Die Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter ist verpflichtend für Unternehmen. Der nachfolgende Beitrag widmet sich ausführlich dem betrieblichen Gesundheitsschutz. Unter anderem werden einige wichtige Maßnahmen genannt, die Arbeitgeber dahingehend ergreifen können. Nicht zuletzt thematisiert der Beitrag Berufskranken und die Prävention dagegen.
Warum ist Gesundheitsschutz für Arbeitgeber so wichtig?
Fehlzeiten von Beschäftigten bedeuten gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine erhebliche Störung in den Arbeits- und Produktionsabläufen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass Betriebe rechtzeitig in den Arbeits- und Gesundheitsschutz investieren. Der wirtschaftliche Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens bemisst sich an der Gesundheit der Mitarbeiter.
Werden spezielle Präventionsmaßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sinnvoll eingesetzt, führen sie zur Verhütung von Unfällen, zur Senkung von Fehltagen und zur allgemeinen Verbesserung des Gesundheitszustandes.
Was bedeutet der betriebliche Gesundheitsschutz?
Der betriebliche Gesundheitsschutz thematisiert die langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Mitarbeiter. Das Ziel des Gesundheitsmanagements ist die Prävention von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen. Neben dem Gesundheitsschutz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist dies festgeschrieben.
In den vergangenen Jahren ging es beim Gesundheitsschutz im Wesentlichen um den Schutz vor Berufskrankheiten. Diese spielen heute weiterhin eine wichtige Rolle. Dennoch rückt die Erhaltung und Förderung der Mitarbeitergesundheit mehr in den Vordergrund.
Was sind die zwei Ansätze des Gesundheitsschutzes?
Prävention steht in engem Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz. Diese lässt sich nochmals in zwei verschiedene Ansätze untergliedern. Diese sollen nachfolgend beschrieben werden.
Was bedeutet die Verhältnisprävention?
Diese Art der Prävention setzt bei den Arbeitsbedingungen an. Bei der Verhältnisprävention geht es um die langfristige Gesundheitsvorbeugung mit Blick auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsmittel und die übrige Arbeitsumwelt.
Das Ziel der Verhältnisprävention: die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsumwelt durch die Reduktion aller möglichen Gefährdungsfaktoren. Zudem sollen alle Belastungen am Arbeitsplatz begrenzt werden. Die Belastungen können physischer und psychischer Natur sein. Gefährdungsfaktoren sind beispielsweise gefährliche Stoffe und Gemische, die das Risiko einer explosionsfähigen Atmosphäre deutlich erhöhen.
Welche Maßnahmen umfasst die Verhältnisprävention?
- der Abbau von belastenden Arbeitsbedingungen
- die ergonomische Gestaltung der Arbeitsumgebung und der Arbeitsmittel (Werkzeuge und Maschinen)
- Erweiterung von Handlungsspieleräumen
Die Maßnahmen der Verhältnisprävention werden in den meisten Fällen im Rahmen einer umfassenden betrieblichen Gesundheitsförderung durchgeführt. Die Grundlage für die Verhältnisprävention bieten die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Bei dieser werden alle Gefährdungsfaktoren und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz und an der Arbeitsstätte überprüft und analysiert. Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung ist zudem die Überprüfung der verwendeten Arbeitsmittel.
Was ist die Verhaltensprävention?
Im Gegensatz zur Verhältnisprävention geht die Verhaltensprävention vom einzelnen Mitarbeiter aus. Bei dieser Prävention wird das Verhalten am Arbeitsplatz genau geprüft. Darüber hinaus steht die Verhaltensprävention immer im Zusammenhang mit Arbeit.
Das Ziel der Verhaltensprävention ist die Vermeidung gesundheitsriskanter Risiken sowie die Minimierung von physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Die Maßnahmen im Rahmen der Verhaltensprävention sollen die Gesundheit der Mitarbeiter fördern und erhalten.
Welche Maßnahmen umfasst die Verhaltensprävention?
- Informations- und Aufklärungsmaßnahmen (Gesundheitssprechtage, Infoveranstaltungen zur Verhaltensprävention)
- Maßnahmen, die auf Verhaltensänderungen abzielen (Nichtraucherprogramme, Entspannungstechniken, Ernährungskurse, Anti-Stress-Programme, Betriebssport)
Genau wie bei der Verhältnisprävention sind die Maßnahmen im Rahmen der Verhaltensprävention Bestandteil der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Welchen Beitrag leisten Berufsgenossenschaften zum Gesundheitsschutz?
