Die professionelle Gebäudereinigung ist ein weit verbreitetes Handwerk, häufig im Dienstleistungsbereich, mit einer hohen Anzahl von Beschäftigten. Aufgrund zunehmender Technisierung, des Einsatzes von gefährlichen Stoffen sowie weiteren Faktoren birgt die Gebäudereinigung ein großes Gefährdungspotenzial. Umso wichtiger ist die regelmäßige und gründliche Unterweisung der Beschäftigten, um die Gesundheit und Arbeitsmotivation der Mitarbeiter dauerhaft zu erhalten. Mit diesen Tipps gelingt Ihnen eine sichere Gebäudereinigung.
Sichere Gebäudereinigung – Umgang mit Gefahrstoffen muss gut geschult sein
Diverse Reiniger, insbesondere im Industriebereich, enthalten gefährliche Bestandteile, wie starke Säuren oder Basen, um die Reinigungskraft zu erhöhen und die Hygiene sicherzustellen. Gehen Ihre Mitarbeiter mit diesen Stoffen ungeschützt um, kann es zu Verätzungen, Reizungen oder anderen Erkrankungen kommen. Die folgenden Maßnahmen erhöhen die Sicherheit.
Warum sollte man keine Sprühflaschen verwenden?
Sprühflaschen sind für die Sanitärreiniger sehr praktisch. Im Handumdrehen ist die gesamte zu reinigende Oberfläche mit dem Reinigungsmittel benetzt. Bei diversen Reinigern genügt anschließend ein Abspülen des Reinigungsmittels. Natürlich bedeutet dies für die Reinigungskraft eine enorme Zeiteinsparung. Doch können die gesundheitlichen Folgen gravierend sein. Beim Versprühen der Flüssigkeiten kommt es zur Freisetzung eines Aerosols, das folglich nicht nur auf die Oberfläche niedersinkt, sondern je nach Tropfengröße auch in der Raumluft schwebt.
Die in der Raumluft schwebenden Tröpfchen werden anschließend durch den Mitarbeiter eingeatmet. Auf den Schleimhäuten und in der Lunge kann dies akut zu Reizungen oder Verätzungen führen. Damit Ihre Mitarbeiter sich effektiv vor dieser Gefährdung schützen können, müssen Sie ihnen die dazu festgelegten Schutzmaßnahmen erläutern. Empfehlenswert ist die Vermeidung der Aerosolbildung durch Wischverfahren.
Wie schützt man Haut und Augen vor Gefahrstoffen?
Ebenso wie die Atemwege sind selbstverständlich auch die Haut und die Augen gefährdet. An dieser Stelle ist je nach Gefahrstoff eine Schutzbrille und Augendusche notwendig. Zum Schutz der Hände sind geeignete chemikalienbeständige Schutzhandschuhe nötig. Hier müssen Sie Ihren Mitarbeitern verdeutlichen, dass Einmalhandschuhe zum Schutz vor Chemikalien, insbesondere vor Säuren und Basen, eher ungeeignet sind.
Kein Schmuck an Händen und Armen
Trotz Schutzhandschuhen ist beim Umgang mit Chemikalien grundsätzlich Schmuck an den Händen und Armen verboten. Unter Ringen oder Armbändern können sich unbemerkt Chemikalien anreichern, die aufgrund des häufig langen Hautkontakts zu Kontaktekzemen oder anderen Erkrankungen führen können. Darüber hinaus können sich dort Krankheitserreger absetzen, die sich z. B. an einer Toilette befunden haben. Auf diesem Weg werden die Krankheitserreger rasend schnell verbreitet. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter in die Gefahrenpiktogramme und insbesondere in Ihre Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein. Gehen Sie auch auf Gefahren durch Chemikalien ein, die keine Einstufung aufweisen. Auch nicht als gefährlich eingestufte Chemikalien können bei langfristigem, wiederholtem Kontakt mit einem Stoff zu Hauterkrankungen führen, die im schlimmsten Fall eine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen.
Erforderliche Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen
Stark belastete und beanspruchte Haut erfordert selbstverständlich auch ausreichende Pflege- und Schutzmaßnahmen. Abgesehen von den Schutzhandschuhen ist eine geeignete Hautschutz- und Hautpflegecreme notwendig. Diese hat der Arbeitgeber entsprechend der Hautgefährdung in Abstimmung mit dem Betriebsarzt zu beschaffen. Die Hautschutzcreme schützt die Haut etwa vor bestimmten Stoffeinwirkungen oder längerer Einwirkung von Feuchtigkeit, z. B. beim Tragen von Schutzhandschuhen.
Die Hautpflegecreme sorgt für die Fettversorgung der Haut und wird idealerweise nach der Arbeit aufgetragen. Zum Auftragen der Hautschutz- und Hautpflegecreme wird eine etwa kirschkerngroße Menge auf den Handrücken aufgetragen und sorgfältig einmassiert. Bei der Hautschutzcreme ist darauf zu achten, dass auch die Fingerzwischenräume, -seitenkanten, -kuppen, Nagelfalze, Daumen und Handgelenke mit eingecremt werden. Damit der Mitarbeiter jederzeit nachlesen kann, wann und welches Hautpflege- und Hautschutzprodukt er nutzen sollte, müssen Sie diese Informationen in einem Hautschutzplan erfassen. Diesen hängen Sie idealerweise überall dort aus, wo Beschäftigte sich die Hände reinigen und pflegen, z. B. an Waschbecken.
