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Brandschutz: Das müssen Unternehmen beachten

  • 03.02.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 30 Min.

Unternehmen müssen eine Vielzahl gesetzlicher Auflagen erfüllen, um den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Dazu gehört als Grundstein der Brandschutz. Jeder Betrieb muss die aktuellen Vorschriften einhalten, um die Sicherheit der Mitarbeiter in jedem Fall zu garantieren. Darüber hinaus tragen alle Angestellte des Unternehmens zur Sicherheit im Unternehmen bei. Welche Pflichten für Arbeitgeber bestehen und welche Details es bei vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz zu beachten gilt, erläutert diese Übersicht.

Gesetzliche Grundlagen: Unternehmer sind zum Brandschutz verpflichtet

Arbeitgeber dürfen in Deutschland die Maßnahmen der Brandprävention und der Brandbekämpfung nicht vernachlässigen. Ihnen obliegt gegenüber Ihren Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht. Sie resultiert in Bezug auf den Brandschutz aus dem Paragrafen 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er gehört zu den Rechtsnormen, in welchen sich Vorgaben zu den Nebenpflichten zum Arbeitsvertrag finden. Dort heißt es, dass der Arbeitgeber seine Belegschaft vor „Gefahren für Leben und Gesundheit“ schützen muss.

Weitere gesetzliche Grundlagen für den Brandschutz enthalten die Arbeitsstättenverordnung sowie die Normenwerke der Berufsgenossenschaften zum Gesundheits- und Arbeitsschutz. Das deutsche Arbeitsrecht lässt keine zum Nachteil der Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarungen zu. Dafür sorgt der Paragraf 619 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Diese Regelungen ergänzen die Anforderungen an den Brandschutz, die sich aus dem Baurecht der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland ergeben.

Der Unterschied zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz

Der Brandschutz wird in den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz unterteilt. Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die zur Vermeidung von Bränden in einem Unternehmen dienen. Im Mittelpunkt stehen also zahlreiche präventive Maßnahmen, die von dem Arbeitgeber selbst durchgeführt werden müssen.

Der abwehrende Brandschutz wiederum liegt primär in der Verantwortung der Feuerwehr. Hierbei geht es um die Eindämmung des Feuers. Der abwehrende Brandschutz wird also erst relevant, wenn die Präventionsmaßnehmen des vorbeugenden Brandschutzes nicht ausgereicht haben.

Der Zusammenhang zwischen dem präventiven und abwehrenden Brandschutz

Der präventive Brandschutz und der abwehrende Brandschutz überschneiden sich an vielen Stellen. Sie spielen bereits bei der Planung der Gebäude und der notwendigen Installationen eine wichtige Rolle. Teilweise wirken sich beide Arten von Brandschutzmaßnahmen in Unternehmen sogar auf den Platzbedarf auf dem Baugrundstück aus. Einige Brandschutzelemente ermöglichen eine multifunktionale Nutzung. Das beweisen die als Ausgleichsgewichte genutzten Löschwasserbehälter in Hochhäusern.

Mehrere der zum Brandschutz im Unternehmen gehörenden Elemente haben direkte Auswirkungen auf die Gebäudekonstruktion. Beispiele dafür sind besonders feuerresistente Fluchtwege sowie die Dinge, welche zur Gliederung größerer Gebäude in mehrere Brandabschnitte dienen. Der optimale Weg bei der Projektierung und Errichtung von Gewerbeobjekten ist deshalb eine sehr frühzeitige Kooperation der Architekten mit Brandschutzexperten.

Die drei Arten des vorbeugenden Brandschutzes

Die vorbeugenden Maßnahmen im Rahmen des präventiven Brandschutzes sollen Brände im Unternehmen verhindern. Diese können baulich, anlagentechnisch oder organisatorisch durchgeführt werden.

Der bauliche Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die das Gebäude, also die Materialien und die Bauart betreffen.

Der Einbau von Brandschutztüren, Brandschutzklappen und Feuerlöschanlagen gehören wiederum zum anlagentechnischen Brandschutz. Damit werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die der Brandverhütung dienen. Betriebe müssen spezielle Brandschutzmontagefirmen beauftragen, damit die Anlagen eingebaut werden.

