Schwerpunktthema

Beispiel Ramadan – wie Sie auf besondere Bedürfnisse in der Fastenzeit eingehen

Auch wenn Religion und Arbeit auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben, können religiöse Bedürfnisse sich auf die Arbeitsfähigkeit und das Unfallrisiko auswirken. Führungskräfte und Beschäftigte sind gleichermaßen gefragt, wenn es darum geht, diese Risiken zu senken. Ermutigen Sie in der Unterweisung zum offenen Dialog.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

22.01.2025 · 3 Min Lesezeit

In Deutschland leben mehr als 5 Millionen Muslime. Der Ramadan, der heilige Fastenmonat vieler Muslime, ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der kulturellen Vielfalt in zahlreichen Betrieben. Die Ausübung religiöser Praktiken ist durch das Grundgesetz geschützt. Gleichzeitig sind Beschäftigte gegenüber dem Arbeitgebenden verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Die daraus resultierenden Herausforderungen können Betrieb und Beschäftigte nur gemeinsam lösen.

Sensibilisieren Sie für die Risiken des Fastens

Der Ramadan richtet sich nach dem islamischen Mondkalender und verschiebt sich jährlich um etwa 10 Tage. 2025 liegt der Fastenmonat zwischen dem 28. Februar und dem 30. März. Während dieser Zeit verzichten gläubige Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf Essen, Trinken, Rauchen und andere Genussmittel. In der Regel brechen sie das Fasten nach Sonnenuntergang mit einer Mahlzeit. Diese geänderte Routine kann Auswirkungen auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit haben.

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