Leserfragen

„Ist für unseren betriebseigenen Fitnessraum eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?“

Zählen Fitnessgeräte zu Arbeitsmitteln?
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

04.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Unser Betrieb hat sich entschlossen, für die Mitarbeiter einen Fitnessraum mit Trainingsequipment wie Rudergeräten, Steppern, Crosstrainern usw. einzurichten. Müssen wir für diesen Bereich auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellen? Und müssen wir die Geräte regelmäßig prüfen lassen? Die Mitarbeiter können den Bereich vor und nach der Arbeit nutzen, aber auch die Arbeit unterbrechen. In diesem Fall müssen die Mitarbeiter ausstempeln, bevor sie den Bereich betreten.“

Antwort: Fitnessgeräte sind keine Arbeitsmittel, auch dann nicht, wenn sie beim Betriebssport genutzt werden. Sie fallen daher auch nicht unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung, sodass Sie keine Prüfungen nach dieser Verordnung durchführen lassen müssen.



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