Der dritte Bereich der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen ist der organisatorische Brandschutz. Hier werden Maßnahmen vereint, die helfen sollen, Brände zu vermeiden. Darüber hinaus werden beim organisatorischen Brandschutz Verhaltensregeln bei einem Brandfall vermittelt und es werden Hilfestellungen zur Verbesserung der Brandbekämpfung gegeben.

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Baulicher Brandschutz: Maßnahmen, Ansprüche und Feuerwiderstandsklassen

Unter dem baulichen Brandschutz sind alle Maßnahmen zusammengefasst, die das Gebäude betreffen. Alle Materialien sowie die Bauweise innerhalb des Betriebs sollten den Bestimmungen des baulichen Brandschutzes angepasst sein.

Die DIN Norm 4102 regelt beispielsweise die Anforderungen an Materialien, die zum Bau eines Objektes notwendig sind. Mit der Norm werden alle gängigen Baumaterialien in Baustoffklassen und Brandschutzklassen unterteilt. Zum baulichen Brandschutz gehören darüber hinaus die baulichen Gegebenheiten, wie beispielsweise Wände und Decken.

Der bauliche Brandschutz beginnt bereits beim Grundstückskauf

In die Kategorie baulicher Brandschutz fallen sowohl präventive Maßnahmen als auch Anforderungen an die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden. Außerdem gehört die Gewährleistung der schnellen Bekämpfung von Gebäudebränden zu diesem Teilbereich des Brandschutzes. Daraus ergeben sich Ansprüche an das Baugrundstück. Die bei einer Bebauung einzuhaltenden Abstände zur Grundstücksgrenze dienen der Vermeidung von Nachbarschaftsstreitigkeiten und helfen bei der Brandprävention. Diese Abstandsregelungen verhindern, dass Brände sich auf benachbarte Gebäude ausbreiten können.

Besondere Brandschutzanforderungen schon beim Grundstückkauf beachten!

Wer ein Grundstück für eine Gewerbebebauung sucht, muss prüfen, wo sich der nächste Hydrant oder öffentlich nutzbare Löschteiche befinden. Dabei hilft neben dem Prüfen der Umgebung ein Blick ins Hydrantenverzeichnis des zuständigen Wasserversorgers werfen. Die Feuerwehrgesetze und Baugesetze der einzelnen Bundesländer regeln, wie weit die nächsten Löschteiche oder Hydranten entfernt sein dürfen.

Nicht nur die Distanz spielt eine wichtige Rolle, denn auch Hindernisse wie Schienenverkehrswege oder Autobahnen finden Berücksichtigung. Werden die dortigen Anforderungen nicht erfüllt, müssen Sie auf Ihrem Gewerbegrundstück einen eigenen Löschteich für die schnelle Brandbekämpfung einrichten. Er erfordert zusätzlichen Platz, was sich auf die notwendige Größe des Baugrundstücks auswirkt. Das gilt genauso für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufstellflächen für die Feuerwehr und andere Rettungskräfte.

Der betriebliche Brandschutz hat Einfluss auf die Gebäudeplanung

Der bauliche Brandschutz geht mit der Projektierung der Gebäude in die zweite Runde. Mit der Bauweise der Industriebauten und Gewerbebauten ist ein wichtiger Beitrag zum präventiven Brandschutz möglich. Dabei kommt es vor allem auf die verwendeten Baumaterialien an. Architekten müssen das Brandverhalten und den Feuerwiderstand der einzelnen Baustoffe beachten.

Baulicher Brandschutz nach DIN 4102-1 normiert die einzelnen Baustoffklassen und die EN 13501-1 die Brandklassen. Daraus leiten sich wiederum die Benennungen der Baustoffe nach dem Brandverhalten ab, welche die Bauaufsicht verwendet. Sie umfassen:

  • nicht brennbar ohne brennbare Bestandteile
  • nicht brennbar mit brennbaren Bestandteilen
  • schwer entflammbare Baustoffe
  • normal entflammbare Baustoffe
  • leicht entflammbare Baustoffe

Eine Feingliederung bei den Brandklassen ergibt sich aus dem Umfang der Rauchentwicklung. Zusätzlich beachtet die Brandklasse die Frage, ob bei einem Feuer von einem Baustoff Gefahren durch Abtropfen oder Abfallen ausgehen. Welche Baustoffe Sie für Ihr Gebäude verwenden dürfen, leitet sich aus den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer ab.

