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Mak-Wert
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MAK-Werte: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

  • 30.05.2023
  • Christoph Ledder
  • 7 Min.

Gesunde und sichere Arbeitsplätze sind von hoher Relevanz und gleichzeitig ein Garant für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Die Vermeidung und Verringerung von Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter in Werkshallen, Werkstätten sowie an weiteren Produktionsstätten muss deshalb für Unternehmen beziehungsweise Arbeitgeber an erster Stelle stehen. Allerdings stellen die Verwendung von Stoffen und Stoffgemischen am Arbeitsplatz die Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Viele dieser Stoffe und Gemische haben ab einer bestimmten Konzentration negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten. Hinzu kommt, dass die Auswirkungen vieler Gefahrstoffe am Arbeitsplatz bis heute nur unzureichend bekannt sind. Manche der Gefahrstoffe sind nachweislich krebserzeugend. Aus diesem Grund gibt es für Stoffe und Stoffgemische sogenannte Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Hier spielen auch die MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) eine Rolle.

Was sind MAK-Werte?

Der MAK-Wert gibt die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes – beispielsweise Gas oder Dampf – in der Atemluft an, die am Arbeitsplatz vorhanden sein darf, und bei der kein gesundheitliches Risiko zu erwarten ist. Diese maximal zulässige Konzentration gilt auch dann, wenn Beschäftigte ihr acht Stunden am Tag beziehungsweise 40 bis maximal 42 Stunden in der Woche ausgesetzt sind.

Der jeweilige MAK-Wert bezieht sich immer auf den Kubikmeter (m3). Darüber hinaus sind unterschiedliche Angaben pro m3 möglich – entweder als Gramm (g) oder Milliliter (ml). Die MAK-Werte werden von der “Ständigen Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe”, der sogenannten MAK-Kommission, unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse abgeleitet. In der jährlich erscheinenden MAK- und BAT-Liste, die von der MAK-Kommission veröffentlicht wird, werden die Werte veröffentlicht. BAT steht als Abkürzung für Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte.

Laut Angaben der Senatskommission ist der MAK-Wert für eine tägliche Exposition von acht Stunden konzipiert. Bei einer längeren Expositionszeit sollte die zulässige Konzentration gemindert werden. Unter Exposition versteht man den Einfluss von Gefahrstoffen und Stoffgemischen auf Menschen und Umwelt über einen bestimmten Zeitraum hinweg.  

MAK-Werte sind ein wichtiger Indikator für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Unternehmen beziehungsweise Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Die Werte eignen sich allerdings nicht dazu, um das Eintreten oder Ausbleiben von Wirkungen der Gefahrstoffe auf die Beschäftigten zu errechnen.

Darüber hinaus geben die Werte keine Rückschlüsse auf Einzelfälle, bezogen auf Gesundheitsschädigungen. Laut der MAK-Kommission entscheidet hier allein der ärztliche Befund unter Berücksichtigung aller äußeren Umstände des Fallhergangs.  

Was ist die MAK-Kommission und welche Aufgaben hat sie?

Wie die DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) auf ihrer Webseite mitteilt, ist die MAK-Kommission die älteste Kommission der DFG und besteht seit mehr als sechzig Jahren. Die Kommission berät wissenschaftlich den Senat der DFG sowie die Regierungen auf Länder- und Bundesebene. Darüber hinaus berät die Kommission Behörden zu Fragen des Gesundheitsschutzes beim Umgang mit Gefahrstoffen, insbesondere im Arbeitsschutz.

Ist der MAK-Wert gleichbedeutend mit dem AGW

Im Rahmen der Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird anstatt MAK der Begriff Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) verwendet. Darüber hinaus ersetzt der AGW den Begriff Technische Richtkonzentration (TRK).

Gemäß § 2 Abs. 8 GefStoffV ist der Arbeitsplatzgrenzwert “der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum.” Laut Gefahrstoffverordnung gibt der AGW an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffs akute oder chronisch schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten nicht zu erwarten sind.

Genau wie bei den MAK-Werten werden die Arbeitsplatzgrenzwerte als Masse pro Volumeneinheit (mg/m3) oder bei Gasen und Dämpfen als Volumen pro Volumeneinheit (ml/m3) angegeben. Darüber hinaus werden Flüssigkeiten in Volumen pro m3 angegeben. Allerdings handelt es sich hierbei um das Volumen des Dampfes und nicht um das der Flüssigkeit.

