Gefahrstoffe werden bestimmten Gefahrgutklassen zugeordnet. Welche charakteristischen Merkmale die einzelnen Gefahrgutklassen auszeichnen und was Unternehmen beim Gefahrguttransport beachten müssen.
Benzin, Ethanol oder Glycerintrinitrat zählen zu den Gefahrstoffen. In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden sie genau definiert. Demnach handelt es sich hierbei um Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die aufgrund ihrer Eigenschaften die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigen können. Darüber hinaus gehen von Gefahrstoffen physikalische Gefahren aus. Beispiele für diese Gefahren sind unter anderem Brandbildung, Entzündung oder Explosion.
Werden die Stoffe auf verschiedenen Verkehrswegen (Straße, Schiene, Luft, Wasser) transportiert, spricht man von Gefahrgut. Hierbei handelt es sich um Substanzen und Produkte, von denen bei der Beförderung Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt ausgehen können. Der Grund dafür sind die Eigenschaften und die Zustände der Gefahrgüter. Bei einem Unfall können Gefahrstoffe und Gefahrgut beispielsweise das Grundwasser vergiften oder schwere Explosionen auslösen.
Gefahrguttransporte unterliegen innerhalb der Europäischen Union den Regeln des „Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Die Abkürzung für dieses europäische Übereinkommen lautet ADR.
ADR-Klassen: Einteilung in Gefahrgutklassen
Gefahrgut wird wiederum in verschiedene Gefahrgutklassen unterteilt. Die UN-Empfehlungen zum Transport gefährlicher Güter (UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods) nehmen diese Einteilung vor und ordnen das Gefahrgut den unterschiedlichen Klassen zu. Auf der Webseite der UN stehen die Empfehlungen auf englisch zur Verfügung.
Obwohl es nur Empfehlungen und daher nicht gesetzlich festgeschrieben sind, werden sie in den meisten Ländern in den Gesetzen berücksichtigt. Zudem bilden sie die gesetzliche Grundlage für grenzüberschreitende Abkommen zum Gefahrguttransport – auch für das europäische ADR.