Die Feuerwiderstandsklassen beim baulichen Brandschutz

In den Baugesetzen finden sich Bestimmungen zur Gliederung von Gebäuden in Brandabschnitte. Sie dienen der Prävention der Ausbreitung von Feuern in größeren Gebäudekomplexen. Dazu gehören beispielsweise die Stichworte Brandmauern, Abschottung von Mauerdurchbrüchen und Installationsschächten sowie Brandschutztüren und Brandschutzverglasungen. Normierungen finden sich in Deutschland in der DIN 4102-2, welcher die Definition der Feuerwiderstandsklassen enthält.

Materialien der Feuerwiderstandsklasse F30 gelten als feuerhemmend und garantieren einen Funktionserhalt bei einem Brand über mindestens 30 Minuten. Die Staffelung reicht bis zur Feuerwiderstandsklasse F180. Solche Materialien müssen den Funktionserhalt der daraus hergestellten Bauteile über mindestens 180 Minuten sichern. Zusätzliche Kennbuchstaben geben an, auf welche Arten von Bauteilen sich die Feuerwiderstandsklassen beziehen.

Der bauliche Brandschutz und die EN 13501

Inzwischen müssen beim Brandschutz im Unternehmen nicht nur deutsche Normen beachtet, sondern auch europaweit gültige Bestimmungen eingehalten werden. Die für die EU-Feuerschutzklassen geltenden Anforderungen finden sich in der EN 13501. Sie ergänzt die deutschen Feuerschutzklassen nach unten, indem sie Materialien mit einem Funktionserhalt über 10, 15 und 20 Minuten berücksichtigt. Außerdem enthält sie die Feuerschutzklassen REI240 und REI360, welche die deutsche DIN ebenfalls nicht kennt.

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An zusätzlichen Kennbuchstaben lassen sich diverse Eigenschaften ablesen. Der Buchstabe „S“ steht in der EN 13501 für die Rauchdichtheit. Mit der Kennung „I“ gibt die EU-Norm die Wärmedämmung unter Brandeinwirkung und mit „R“ den Erhalt der Tragfähigkeit an. Die europäische Normierung ist in Deutschland durch die Integration in die Bauregelliste seit dem Jahr 2002 verbindlich.

Wo setzt sich der Brandschutz beim gewerblichen Bauwerk fort?

Neben der Brandprävention kommt auch der schnellen Evakuierung im Brandfall eine große Bedeutung zu. Unternehmer müssen bei der Integration der Fluchtwege verschiedene Gesetze beachten. Dazu gehören neben den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer beispielsweise auch die Versammlungsstättenverordnung sowie die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3. Die Richtlinie für Fluchtwege in Arbeitsstätten macht sehr genaue Angaben und berücksichtigt die Zahl der Menschen, die in einem Gebäude arbeiten.

Das zeigt sich an der Mindestbreite der Rettungswege. Bei bis zu 5 Personen beträgt sie lediglich 87,5 Zentimeter und steigt bei mehr als 300 Personen bis auf 240 Zentimeter. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass sich alle Türen an den Rettungswegen in Fluchtrichtung öffnen müssen. Enthalten die Fluchtwege für den Brandfall Rampen, dürfen sie keine größere Neigung als sechs Grad aufweisen. Zusätzlich verbietet die Arbeitsstättenverordnung Wendeltreppen als Hauptfluchtwege und schreibt vor, in welchen Fällen ein Flucht- und Rettungswegeplan erforderlich ist.

Baulicher Brandschutz reicht bis zu den Installationen

Bei den Bauvorschriften zum Brandschutz stehen zwei Aspekte im Mittelpunkt. Zuerst einmal geht es um die Reduzierung der Brandlast in den Gebäuden. Der zweite Punkt hat das Ziel, die Ausbreitung eines Feuers in einem Bauwerk zu begrenzen. Zur Verminderung der allgemeinen Brandlast tragen schwer entflammbare Baumaterialien bei. Dieser Anspruch gilt auch für Ver- und Entsorgungsleitungen sowie deren Isolationen. Hinzu kommen eine optimale Lastverteilung und die Absicherung bei den Stromkreisen. Zur Begrenzung der Brandausbreitung bei den Installationen gehören beispielsweise Brandschotts in Versorgungsschächten und Mauerdurchbrüchen.

