Kurzmeldung

Lebensgefahr: Niemals Lebensmittelbehälter für Gefahrstoffe verwenden!

Durstig griff die Spülerin in der Küche eines Restaurants zur Limoflasche und nahm einen kräftigen Schluck gleich „aus der Pulle“. Im nächsten Moment vernahm ein Kellner ihren gellenden Schrei: Sie hatte schwere Verätzungen des Hals- und Rachenraums erlitten, denn statt der Limo enthielt die Flasche Grillreiniger.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

17.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Eine Kollegin hatte den Reiniger tags zuvor in die Getränkeflasche umgefüllt. Diese kennzeichnete sie zwar mit einem Aufkleber „GIFTIG“, doch die nichtsahnende Verunglückte hatte sich die Flasche gar nicht genauer angeschaut.

Kein Umfüllen in Lebensmittelverpackungen

Hier war eine elementare Sicherheitsregel missachtet worden: Gefährliche Arbeitsstoffe dürfen niemals in Behälter gefüllt werden, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln vorgesehen sind oder mit diesen verwechselt werden können. Außerdem dürfen sie auch nicht zusammen mit Lebensmitteln aufbewahrt werden.

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