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Hautschutz im Arbeitsalltag: Grundlagen zu Gefahrstoffen und Hauterkrankungen

Bei vielen Tätigkeiten besteht für Ihre Beschäftigten das Risiko, mit Gefahrstoffen in Kontakt zu kommen. Besonders der direkte Hautkontakt kann eine Vielzahl von gesundheitlichen Problemen verursachen. Diese Gefährdung wird in […]
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

12.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Bei vielen Tätigkeiten besteht für Ihre Beschäftigten das Risiko, mit Gefahrstoffen in Kontakt zu kommen. Besonders der direkte Hautkontakt kann eine Vielzahl von gesundheitlichen Problemen verursachen. Diese Gefährdung wird in der Praxis oft nicht ausreichend beachtet.

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Arbeiten durchzuführen (§ 7 Abs. 1 GefStoffV). Hauterkrankungen gehören seit Jahren zu den häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten. Sie entstehen in der Regel infolge einer über einen längeren Zeitraum ausgeübten beruflichen Tätigkeit, wobei außergewöhnliche Arbeitsbedingungen nicht zwingend erforderlich sind. Ein einmaliges Ereignis ist in der Regel nicht ursächlich für eine berufsbedingte Schädigung.

Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) führt berufsbedingte Hauterkrankungen unter der BK-Nr. 5101 auf. Die folgende Tabelle zeigt die statistischen Daten des BK-Geschehens von 2021 bis 2023 für anerkannte Hauterkrankungen.

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