Brandmeldeanlagen sind die Basis der schützenden Haustechnik

Ob man eine Brandmeldeanlage für Betriebsgebäude benötigt, verrät die Bauordnung des jeweiligen Bundeslands. Wissenswert ist, dass die Bauaufsicht Brandmeldesysteme auch für den Einzelfall vorschreiben darf. Eine solche Anordnung steht als Auflage in der Baugenehmigung. Bedenken sollte man bei der Bewertung der dafür notwendigen Investitionen außerdem, dass viele Versicherungsgesellschaften solche Systeme mit einem Rabatt bei der Gebäudeversicherung belohnen. Die für Deutschland geltenden Normierungen der Brandmeldeanlagen stehen in der DIN 14675, der DIN EN 54 und der DIN VDE 0833-2 sowie der VdS-Richtlinie 2095. Ergänzend müssen die Regelungen zur Rauchmelderpflicht in der DIN 14676 im Auge behalten werden.

Anlagentechnischer Brandschutz: Maßnahmen und Lösungen

Der anlagentechnische Brandschutz ist eine komplexe Herausforderung für Architekten und Bauherren. Das gilt insbesondere für Hochhäuser. Dort ist die Gefahr groß, dass Sprinkleranlagen im Ernstfall durch brandbedingte Stromunterbrechungen ausfallen. Deshalb greifen Brandschutzexperten zur Maßnahme, die Löschwassertanks in den oberen Stockwerken zu installieren. Dadurch bewirkt allein die Schwerkraft eine Versorgung der dazugehörigen Löschwasserdüsen.

Allerdings hat das Gewicht der Löschwassertanks Auswirkungen auf die Statik des gesamten Gebäudes. Hier können führen Sicherheitsvorkehrungen im Brandschutz zu Innovationen führen - geschickte Architekten nutzen die Wasserversorgung der Sprinkleranlagen inzwischen sogar als Gewichte zum Ausgleich von Gebäudeschwankungen durch Winddruck oder Erdbebenwellen. Alternativ müssen die Pumpen der Sprinkleranlagen unbedingt eine Notstromversorgung durch Generatoren erhalten.

Moderne Lösungen für Brandschutzsysteme

Gute Alternativen zur Sprinkleranlage hält der anlagentechnische Brandschutz mit Gaslöschanlagen bereit. Sie zielen auf eine effiziente Brandbekämpfung durch die Verdrängung des in der Luft enthaltenen Sauerstoffs ab. Sie haben sowohl Vorteile als auch Nachteile. Gaslöschanlagen können erst dann zum Einsatz kommen, wenn alle Personen die brennenden Räume verlassen haben.

Die Gasgemische sind gesundheitsgefährdend und teilweise sogar toxisch. Andererseits vermeiden sie Schäden durch Löschwasser am Gebäude und am Inventar. Zur Auswahl stehen Kohlenstoffdioxid-Löschanlagen sowie Inertgas-Löschanlagen und chemische Löschsysteme. Sie kommen vor allem in Rechenzentren und größeren Archiven zum Einsatz.

Ebenfalls wichtig: Nicht automatisch arbeitende Löschsysteme

Vor allem in größeren Gebäudekomplexen erweisen sich Wandhydranten als Entnahmestellen für Löschwasser als hilfreich. Sie müssen zwingend über normierte Anschlüsse für die Löschwasserschläuche der Feuerwehren verfügen. Außerdem sind dafür besonders leistungsstarke Steigleitungen erforderlich. Diese arbeiten üblicherweise mit einem höheren Querschnitt und Druck als die Wasserleitungen, die beispielsweise die Küche, Waschbecken oder Toiletten mit Wasser versorgen. Unter den Begriff manuelle Löschsysteme fallen außerdem die Handfeuerlöscher sowie Löschdecken und Löschsand. Hier kommt es auf die optimale Auswahl an, denn nicht jeder Handfeuerlöscher eignet sich beispielsweise für das Löschen eines Elektrobrandes.

