Laut dem aktuellen „TÜV-Baurechtsreport“ wurden im Jahr 2023 von den TÜV-Sachverständigen 27,1 Prozent der Brandschutzanlagen im Betrieb mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet – ein Anstieg um 0,6 Punkte im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2018 lag die Mängelquote noch bei 21,1 Prozent. Darüber hinaus wiesen 43,9 Prozent der Anlagen im Jahr 2023 „geringfügige Mängel“ auf, während lediglich 29 Prozent mängelfrei waren. Zudem bringt die Energiewende einige neue Herausforderungen für den Brandschutz mit sich. Dem Bericht zufolge ist die steigende Anzahl an Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Ladestationen dafür maßgeblich verantwortlich. Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, erklärt, dass der technische Brandschutz in öffentlichen Gebäuden, Beherbergungsstätten und Hochhäusern nach wie vor unzureichend ist, obwohl dies seit mehreren Jahren beanstandet wird. Gebäudeeigentümer, aber auch Verwalter sind gefordert, die Funktionsfähigkeit der Brandschutzanlagen vollständig sicherzustellen.
Die geprüften Brandschutzsysteme umfassen neun Anlagentypen. Bei sechs dieser Typen ist die Mängelquote gestiegen. So wiesen fast ein Drittel (31 Prozent) der geprüften Feuerlöschanlagen wesentliche Mängel auf, ebenso wie 27,6 Prozent der Rauchabzugsanlagen und 21,3 Prozent der Brandmeldeanlagen. Auch 35,4 Prozent der Lüftungsanlagen sowie 25,1 Prozent der Notstromaggregate (Sicherheitsstromversorgung) wurden mit erheblichen Mängeln beanstandet. In diesen Fällen erhalten die Anlagen keine Prüfbescheinigung und die festgestellten Mängel müssen je nach Gefährdungslage umgehend oder innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.(OK)
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