Gesundheitsschutz

Berufliche Hautkrankheiten im Wandel: Eine besorgniserregende Entwicklung

Bei vielen Tätigkeiten besteht für Ihre Beschäftigten das Risiko, mit Gefahrstoffen in Kontakt zu kommen. Durch direkten Hautkontakt können verschiedene Erkrankungen entstehen. Diese Gefährdung wird in der Praxis leider oft unterschätzt. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Arbeiten durchzuführen (§ 7 Abs. 1 GefStoffV). Leider stehen Hauterkrankungen seit Jahren an der Spitze der Anzeigen einer Berufskrankheit.
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

09.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Erschreckende Fakten vor 18 Jahren

Im Jahr 2004 wurden 8.500 Verdachtsfälle auf Hautkrankheiten durch Berufsgenossenschaften bestätigt. Hautkrankheiten gehören somit zu den häufigsten Berufskrankheiten. Beruflich verursachte Hautkrankheiten Ihrer Beschäftigten können nun durch das optimier­te Hautarztverfahren schneller erkannt und behandelt werden.

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