Aus der Praxis

Keine Haftung bei bloßem Regelverstoß

Glück im Unglück hatte ein Lkw-Fahrer, der trotz des festgestellten Verstoßes gegen die VDI-Richtlinie 2700 nahezu haftungsfrei aus einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen seine Person entlassen wurde. Den Richtern in Dortmund kam es für die Verurteilung bzw. Haftung des Lkw-Fahrers ganz entscheidend darauf an, ob aus dem Verstoß gegen die VDI-Richtlinie auch eine tatsächliche Gefährdung resultiert oder nicht – lesen Sie aber selbst (Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 29.07.2024, Az. 729 OWi-257 Js 630/24 -58/24).
Maria Markatou

Maria Markatou

09.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Die Verwendung ablegereifen Materials

Der Fall: Ein angestellter Kraftfahrer war verkehrsrechtlich bisher nicht vorbelastet, es wurden also noch keine Bußgelder, Punkte oder Ähnliches gegen ihn verhängt. Am 29.02.2024 um 12:20 Uhr befuhr er beruflich in Dortmund die Emscherallee. Er war die fahrzeugführende Person einer Sattelzugmaschine mit Anhänger, Marke Fendt. Fahrerlaubnisrechtlich durfte er nur mit Brille fahren, trug diese jedoch an diesem 29. Februar nicht. Außerdem hatte er vergessen, die Zulassungsbescheinigung, Teil I, für sein Fahrzeug mit sich zu führen.

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