SRS – Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle vermeiden
Die meisten Unfälle entstehen durch Stolpern, Rutschen und Stürzen. In vielen Fällen wären diese Unfälle jedoch vermeidbar gewesen. Hierzu sollten Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit im Vorfeld tätig werden. Vor den Reinigungsarbeiten prüfen Sie im Rahmen einer Begehung, ob es Beschädigungen, rutschige Oberflächen, nicht gekennzeichnete Stolperkanten o. Ä. gibt. Noch vor den ersten Reinigungsarbeiten sollten die Mängel behoben oder Schutzmaßnahmen zur Beseitigung getroffen werden (z. B. rutschfestes Schuhwerk, Kennzeichnung der Stolperstellen, Einweisung der Mitarbeiter in den Arbeitsplatz und Hinweis auf die Gefährdungen).
Darüber hinaus ist nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Mangelnde Beleuchtung oder starker Schattenwurf kann dazu führen, dass Gefahrenstellen übersehen werden oder nicht zu erkennen sind. Ist aus gebäudetechnischen Gründen eine ausreichende Beleuchtung nicht möglich, müssen Ihre Mitarbeiter im Zweifelsfall eine eigene Beleuchtung aufbauen.
Der Klassiker: Ausrutschen auf feuchtem Boden
Der Klassiker der Rutschunfälle in Verbindung mit Reinigungsarbeiten ist das Ausrutschen auf feuchtem Boden. Da sich im Zuge der Reinigungsarbeiten ein feuchter Boden oft nicht vermeiden lässt, sind solche Rutschstellen sowohl zu kennzeichnen, als auch ggf. je nach Rutschgefährdung zeitweise zu sperren.
Eine weitere Reduktion der Rutschgefährdung kann durch geeignetes rutschhemmendes Schuhwerk erreicht werden. Wichtig ist der Hinweis an Ihre Mitarbeiter, dass das genutzte Schuhwerk mindestens vorn geschlossen sein und einen ausreichenden Fersenhalt haben muss. Flip-Flops oder anderes Schuhwerk, das keinen Fersenhalt bietet, ist verboten. Je nach Gefährdung des Fußes kann auch ein Sicherheitsschuh erforderlich sein. Entscheidend ist das, was Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung ermittelt haben.
Gefährdungen durch elektrischen Strom vermeiden
Ist es bei den Reinigungsarbeiten erforderlich, elektrische Betriebsmittel anzuschließen, ist im Vorfeld zu klären, wo dies erfolgen kann. Klären Sie also, ob die vorhandenen Steckdosen geprüft und mit einer geeigneten Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) versehen sind. Die Prüfung der Steckdosen muss ergeben, dass die Steckdosen frei von Installationsfehlern sind und die Schutzmaßnahmen bekannt sowie deren Funktionsfähigkeit nachgewiesen ist. Liegt ein entsprechender Nachweis über die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht vor, müssen Ihre Mitarbeiter selbst Schutzmaßnahmen ergreifen. Abhilfe kann beispielsweise eine ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD gemäß VDE 0661) liefern. Je nach Ausführung kann ein PRCD in das Kabel integriert sein.
Erläutern Sie den in Ihrem Betrieb eingesetzten PRCD. Werden die elektrischen Betriebsmittel im Feuchtraum oder bei Feuchtarbeiten eingesetzt, dürfen ausschließlich isolierte Geräte genutzt werden. Vorsicht ist auch mit feuchten Putzmaterialien und Wasser an anderen elektrischen Anlagen geboten. Vor jedem Einsatz ist in diesem Fall eine Kontrolle der Leitungen und Geräte notwendig. Beschädigte Kabel oder Geräte dürfen unter keinen Umständen eingesetzt werden. Diese Kontrolle muss selbstverständlich auch erfolgen, wenn außerhalb von feuchten Bereichen gearbeitet wird. Haben Sie zu Beschädigungen an Kabeln oder Geräten Erfahrungen im Betrieb gemacht? Dann empfiehlt es sich, diese Erfahrungen als Praxisbeispiel in die Unterweisung auszunehmen.
Einsatz von Reinigungsmaschinen
Beim Einsatz spezieller Reinigungsmaschinen müssen Sie individuelle Inhalte erarbeiten. Orientieren können Sie sich an Ihren Betriebsanweisungen zu den Maschinen. Es sollten mindestens die folgenden Punkte besprochen werden:
- zulässiger Einsatzbereich der Maschine
- Gefährdungen beim Umgang mit der Maschine
- Schutzmaßnahmen für einen sicheren Umgang
- Wartung und Instandhaltung durch notwendige Schutzmaßnahmen
- Verhalten im Gefahrenfall / bei Unfällen
- Transport, Verladung und Ladungssicherung
- Organisation: Wer ist verantwortlich? Wer sind die Ersthelfer und Brandschutzhelfer?
- Wie wird mit Alleinarbeit umgegangen?
- Umgang mit Leitern und Tritten an höher gelegenen Arbeitsplätzen
- Heben und Tragen von Lasten
- Infektiöse Abfälle / Beseitigung von infektiösen Materialien (Blut, Erbrochenes)
Fazit
Besprechen Sie diese 3 Beispiele mit den Entscheidungsträgern in Ihrem Unternehmen. So zeigen Sie, warum es wichtig ist, die Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Infektionsschutzes schon bei der Planung von An-, Aus- und Umbauten zu berücksichtigen. Wenn Sie frühzeitig hinzugezogen werden, lassen sich Folgekosten durch nachträgliche Maßnahmen vermeiden.
Erfahren Sie hier welche Risiken zunehmen und welche Infos in jede Unterweisung gehören!
Weitere interessante Beiträge zum Thema Gebäudereinigung:
- Reinigungs- und Desinfektionsplan: Ihr wichtiger Baustein zum Hygienemanagement
- Schutz vor Legionellen: Beispiel Kühltürme, Kühlanlagen und Co.
PS: Weitere wichtige Fachinformationen, Vorlagen, Muster und hilfreiche Videos zum Thema Unterweisung finden Sie hier!