Welche Brandschutzsysteme vermeiden Personenschäden?

Zum Brandschutz im Unternehmen gehören außerdem Entrauchungssysteme und Wärmeabzugssysteme. Dieser anlagentechnische Brandschutz ist vor allem für die Garantie der Benutzbarkeit der Flucht- und Rettungswege wichtig. Welche Ansprüche solche Systeme erfüllen müssen, ergibt sich aus der EN 12101-1 bis EN 12101-10 und aus der DIN 18232.

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Diese Normen beschäftigen sich beispielsweise mit Rauchschürzen, Entrauchungsleitungen und den dazugehörigen Steuersystemen sowie deren Energieversorgung. Die DIN 18232 enthält Projektierungsgrundlagen, aus denen Architekten und Techniker die Bemessung der Rauchabzugsanlagen ablesen können. Ob Sie Wärmeabzugssysteme und Entrauchungssysteme einplanen müssen, ergibt sich aus den Landesbauordnungen sowie den Auflagen in der Baugenehmigung.

Organisatorischer Brandschutz: Maßnahmen und Ziele

Beim Brandschutz im Betrieb hat auch der „Faktor Mensch“ eine große Bedeutung. Genau damit beschäftigt sich der organisatorische Brandschutz. Er gliedert sich in die Teilbereiche Brandprävention, Verhalten im Brandfall und die effiziente Brandbekämpfung im Frühstadium.

In allen öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten spielt der organisatorische Brandschutz eine große Rolle. Alle Personen, die sich in dem Gebäude aufhalten, müssen darüber informiert werden, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen. Zu den wichtigsten Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes gehören:

  1. die Brandschutzordnung,
  2. die Unterweisung des Personals eines Betriebs,
  3. Brandschutzübungen,
  4. Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte,
  5. der Aushang von Flucht- und Evakuierungspläne und
  6. Flucht- und Rettungspläne.

Mit dem organisatorischen Brandschutz werden zwei Ziele verfolgt. Einerseits soll der Entstehung von Bränden rechtzeitig vorgebeugt und andererseits Brandschäden vermieden werden. Darüber hinaus verfolgt der organisatorische Brandschutz das Ziel, die baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und diese sicherzustellen.

Abwehrender Brandschutz: Definition und Maßnahmen

Der abwehrende Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen, die unternommen werden, wenn der vorbeugende Brandschutz in weiten Teilen nicht greifen konnte und liegt im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr.

Zu den wichtigsten Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes gehört das Löschen eines Brandes. Darüber hinaus gehört die Verringerung der Begleitschäden zur Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes. Beispiele für Begleitschäden sind Rauch-, Löschwasser- oder Umweltschäden.

Löschen ist Fachgebiet der externen Profis

Die Begriffe „Retten“, „Löschen“, „Bergen“ und „Schützen“ zählen ebenfalls zu den wichtigsten Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes. „Retten“ bezeichnet die Sofortmaßnahme, bei der Lebensgefahr von Menschen abgewendet wird und dann vollzogen wird, wenn Menschen nicht selbst in der Lage sind, sich zu befreien. Erste Hilfe und die Wiederherstellung der Atmung, des Kreislaufs und der Herztätigkeit sind dabei die wichtigsten Rettungsmaßnahmen.

Daneben gehört das „Löschen“ von Bränden zu den wichtigsten Aufgaben der Feuerwehr und ist ein wichtiger Teil des Brandschutzes. Mit Hilfe von technischer Ausrüstung wird das Feuer bekämpft.

Mit dem Begriff „Bergen“ wird das Sicherstellen von Gegenständen sowie die Bergung von Tieren und Menschen beschrieben.

Der Begriff „Schützen“ im Zusammenhang mit Brandschutz bedeutet die Bereitstellung von Feuerwehrkräften bei öffentlichen Veranstaltungen. Die Kontrolle von vorhandenen Löscheinrichtungen ist ebenfalls ein Teil des abwehrenden Brandschutzes.

Weitere Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes sind die kontinuierliche Prüfung der Löschanlagen sowie die Prüfung und Wartung der Existenz von Alarm- und Einsatzplänen.

