Aus der Praxis

Krisenmanagement im Unternehmen und arbeitsrechtliche Besonderheiten

Notfälle und unvorhergesehene Ereignisse können immer eintreten. Davor kann sich kein Betrieb zu 100 % schützen. Wenn nun ein solcher Notfall eintritt, stellt sich die Frage, was dies arbeitsrechtlich bedeutet: Was dürfen Arbeitgeber in diesem Fall tun und was dürfen Arbeitnehmer verweigern? Diese Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Maria Markatou

Maria Markatou

03.02.2025 · 3 Min Lesezeit

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers wird im Notfall erweitert

Tritt ein Notfall im Betrieb ein, wird das Direktionsrecht des Arbeitgebers erweitert. Er darf dann z. B. Überstunden anordnen, ohne Rücksicht auf das Arbeitszeitgesetz (§ 14 Abs. 1 ArbZG) und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Er darf Maßnahmen anordnen, die den Schutz von Personen sicherstellen bzw. die weitere Ausweitung des Schadens verhindern sollen. Beachten Sie aber, dass diese Erweiterung wirklich nur in Notfällen gilt, nicht in Eilfällen. Zeitliches Missmanagement etwa geht zulasten des Arbeitgebers.

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