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Foto: © Suteren Studio | Adobe Stock

Arbeitsmedizinische Vorsorge - gezielte Prävention von Berufskrankheiten

  • 17.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 4 Min.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist wichtig, um jeden einzelnen Mitarbeiter vor den arbeitsbedingten Gefährdungen und somit vor Berufskrankheiten zu schützen. Welche Arten arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen es gibt und welche Pflichten auf den Arbeitgeber zukommen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Warum ist die arbeitsmedizinische Vorsorge wichtig?

Arbeitgeber und Ärzte sind im Rahmen des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes dazu angehalten, die Richtlinien zur Früherkennung, Prävention und Vermeidung von berufsbedingten Erkrankungen der Mitarbeiter einzuhalten. Aus diesem Grund sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen neben der Gestaltung und Organisation der Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsausstattung ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagement (kurz: BGM). Seit 2008 ist die arbeitsmedizinische Vorsorge in der sogenannten Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, kurz ArbMedVV, geregelt.

Gesetzliche Grundlagen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Neben der ArbMedVV enthält ebenfalls das Arbeitsschutzgesetz klare Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Gemäß §11 des Arbeitsschutzgesetzes haben Arbeitnehmer das Recht auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen.

Was sind die Ziele der arbeitsmedizinischen Vorsorge?

Die Regelungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge verfolgen gleich mehrere Ziele:

  1. Berufserkrankungen erkennen 
  2. Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern erhalten 
  3. Betrieblichen Gesundheitsschutz kontinuierlich fortzuschreiben. 

Wie erfolgt die Gefährdungsbeurteilung bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge?

Basis der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Untersuchung ist zunächst eine Gefährdungsbeurteilung, die von einem Betriebsarzt in Kooperation mit dem Arbeitgeber erstellt wird, sowie die daraus resultierenden Erkenntnisse. Laut Paragraf 3, Absatz 1 der ArbMedVV hat:

der Arbeitgeber (…) auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Dabei hat er die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten (…).

Nicht für alle, aber für viele Berufe ist die Untersuchung Pflicht. Grundsätzlich unterliegt der Betriebsarzt der Schweigepflicht und darf dem Arbeitgeber keine Details zum Gesundheitszustand des jeweiligen Mitarbeiters nennen. Was er darf: Den Arbeitgeber über seine Erkenntnisse informieren, sollten gesundheitliche Bedenken bestehen.

Was sind die drei Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge?

  • Pflichtvorsorge
  • Angebotsvorsorge
  • Wunschvorsorge

Ein Beispiel für eine Angebots- oder Wunschvorsorge ist beispielsweise ein Test auf Heuschnupfen bei Arbeiten im Freien oder bei möglichen Zusammenhängen zwischen psychischen Erkrankungen und dem Arbeitsplatz. 

Auch zu Diabetes kann der Betriebsarzt im Rahmen einer Wunschvorsorge beraten. Schließlich betrifft die Erkrankung große Teile der Beschäftigten. Ziel ist hier in erster Linie die Erhaltung der Arbeitskraft, der Gesundheits- und Arbeitsschutz.

Diese Punkte fallen unter arbeitsmedizinische Vorsorge: 

  • Beurteilung der Belastung und Gefährdung der Mitarbeiter im Betrieb
  • Beurteilung, wie Arbeitsbedingungen verbessert werden können 
  • Fortschreibung des Gesundheitskonzepts im Betrieb 
  • Vorsorgeuntersuchungen, um Berufskrankheiten zu diagnostizieren 
  • Beratung und Aufklärung der Beschäftigten

Beispiel für arbeitsmedizinische Vorsorge: Vorsorgeuntersuchung nach G42

Die Kriterien einer arbeitsmedizinischen Untersuchung variieren je nach Berufsfeld. Denn jeder Beruf bringt seine ganz eigenen Einwirkungen auf den Arbeitnehmer mit sich. In Berufen, bei denen Beschäftigte vor schweren Infektionserkrankungen wie Tollwut oder Hepatitis geschützt werden müssen, gilt zum Beispiel die verpflichtende Vorsorgeuntersuchung nach G42.

Folgende Berufsgruppen sind betroffen:

  • Personal im Pflege- und Alteneinrichtungen
  • Medizinisches Personal wie Ärzte, Krankenschwestern/-pfleger, auch Medizintechniker
  • Erzieher, Kinderbetreuer
  • Forstarbeiter, Gärtner, Landschaftsbau
  • Beschäftigte in der Tiermedizin
  • Arbeitnehmer in der Abwasserwirtschaft und Abfallbeseitigung

Die erste Untersuchung muss direkt bei der Einstellung erfolgen, eine Nachuntersuchung steht innerhalb der nächsten zwölf Monate an. Anschließend nimmt der Betriebsarzt die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung in 3-Jahres-Intervallen vor. Sollte jedoch eine Risikosituation eingetreten sein, schließt sich die Untersuchung sofort an das Ereignis an. 

Was sind häufige arbeitsmedizinische Untersuchungen?

Zu den häufigsten arbeitsmedizinischen Untersuchungen gehört die G25 und G27.

Inhalte der G25-Untersuchung

Die sogenannte G25-Untersuchung gehört zu den häufigsten arbeitsmedizinischem Überprüfungen und richtet sich in erster Linie an Berufsgruppen wie 

  • Führer von Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen oder Flurförderzeugen
  • Benutzer von Regalbediengeräten und Luftfahrtbodengeräte
  • Hebezeugen und ähnlichen Geräten

Während dieser Untersuchungen durch den Arzt wird zunächst überprüft, ob der Arbeitnehmer für arbeitsbedingte Aufgaben, die mit Steuer-, Fahr- und Überwachungstätigkeiten zusammenhängen, die körperlichen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus leistet der Arbeitsmediziner Aufklärungsarbeit und erteilt möglicherweise Auflagen für bestimmte Arbeitsaufgaben oder gibt Empfehlungen für verschiedene Schutzmaßnahmen, um den Gesundheits- und Arbeitsschutz dauerhaft sicherzustellen.

Häufige Erkrankungen, die bei der G25-Untersuchung überprüft werden Beispiele
Muskelerkrankungen Rückenprobleme
Skeletterkrankungen Gelenkschäden
Suchterkrankungen Alkoholabhängigkeit
Psychische Erkrankungen Depression

Nicht zu vernachlässigen ist auch das Alter der Beschäftigten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge beschäftigt sich in diesem Zusammenhang ebenfalls mit Belastungen am Arbeitsplatz durch höheres Alter. Das Ziel:  Alternsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Inhalte der G37-Untersuchung

Auch die G37, die Bildschirmergänzungsarbeit wird häufig vorgenommen. Sie ist wichtig, um Augenleiden und andere Einschränkungen, die durch PC-Arbeit entstehen können, rechtzeitig zu erkennen. Die erste Untersuchung erfolgt dabei bei Arbeitsaufnahme.

Bei Beschäftigten bis 40 Jahren muss die erste Nachuntersuchung bis spätestens 60 Monate nach der Erstuntersuchung erfolgen (bei Personen über 40 Jahren vor dem Ablauf von 36 Monaten). Untersucht wird zunächst die Vorgeschichte (Medikamente, bestehende Augenleiden, Erkrankungen des Bewegungsapparats, Stoffwechsel- und neurologische Erkrankungen, Bluthochdruck) durch einen Haus- oder Facharzt. Anschließend ist es Aufgabe eines Augenarztes, die Sehfähigkeit zu überprüfen.