Im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit stehen Berufsgenossenschaften. Diese sind in Deutschland ein wichtiger Teil des sozialen Netzes. Es gibt verschiedene Berufsgenossenschaften. Zum Teil sind die Branchen dort zusammengefasst, in denen die Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Diese Berufsgenossenschaften gibt es in Deutschland
- Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
- Holz und Metall
- Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
- Nahrungsmittel und Gastgewerbe
- Bauwirtschaft (BG Bau)
- Handel und Warenlogistik
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
- Verkehrswirtschaft Post-Logistik (BG Verkehr)
- Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Alle Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Beschäftigten bei der für sie zuständigen Berufsgenossenschaft zu versichern. Damit erfolgt gleichzeitig eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle. Mittlerweile sind rund 3 Millionen Betriebe hierzulande dieser Pflicht nachgekommen (Stand: März 2017)
Arbeitnehmer haben durch die automatische Mitgliedschaft einen entscheidenden Vorteil: in Bezug auf die gesetzliche Unfallversicherung haben sie keine finanziellen Ausgaben. Arbeitgeber müssen die Kosten für die Mitarbeiter allein tragen. Mittlerweile ist fast jeder Arbeitnehmer in einer Berufsgenossenschaft.
Dies gilt als große Errungenschaft des deutschen Sozialstaats. Zudem ist durch die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft ein sozialer Abstieg in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit unwahrscheinlicher. Obwohl sich Arbeitnehmer dadurch oft einschränken müssen, werden sie durch die soziale Absicherung aufgefangen. Diese Sicherheit ist gegeben.
Aufgaben der Berufsgenossenschaften
Zu den Zuständigkeiten einer Berufsgenossenschaft gehört unter anderem die Herausgabe der Unfallverhütungsvorschriften. Diese werden nach § 15 SGB erstellt und sind für alle betroffenen Unternehmer verbindlich. Die Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitnehmer über die Vorschriften informiert werden. Zudem müssen Unternehmen stets die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren.
Um die regelmäßige Kontrolle der Vorschriften zu gewährleisten und die Unternehmen darin zu unterstützen, wird eine Aufsichtsperson von der Berufsgenossenschaft festgelegt. Diese Person überprüft nicht nur die Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften, sondern hat von Amts wegen hoheitliche Befugnisse. Die Aufsichtsperson kann im Rahmen der Kontrolle Maschinen abschalten lassen und Produktionsvorgänge stoppen.
Zu den weiteren Aufgaben der Berufsgenossenschaft zählen Schulungen, Fort- und Weiterbildungen für Personen, die im Unternehmen für die Sicherheit der Beschäftigten sorgen müssen.
Dieses Schulungsangebot wird vor allem für die angehenden Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben angeboten. Unternehmen können einen Mitarbeiter aus ihren zum Sicherheitsbeauftragten bestellen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, einen Externen für die Sicherheit der Beschäftigten ins Haus zu holen.
Welche Rolle übernimmt der Betriebsarzt im Unternehmen?
Eine der Unternehmerpflichten ist es, für die Gesundheit der Mitarbeiter zu sorgen. Dazu gehört die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter. Aus diesem Grund müssen Sie einen Betriebsarzt bestellen.
Wie das Bundesarbeitsministerium auf seiner Webseite zusammenfasst, umfasst das Gebiet der Arbeitsmedizin, die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits. Darüber hinaus beschäftigt sich die Arbeitsmedizin mit der Förderung der Gesundheit sowie mit der Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen.
Was sind die Aufgaben eines Betriebsarztes?
Neben der Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen beraten Betriebsärzte das Unternehmen in allen Belangen des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Außerdem besteht die Aufgabe des Betriebsarztes darin, arbeitsbedingte Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Der Betriebsarzt deckt die Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen auf und leitet aufgrund dessen präventive Maßnahmen ab.
Nicht zuletzt leistet der Betriebsarzt einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter. Sie fördern, erhalten und stellen unter anderem die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wieder her. Darüber hinaus entwickeln sie gemeinsam mit dem Unternehmen Konzepte für den betrieblichen Gesundheitsschutz.
Die gesetzlichen Aufgaben für den Betriebsarzt ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Darin enthalten ist unter anderem ein Katalog mit den Aufgaben für einen Betriebsarzt. Darüber hinaus finden sich im Arbeitsschutzgesetz die Aufgaben für einen Betriebsarzt sowie in Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
DGUV Vorschrift 2 zum Betriebsarzt
Bei der Bestellung eines Betriebsarztes müssen sich Unternehmen an die DGUV Vorschrift 2 halten. Diese ist eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Neben der erforderlichen Fachkunde werden in dieser Vorschrift vor allem die Aufgaben des Betriebsarztes beschrieben.
Darüber hinaus enthält die DGUV Vorschrift 2 Angaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung und verschiedene Betreuungsmodelle. Seit 1. Januar 2011 ist sie für alle Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand verbindlich. Weitere Informationen zur DGUV Vorschrift 2 bietet die DGUV auf ihrer Webseite.
Warum brauchen Sie einen Sicherheitsbeauftragten im Betrieb?
Neben dem Betriebsarzt gibt es – vor allem in großen Unternehmen – einen Sicherheitsbeauftragten. Auch sie werden vom Betrieb bestellt und unterstützen den Arbeitgeber ehrenamtlich bei der Umsetzung der Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Sicherheitsbeauftragte müssen dafür sorgen, dass ausreichend Schutzausrüstungen und -vorrichtungen vorhanden sind. Gerade bei Betrieben des produzierenden Gewerbes ist die Arbeit des Sicherheitsbeauftragten unerlässlich. Darüber hinaus weisen die Personen das Kollegium auf sicherheits- und gesundheitswidriges Verhalten hin.
