So gelingt die digitale Unterweisung zu psychischen Belastungen
Eine digitale Unterweisung zu psychischen Belastungen ist für den betrieblichen Alltag nur scheinbar der schnellere und einfachere Weg, denn sie darf nicht die einzige Methode sein, sondern nur als Ergänzung dienen. Danach muss der Unterweisende sich darum kümmern, dass die Teilnehmer persönliche Fragen, Anmerkungen und Vorschläge einbringen können. Ich habe Ihnen deshalb die wichtigsten 5 Schritte hier zusammengestellt.
Die Berufsgenossenschaften weisen eindringlich darauf hin, dass eine digitale Unterweisung zu psychischen Belastungen allein nicht ausreicht. Deshalb sollten Sie die folgenden 5 Schritte am besten mit der klassischen Unterweisung verknüpfen, die im Alltag schon lange realisiert werden muss. Konkret bedeutet dies:
Schritt 1: Über digitale Unterweisung zu psychischen Belastungen informieren
Informieren Sie die zu Unterweisenden über die geplante Unterweisung und das Thema. Ein Einladungstext könnte etwa so aussehen: […] Als Ihre Führungskraft trage ich Verantwortung dafür, dass Sie sicher und gesund arbeiten können. So steht es auch im Arbeitsschutzgesetz. Dies gilt auch für den psychischen Bereich. Und deshalb habe ich 2 Schwerpunkte vorbereitet: die Vermittlung wichtiger Informationen über ein digitales Medium und der anschließende Besprechungstermin, in dem wichtige Punkte erörtert werden. Die Teilnahme an dem Termin ist für Sie Pflicht. […]
Schritt 2: Stellen Sie Materialien bereit
Stellen Sie die digitalen Medien bereit und achten Sie dabei darauf, dass zusätzlich auch eine Zufriedenheitsbefragung abgefragt und ein Besprechungstermin vorgeschlagen wird. Jeder Teilnehmer muss also nach Einsatz des digitalen Mediums nachweisen, dass er die Inhalte verstanden hat bzw. die Fragen stellen kann, die noch offen sind. Wichtiger Hinweis: Da bei der Unterweisung keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, ist daher keine Freigabe durch einen Datenschutzbeauftragten oder Betriebsrat notwendig. Dies ist dann aber anders, wenn es
um die Befragung, Teilnehmerlisten und Terminabsprachen geht.
Schritt 3: Nehmen Sie Rückfragen auf
Für jeden konkreten Bereich müssen eventuell individuelle Themen berücksichtigt werden. Fragen Sie die Teilnehmergruppe, was sie einem neuen Mitarbeiter empfehlen würde. Nehmen Sie diese Ideen und Hinweise in das Unterweisungsblatt mit auf, das später jedem ausgehändigt wird. Die Rückfragen helfen Ihnen auch dabei, Ihre Unterweisung für das nächste Jahr zu optimieren.
Schritt 4: Ergänzende Maßnahmen
Verteilen Sie das ergänzende Unterweisungsblatt und lassen Sie alle Teilnehmer mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie das Unterweisungsblatt erhalten haben.
Schritt 5: Dokumentation Sie alles
Der unterschriebene Unterweisungsnachweis ist ein Dokumentationsnachweis und somit ist auch die Archivierung Teil Ihres Arbeitsschutzes. Sie müssen den Nachweis zusammen mit Ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung archivieren.
Auszug aus der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
Auszug aus der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
§ 4 Unterweisung der Versicherten (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
Das bedeutet für Sie: Die Unterweisung zu psychischen Themen ist nicht freiwillig, sondern eine gesetzliche Pflicht. Achten Sie daher auf die oben genannten 5 Schritte, damit Sie rechtlich und inhaltlich erfolgreich bleiben.
Mehr zum Thema Unterweisung bei psychischen Belastungen inklusive Unterweisungsvorlagen finden Sie hier: Unterweisung Plus – Psychische Belastungen