Das Saarland, jenseits der Stadtstaaten das kleinste deutsche Bundesland, hat im Jahr 2004 als Erstes die Rauchmelderpflicht für Neu- und Bestandsgebäude eingeführt. Es dauerte noch weitere 12 Jahre, bis Sachsen im Jahr 2016 als letztes Bundesland seine Landesbauordnung mit dem entsprechenden Paragrafen zum Einbau der elektronischen Lebensretter aktualisierte.
Die bevölkerungsreichsten Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen führten die Rauchmelderpflicht erst 2013 ein. In dieser Ausgabe nehmen wir das 20-jährige Bestehen dieser Pflicht zum Anlass, deren Sinn und Notwendigkeit genauer zu betrachten.
Zahlen – Daten – Fakten
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) verzeichnete im Jahr 2000 rund 197.000 Brände und Explosionen im gesamten Bundesgebiet. In den Folgejahren stieg dieser Wert an, 2018 auf einen Höchststand von damals mehr als 248.000 Brandeinsätzen, bevor er sich drei Jahre später wieder bei 197.000 einpendelte. Die erfreuliche Nachricht in diesem Zusammenhang ist, dass sich seit Einführung der Rauchmelderpflicht im Jahr 2000 die Zahl der bei Bränden getöteten Menschen um rund 40 % reduziert hat (Quelle: statistisches Bundesamt).
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