Brandschutzhelfer sind in einem Betrieb für die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig. Daher sollte man in allen Bereichen Unternehmens, auch unter Beachtung von Schicht- und Nachtarbeit Brandschutzhelfer einsetzen. Sie unterstützen auch den Brandschutzbeauftragten.

Der Brandschutzbeauftragte: Aufgaben und Anforderungen

Ob für ein Unternehmen ein Brandschutzbeauftragten bestellt werden muss, geben die Baugesetze der Bundesländer vor. In der Regel hängt dies von der Art des Gebäudes und der Zahl der Menschen ab, die sich dort aufhalten. Handelt es sich um Sonderbauten, müssen Unternehmer damit rechnen, dass die Baugenehmigung die Auflage zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten enthält. Damit verbleibt die Verantwortung bei den Unternehmern.

Gefahren und Gefährdungen ado
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Das heißt, Unternehmer müssen die Tätigkeit der Brandschutzbeauftragten überwachen. Welche Aufgaben die Verantwortlichen für den Brandschutz im Unternehmen haben, gibt die Richtlinie vfdb 12-09/01-2009-03 an. Die Pflicht zum Einsatz eines Brandschutzbeauftragten kann sich außerdem aus der Betriebsstättenverordnung ergeben. Sie greift regelmäßig dann, wenn die Belegschaft mit Gefahrstoffen oder offenem Feuer hantieren muss.

Welche Aufgaben übernimmt der Brandschutzbeauftragte?

Die genannte Richtlinie definiert eine Vielzahl von Aufgaben. Sie beginnen bei der Mitwirkung an der Erstellung der Brandschutzordnung und setzen sich über die Kontrolle der Einhaltung fort. Zu den Aufgabengebieten der Brandschutzbeauftragten gehört außerdem die Überwachung des Zustands und der Beschilderung der Flucht- und Rettungswege. Sollen Betriebsgebäude erweitert oder umgebaut werden, hat der Brandschutzverantwortliche eine beratende Funktion.

Zusätzlich sorgt er dafür, dass alle Melde- und Löscheinrichtungen ständig betriebsbereit sind.

Auch die Durchführung von Evakuierungsübungen und Brandschutzbelehrungen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Brandschutzbeauftragten. Im Alarmfall ist er derjenige, der die Mitarbeiter und Besucher operativ anleitet. An dieser Stelle ist es wissenswert, dass der Brandschutzbeauftragte in der Regel keine Weisungsbefugnis hat. Deshalb müssen alle Mitarbeiter die Sonderregelungen bei der Weisungsbefugnis kennen, die für einen Alarmierungsfall gelten.

Wer kann als Brandschutzbeauftragter eingesetzt werden?

Verbindliche Gesetze zur Ausbildung der Brandschutzbeauftragten gibt es in Deutschland nicht. Hier sollten Sie sich ebenfalls an den Angaben in der Richtlinie vfdb 12-09/01-2009-03 orientieren. Sie besagt, dass die Brandschutzverantwortlichen zumindest eine spezielle Weiterbildung benötigen. Sie dauert in kompakter Form eine Woche und endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Als Nachweis bekommen die erfolgreichen Teilnehmer ein Zertifikat.

Diese Weiterbildung für Brandschutzbeauftragte ist verzichtbar beim Nachweis von Ausbildungen für den hauptamtlichen Dienst bei der Feuerwehr. Außerdem können Mitglieder der Belegschaft eingesetzt werden, die ein Studium der Fachrichtung Brandschutz an einer Fachhochschule oder Hochschule absolviert haben.

Nützliche Helfer beim Brandschutz sind Brandschutzwarte

In größeren Unternehmen empfiehlt es sich, dem Brandschutzverantwortlichen Unterstützung durch mehrere Brandschutzwarte oder Brandschutzhelfer zur Seite zu stellen. Sie bekommen beispielsweise konkrete Teilbereiche eines Unternehmens zugeteilt. Üblich ist das bei Unternehmen mit mehreren Niederlassungen und Produktionsstandorten. In großen Betriebsteilen sind Brandschutzwarte für die Betreuung der Löscheinrichtungen verantwortlich. Die VdS Schadenverhütung GmbH prägte dafür unter anderem die Begriffe Gaslöschanlagenwärter und Sprinklerwärter.