Interne Sicherheitsschulungen werden von den Sicherheitsbeauftragten initiiert, jedoch nicht geleitet. Die Durchführung der Fort- und Weiterbildungen zum Sicherheitsberater übernehmen die jeweiligen Berufsgenossenschaften.
Wenn im Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind, besteht die Unternehmerpflicht, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Wenn die Belegschaft großen Gefahren am Arbeitsplatz oder an der Arbeitsstätte ausgesetzt sind, empfehlen die Berufsgenossenschaften die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten auch bei weniger als 20 Mitarbeitern. Die Berufsgenossenschaften empfehlen zudem die Benennung schriftlich und in Absprache mit dem Betriebsrat erfolgen zu lassen.
Auf der Webseite der DGUV gibt es eine kostenfreie Publikation, die sich mit den Grundsätzen der Prävention auseinandersetzt. Hier gibt es auch einen Mustervordruck zur Bestellung des Sicherheitsbeauftragten. Darüber hinaus bietet die Publikation Informationen zur Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit im Unternehmen an.
Was ist der Unterschied zwischen der Sicherheitsfachkraft und dem Sicherheitsbeauftragten?
Die Begriffe Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragter müssen zwingend voneinander getrennt werden. So gibt das Arbeitssicherheitsgesetz den gesetzlichen Rahmen für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Betrieben vor. Zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zählen Techniker, Meister und/oder Ingenieure. Diese Personen sind speziell ausgebildet und wissen, worauf es beim Arbeits- und Gesundheitsschutz ankommt.
Die Fachkraft für Sicherheit ist direkt der Betriebsleitung unterstellt und unterstützt die Führungskräfte bei der Unfallverhütung. Darüber hinaus ist eine solche Fachkraft beratend tätig und unterstützt die Durchführung der einzelnen Maßnahmen. Paragraph 6 des Arbeitssicherheitsgesetz definiert die Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte genauer.
Genau wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz berät der Sicherheitsbeauftragte den Arbeitgeber bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Im Gegensatz zu den Fachkräften arbeiten die Sicherheitsbeauftragten ehrenamtlich. In § 22 SGB VII sind die Aufgaben der Beauftragten für Sicherheit näher beschrieben.
Welche Rolle kommt dem Betriebsrat beim Gesundheitsschutz zuteil?
Die Arbeit in Deutschland unterliegt zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen, die im Arbeitsschutzgesetz manifestiert sind. Das Gesetz schreibt dem Arbeitgeber vor, welche Maßnahmen er im Betrieb zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ergreifen muss.
Wenn nur eine Maßnahme der Regelungen umsetzen, besteht für den Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Ein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat besteht allerdings dann, wenn:
- der Arbeitgeber im Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgrund einer gesetzlichen Regelung handeln muss.
- die Regelung nicht zwingend vorgibt, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
- der Arbeitgeber Gestaltungsmöglichkeiten hat, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz erreich werden soll.
- es sich nicht um eine Einzelmaßnahme handelt.
Fazit: Was sollten Arbeitgeber zum Gesundheitsschutz wissen?
Arbeit und Gesundheitsschutz sind in Deutschland zwei Begriffe, die zwingend miteinander verbunden werden müssen. Der betriebliche Gesundheitsschutz nimmt hierzulande einen hohen Stellenwert ein und wird durch das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz und weiteren Vorschriften reglementiert.
Arbeitgeber müssen sich gemeinsam mit Vertretern des Betriebsrats sowie mit Sicherheitsfachkräften und Sicherheitsbeauftragten Maßnahmen für den Gesundheitsschutz überlegen. Bis auf einige Ausnahmen hat der Betriebsrat bei dem Entwurf geeigneter Maßnahmen ein Mitbestimmungsrecht. Zudem können sich Arbeitgeber an die für sie zuständigen Berufsgenossenschaften wenden, wenn es um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter geht.
Vor dem Hintergrund des betrieblichen Gesundheitsschutzes müssen Berufskrankheiten näher betrachtet werden. In nahezu jedem Wirtschaftszweig gibt es spezielle Erkrankungen, die in Folge der Arbeitsbelastungen entstehen. Vor allem in Handwerksberufen treten diese Krankheiten auf. Beispiele sind Dachdecker, Friseure oder Bäcker. Durch gezielte Prävention sollen diese Erkrankungen vermieden werden. Ein weiteres Ziel des Gesundheitsschutzes ist die Förderung und die Erhaltung der Gesundheit – und dies branchenunabhängig.
Die Zusammenarbeit mit einem Sicherheitsbeauftragten und speziellen Fachkräften für Arbeitssicherheit ist für Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtend. Gerade, wenn der Betrieb mit gefährlichen Stoffen handelt oder diese selbst herstellt, müssen der Beauftragte und die einzelnen Fachkräfte für die Umsetzung der Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz eingespannt werden.
Gesunde Mitarbeiter sind der Garant für den wirtschaftlichen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit eines Betriebs. Dies sollte zu keinem Zeitpunkt vergessen werden.