1 – für die Orientierung benötigt das menschliche Auge mindestens 1 Lux

Licht ist mehr als nur ein angenehmer Begleiter am Arbeitsplatz – es ist eine grundlegende Voraussetzung für die Sicherheit und Gesundheit. Doch nicht nur bei der Arbeit ist Licht entscheidend […]
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

10.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Licht ist mehr als nur ein angenehmer Begleiter am Arbeitsplatz – es ist eine grundlegende Voraussetzung für die Sicherheit und Gesundheit. Doch nicht nur bei der Arbeit ist Licht entscheidend – auch im Notfall, etwa bei einem Stromausfall, stellt eine ausreichende Beleuchtung sicher, dass alle den Weg zum Sammelplatz finden. (SD)

Die Beleuchtungsstärke, also die Menge Licht, die tatsächlich am Arbeitsplatz zur Verfügung steht, entscheidet darüber, ob Tätigkeiten gut und sicher durchgeführt werden können. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.4 enthält Vorgaben an die Mindestbeleuchtungsstärke von Arbeitsplätzen in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit bzw. dem Gefährdungspotenzial.



In Notfällen reicht dem Auge schon 1 Lux

für eine ausreichende Orientierung



Das ist in etwa die Menge Licht, mit der eine Kerze eine Fläche von einem m² erhellt. Auch wenn dies auf den ersten Blick als geringe Anforderung erscheint: Diskutieren Sie mit den Teilnehmenden, ob diese Lichtmenge in allen Bereichen z. B. durch eine gepufferte Notbeleuchtung zur Verfügung steht. Typische Sollbruchstelle sind Keller, in denen die Notausgangsbeschilderung nur als nachleuchtendes Schild ausgeführt ist. Da die erforderliche Aufladezeit oft nicht erreicht wird, stehen Beschäftigte hier im Zweifelsfall im Dunkeln.



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