Wie aus den TRGS (Technischen Regeln für Gefahrstoffe), insbesondere den TRGS 900, hervorgeht, nimmt die gleiche Menge einer Substanz in der flüssigen Phase ein kleineres Volumen ein als in der Gasphase. 1 Kilogramm Wasser bei 100 Grad Celsius in der flüssigen Phase ein Volumen von 1,04 Litern, in der Gasphase ein Volumen von 1.673 Liter.

Das Volumen des Flüssigkeitsdampfes kann aus dem Volumen der Flüssigkeit oder aus der Konzentration der Substanz unter der Annahme, dass sich der Flüssigkeitsdampf wie ein ideales Gas verhält, und ein Volumen von 24,1 Liter bei Raumtemperatur und Normdruck einnimmt, abgeschätzt werden.

Laut Angaben der IFA (Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) wurde im Januar 2006 in Deutschland die erste Technische Regel für Gefahrstoffe – die TRGS 900 – mit Arbeitsplatzgrenzwerten zur neugefassten Gefahrstoffverordnung veröffentlicht.

Verschiedene Werte beim AGW

  • Kurzzeitwert

    Der Wert berücksichtigt die Schwankungen, denen die Stoffkonzentrationen in der Atemluft unterlegen sind. Der Kurzzeitwert ergibt sich aus dem AGW, welcher mit dem Überschreitungsfaktor multipliziert wird. Der Überschreitungsfaktor wiederum gibt an, um welches Vielfache der AGW maximal 4-mal während einer Schicht überschritten werden darf – und dies innerhalb eines Zeitraums von 15 Minuten.

    Manche Gefahrstoffe werden mit dem Überschreitungsfaktor “1” gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass der Kurzzeitwert gleich dem Arbeitsplatzgrenzwert ist. Der Überschreitungsfaktor “1” gibt an, dass der AGW nicht überschritten werden darf. 

    Außerdem ist der Kurzzeitwert ein Mittelwert über 15 Minuten. Konkret bedeutet dies, dass auch höhere Spitzenkonzentrationen als der Überschreitungsfaktor auftreten, sofern der über 15 Minuten gemittelte Wert nicht größer als der Überschreitungsfaktor ist. 
  • Momentanwert
  • Der Wert bezeichnet die Konzentration eines Gefahrstoffes, der in der Phase des Kurzzeitwertes – innerhalb des 15-Minuten-Zeitraums – zu keiner Zeit überschritten werden darf. Der Wert ergibt sich aus dem AGW, welcher mit dem Überschreitungsfaktor multipliziert wird. Der Momentanwert ist in Gleichheitszeichen eingebettet.

Einteilung der Gefahrstoffe in zwei Kategorien
 

  • Kategorie 1

    Wie es in den TRGS 900 heißt, handelt es sich bei Arbeitsstoffen der Kategorie 1 um Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist, oder um atemwegssensibilisierende Stoffe. Bei Arbeitsstoffen dieser Kategorie wird ein Überschreitungsfaktor von 1 festgelegt. Dieser kann stoffspezifisch angepasst werden. Der höchste Überschreitungsfaktor ist 8. Darüber hinaus darf bei Arbeitsstoffen der Kategorie 1 der Kurzzeitwert von 15 Minuten nicht überschritten werden.

     
  • Kategorie 2

    Diese Kategorie umfasst die resorptiv wirksamen Stoffe. Gemäß den TRGS 900 wird als Basiswert – ein 15-Minuten-Mittelwert – der Überschreitungsfaktor 2 festgelegt. Auch der Wert kann stoffspezifisch angepasst werden, der Überschreitungsfaktor geht in dieser Kategorie bis maximal 8. 

    Gemäß den TRGS soll die betriebliche Überwachung der Arbeitsstoffe dieser Kategorie durch messtechnische Mittelwertbildung von über 15 Minuten erfolgen, beispielsweise durch eine 15-minütige Probenahme. Darüber hinaus sind bei Stoffen dieser Kategorie auch längere Überschreitungsdauern zulässig, solange das Produkt aus Überschreitungsfaktor (ÜF) und Überschreitungsdauer eingehalten wird (Beispiel: Bei einem ÜF von 8 ist auch ein ÜF 4 über 30 min oder ein ÜF 2 über 60 min möglich).

Was sind BAT-Werte?
Sowohl die MAK- als auch die BAT-Werte (Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte) sind wichtige Kenngrößen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Im Rahmen der Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2005 entfiel der BAT-Wert und wurde durch den neuen Biologischen Grenzwert (BGW) ersetzt. Dessen Definition entspricht dem bis dahin gültigen BAT-Wert.

