Um die Notwendigkeit rechtlicher Grundlagen im Bereich des Gefahrstoffmanagements zu verstehen oder zumindest dessen Existenz zu akzeptieren, gibt es im alltäglichen Leben einige Beispiele.
Sie haben sicherlich schon davon gehört, dass man Cola als Reinigungsmittel benutzen kann, da es Phosphorsäure enthält. Häufig nutzt man auch zur Kalkentfernung Essigessenz aus dem Lebensmitteladen, die eine Konzentration von ca. 25 % Essigsäure enthält. Derartige Produkte sind nicht mit einem kindersicheren Verschluss versehen oder gar mit Gefahrenpiktogrammen, wie man es von gefährlichen Produkten kennt. Im Gegenteil, auf vielen Etiketten sind häufig sogar Lebensmittel abgebildet, was den Eindruck einer Verharmlosung erwecken könnte.
Würde man dieses Lebensmittelprodukt so unter dem Gesichtspunkt eines Reinigungsmittels in Verkehr bringen, würde das Produkt nicht verkehrsfähig sein. Im industriellen Bereich wäre der Umgang nur mit Schutzausrüstung und Gefährdungsbeurteilung erlaubt, abhängig von der Menge des Stoffes. An dieser Stelle fragt man sich zu Recht, wie das sein kann.
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