ergibt. Nehmen wir allein einen Punkt heraus:



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