Der BGW gibt an, bis zu welcher Konzentration die Gesundheit der Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird.Gemäß § 2 Abs. 9 GefStoffV ist der biologische Grenzwert der Grenzwert für die toxikologisch-arbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffs, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material.

Laut Angaben der Senatskommission gelten BAT-Werte für eine Belastung mit reinen Stoffen. Sie sind allerdings nicht ohne weiteres beim Umgang mit Zubereitungen (Gemenge, Gemische, Lösungen), die aus zwei oder mehreren toxisch wirkenden Arbeitsstoffen bestehen, anwendbar. Dies gilt insbesondere für BAT‐Werte, die auf den Arbeitsstoff selbst oder dessen Stoffwechselprodukte ausgerichtet sind.

MAK Werte und BAT Werte dienen als Orientierungshilfen für Unternehmer und ihre Mitarbeiter © Safety Xperts

Gibt es Neuerungen der MAK- und BAT-Liste?

Im Jahr 2021 legte die Senatskommission die 57. MAK- und BAT-Liste vor. Insgesamt enthält sie 95 Änderungen und Neuaufnahmen. Wie das Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo) mitteilt, legt die Kommission neue Bewertungen für Blei und seine anorganischen Verbindungen fest. Aufgrund des Verbots von verbleitem Benzin sei die Belastung der Bevölkerung in den Industrienationen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zurückgegangen. Dies macht sich laut IfADo auch an kontinuierlich sinkenden Bleiwerten bemerkbar. Allerdings stelle Blei am Arbeitsplatz noch immer ein großes Problem dar.

Mithilfe neuer Erkenntnisse zur krebserzeugenden Wirkung und zur Organschädigung durch Blei konnte die bisherige Einstufung von Kanzerogenitäts-Kategorie 2 (krebserzeugend im Tierversuch, kein Grenzwert möglich) in Kategorie 4 (krebserzeugend, Mechanismus bekannt, Grenzwert evaluierbar) geändert werden. So lässt sich für Blei ein BAT-Wert von 150 µg/l Blut ableiten, dessen Einhaltung sowohl vor der krebserzeugenden Wirkung als auch vor der Schädigung des Nervensystems schützt.

In den Körper aufgenommenes Blei wird für viele Jahre in den Knochen gespeichert und ist im Blut nachweisbar. Einfache Umrechnungen von einer Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz auf die Konzentration im Blut der Beschäftigten seien für Blei nicht möglich.

Anhand einer komplexen mathematischen Modellierung konnte aber aus dem BAT-Wert ein MAK-Wert von 0,004 mg/m3 abgeleitet werden. Wegen der entwicklungshemmenden Wirkung von Blei auf das Nervensystem sei allerdings auch bei Einhaltung des BAT- bzw. MAK-Wertes von einer Gefährdung des Ungeborenen im Mutterleib auszugehen, sodass Blei der Schwangerschaftsgruppe A in der Liste zugeordnet wurde.

Abschnitt I der MAK- und BAT-Werte-Liste umfasst außerdem zwei neue Textpassagen: eine dazu, wie bei regelmäßig längerer Arbeitszeit mit den für acht Stunden konzipierten MAK-Werten umzugehen ist. Bei der anderen handelt es sich um eine grundlegend überarbeitete und ergänzte Passage zum Umgang mit geruchsintensiven Arbeitsstoffen bei der Grenzwertsetzung.

Neben den MAK-Werten der Gefahrstoffe enthält die Liste der Senatskommission Angaben darüber, ob es krebserzeugende Arbeitsstoffe gibt, oder solche, die Keimzellen oder das werdende Kind in der Schwangerschaft schädigen können. Die Liste weist außerdem die Konzentration von Arbeitsstoffen im Körper aus, denen ein Mensch sein ganzes Arbeitsleben ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen.

In diesem Fall ist die Rede von den BAT-Werten. Darüber hinaus enthält die Liste die biologischen Leitwerte (BLW) sowie die Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR). Aus den krebserzeugenden Arbeitsstoffen, den Expositionsäquivalenten, lässt sich ableiten, welche innere Belastung sich bei ausschließlicher Aufnahme über die Atemwege ergeben würde.

Unternehmen können die erneuerte MAK- und BAT-Liste zur Orientierung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze nutzen. Wenn die Stoffmengen, die als Gas, Dampf, Aerosol oder Staub in der Luft an den Arbeitsplätzen im Betrieb auftreten, unterhalb der Werte liegen, können Unternehmen beziehungsweise Arbeitgeber davon ausgehen, dass auch langfristig keine Gesundheitsschäden für die Beschäftigten drohen.