Frage: „In unserem Metallbauunternehmen kommt es immer wieder vor, dass Kollegen in der Nachtschicht allein an einer CNC-Maschine arbeiten müssen. Ist das wirklich erlaubt?“
Antwort: Alleinarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass die Beschäftigten Arbeiten außer Ruf- und Sichtweite erledigen, also an Einzelarbeitsplätzen arbeiten. Sie ist grundsätzlich nicht verboten, auch nicht während der Spät- oder Nachtschicht. Allerdings müssen der Arbeitgeber bzw. Sie als Sifa im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) prüfen, ob sich aus der Alleinarbeit besondere Gefährdungen ergeben.
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