Gefahrstoffe in der Lebensmittel- und Kosmetikindustrie

Gefährliche Kosmetik? – Die Gefährdungsbeurteilung im Friseurbetrieb

CHEMIKALIEN IM FRISEURSALON SICHER HANDHABEN Deshalb machen Wasserstoffperoxid und andere Chemikalien die Gefährdungsbeurteilung im Friseurbetrieb unverzichtbar.
Timo Gans-Eichler

Timo Gans-Eichler

05.02.2025 · 3 Min Lesezeit

In Friseursalons werden gefährliche Chemikalien eingesetzt wie z. B. Wasserstoffperoxid. Es ist also nicht verwunderlich, dass auch in diesen Bereichen die Verpflichtung besteht, eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung durchzuführen. Den verantwortlichen Personen im Friseurhandwerk wird somit eine Verantwortung übertragen, die nicht ganz einfach zu erfüllen ist. Natürlich gibt es hilfreiche Unterlagen hierzu wie die TRGS 530 „Friseurhandwerk“ oder die Anleitungen der Berufsgenossenschaften „Gefährdungsbeurteilung im Friseurhandwerk“. Dennoch treten gerade in dieser Branche Schwierigkeiten auf, die in anderen kleinen Betrieben, auch wenn sie mit Chemikalien arbeiten, nicht vorkommen.

Der Umgang mit gefährlichen Chemikalien ist im Hinblick auf den Arbeitsschutz eng verknüpft mit der Lektüre von Sicherheitsdatenblättern und der Kennzeichnung von gefährlichen Produkten. Im Friseurhandwerk ist jedoch diese Dokumentation nicht vorgesehen, denn für kosmetische Produkte ist weder die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes gefordert noch die Kennzeichnung mit Gefahrenpiktogrammen. Kosmetikprodukte werden zwar genauestens anhand einer Sicherheitsbewertung getestet, aber nur für die Anwendung am Verbraucher. Die Produkte wurden für die tägliche berufliche Anwendung in Friseursalons nicht getestet. Um sich vor potenziellen Gefahren zu schützen, bedarf es einer Gefährdungsbeurteilung und abgeleiteter Maßnahmen wie z. B. Persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe).

Die Verwendung von Chemikalien in Friseursalons birgt folgende Risiken

  • Die Verwendung von hochkonzentrierten Oxidationsmitteln wie Wasserstoffperoxid kann zu Verätzungen der Haut und Augen und bei großflächiger Benetzung der Haut zu Vergiftungserscheinungen führen. Wasserstoffperoxid ist brandfördernd und kann unter ungünstigen Bedingungen mit anderen Stoffen zu Bränden führen oder diese verstärken. Die Entsorgung hochkonzentrierter Wasserstoffperoxidlösungen sollte nicht dem Zufall überlassen werden und professionell gehandhabt werden.
  • Haarfärbemittel enthalten oftmals sehr stark sensibilisierende Substanzen. Diese Wirkung kann sogar zu einem zwar sehr seltenen, aber schweren allergischen Schock führen, der lebensbedrohlich sein kann. Ein entsprechendes gefahrstoffrechtliches Warnsymbol befindet sich auf diesen Produkten jedoch nicht. Es ist deshalb darauf zu achten, dass diese Produkte identifiziert (Anfrage nach freiwilligem Sicherheitsdatenblatt, Gruppenmerkblatt, Anfrage beim Hersteller) und bei Benutzung nur mit Handschuhen verwendet werden.
  • Ist dem Friseursalon ein Kosmetikstudio angegliedert, muss bei Peeling-Mitteln darauf geachtet werden, dass beispielsweise Gylcolsäure und Phenol extrem stark ätzende Substanzen sind, die in kosmetischen Mitteln nicht durch Gefahrenpiktogramme gekennzeichnet werden. Schutzbrille und Schutzhandschuhe dürfen hier keinesfalls vergessen werden.
  • Thioglycolsäure (Dauerwelle) ist giftig und kann bei Verschlucken zur schweren Vergiftung führen. Daher muss bei Produkten, die diese Chemikalie enthalten, darauf geachtet werden, dass keine Verwechslungsgefahr mit Lebensmitteln besteht und sie Kindern unzugänglich gemacht werden.
  • Haarsprays werden in Friseursalons häufiger eingesetzt als in Privathaushalten. Hier sollte darauf geachtet werden, dass immer eine ausreichende, ggf. technische Belüftung gewährleistet ist.

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