In Deutschland leben mehr als 5 Millionen Muslime. Der Ramadan, der heilige Fastenmonat vieler Muslime, ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der kulturellen Vielfalt in zahlreichen Betrieben. Die Ausübung religiöser Praktiken ist durch das Grundgesetz geschützt. Gleichzeitig sind Beschäftigte gegenüber dem Arbeitgebenden verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Die daraus resultierenden Herausforderungen können Betrieb und Beschäftigte nur gemeinsam lösen.
Sensibilisieren Sie für die Risiken des Fastens
Der Ramadan richtet sich nach dem islamischen Mondkalender und verschiebt sich jährlich um etwa 10 Tage. 2025 liegt der Fastenmonat zwischen dem 28. Februar und dem 30. März. Während dieser Zeit verzichten gläubige Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf Essen, Trinken, Rauchen und andere Genussmittel. In der Regel brechen sie das Fasten nach Sonnenuntergang mit einer Mahlzeit. Diese geänderte Routine kann Auswirkungen auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit haben.
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