Basis-Wissen

Gar nicht so einfach – beim Thema Ladungssicherung gibt es viele Verantwortliche

Wenn Ladung während des Transports verrutscht, können schwere Sach- und Personenschäden die Folge sein. Doch wer haftet, wenn etwas schiefgeht – der Fahrer, der Verlader oder gar der Halter des Fahrzeugs? Die Antwort ist komplexer, als viele denken. Geben Sie den Beschäftigten in der Unterweisung einen Überblick über die rechtlichen Regelungen und die Verantwortlichkeiten bei der Ladungssicherung.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

09.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Kommt es durch mangelnde Ladungssicherung zu einem Unfall, können alle Verantwortlichen belangt werden, falls sie ihre Pflichten vernachlässigt haben. Die möglichen Strafen reichen von Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Diese Pflichten haben die jeweiligen Verantwortlichen

  • Pflichten der fahrenden Person: Laut § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist diese dafür verantwortlich, dass die Ladung während der Fahrt gesichert ist, sodass sie selbst bei plötzlichen Bremsmanövern oder scharfen Kurven nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Dies bedeutet in der Praxis, dass die fahrende Person sowohl die Ladung als auch die verwendeten Sicherungsmittel (z. B. Gurte, Netze) vor Fahrtantritt überprüfen muss.

  • Pflichten der verladenden Person: Auch die verladende Person muss laut § 412 Handelsgesetzbuch sicherstellen, dass die Ladung so verstaut wird, dass sie ohne Gefahr transportiert werden kann. In der Praxis heißt das, dass Verlader und Fahrer zusammenarbeiten müssen, um sicherzustellen, dass die Ladung richtig verteilt und gesichert ist.

  • Pflichten des Fahrzeughalters: Dieser muss gemäß § 31 StVZO sicherstellen, dass das Fahrzeug geeignet und technisch in der Lage ist, die Ladung sicher zu transportieren. Das schließt eine regelmäßige Wartung des Fahrzeugs und der Zurrmittel ein.

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