Zusätzlich können die Brandschutzwarte die Brandschutzschulungen und die Evakuierungsübungen in bestimmten Bereichen eines Unternehmens organisieren und durchführen. Eine spezielle Qualifikation für Brandschutzwarte gibt es in Deutschland nicht. Sie sollten am besten die gleiche Weiterbildung absolvieren, die für die Brandschutzbeauftragten vorgesehen ist. Wichtig ist außerdem die konkrete Zuordnung der Verantwortungsbereiche. Dabei sollte es im Interesse der Sicherheit aller Mitarbeiter und Sachwerte weder Überschneidungen noch Lücken geben.

Brandschutzordnung: Erstellung, Inhalte und Vorschriften

Die Pflicht zur Erstellung der Brandschutzordnung leitet sich für Arbeitgeber in erster Linie aus den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Die Bestimmungen finden sich ab dem Paragrafen 6 der DGUV-Vorschrift 24, die sich allgemein mit den Wach- und Sicherungsdiensten beschäftigt. Doch auch weitere Gesetze können Sie dazu verpflichten. Beispiele sind die Arbeitsstättenverordnung, besondere Vorschriften für die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sowie die baurechtlichen Bestimmungen für Hochhäuser und Sonderbauten.

Welche Inhalte der Brandschutzordnung beachtet werden müssen, lässt sich in der DIN 14096:2014 nachlesen. Sie gibt detaillierte Hinweise zum Aufbau der betrieblichen Brandschutzordnung. Verantwortliche sollten hier bedenken, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens die Brandschutzordnung kennen müssen. Am besten ist es, diese bei der Einstellung neuer Mitarbeiter direkt mit dem Arbeitsvertrag auszuhändigen.

Wissenswertes zum Brandschutzplan

Die Anforderungen an den Brandschutzplan finden sich in Deutschland in der DIN 14095. Hinweise zu den verwendbaren Symbolen enthält die DIN 14675. Grundsätzlich gliedert sich der Brandschutzplan in drei Teile. Sie umfassen den Feuerwehreinsatzplan, die Feuerwehrlaufkarte und den Flucht- und Rettungsplan. Genau deshalb kommt in Deutschland auch das Synonym Feuerwehrplan zum Einsatz.

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Der Feuerwehreinsatzplan ist ein Lageplan von Ihrem gesamten Gewerbegrundstück. Er zeigt sowohl die befahrbaren Zufahrtswege als auch die Entnahmestellen für Löschwasser. Zusätzlich erkennen die Feuerwehrleute daraus die einzelnen Brandabschnitte der Gebäude sowie die besten Anlegestellen für Rettungsleitern. Die Feuerwehrlaufkarte gibt an, wie die Löschkräfte schnell und effizient zu den Brandherden vordringen können.

Brandschutzbelehrungen sind ein Muss in jedem Betrieb

Die Durchführung von Brandschutzbelehrungen ist elementar für das Verhalten im Ernstfall. Diese auch Brandschutzunterweisung genannten Belehrungen schreibt in Deutschland der Paragraf 12 des Arbeitsschutzgesetzes vor. Er fordert eine Anpassung an die Gefährdungsentwicklung und die Veränderung der beruflichen Aufgaben. Auch bei der Einführung neuer Technologien ist eine Erneuerung der Brandschutzbelehrung notwendig. Als bester Weg in der Praxis hat sich die Kombination mit den regelmäßigen Arbeitsschutzbelehrungen erwiesen.

Werden gelegentlich oder ständig Leiharbeiter beschäftigt, gilt nach Paragraf 12 des Arbeitsschutzgesetzes, dass das ausleihende Unternehmen für die Brandschutzbelehrung verantwortlich ist.

Mit Evakuierungsübungen Panik und Unsicherheit vermeiden

Ein bestimmter Turnus für Brandschutzübungen ist in Deutschland nicht vorgeschrieben. Dennoch machen regelmäßige Evakuierungsübungen Sinn, denn sie tragen zur Reduzierung der Zahl der Verletzten und Toten bei Bränden in Betriebsstätten bei. Wenn alle Mitarbeiter proben können, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben, reduziert sich das Risiko einer Panik. Allerdings sollten die Übungen für die Evakuierung im Brandfall nicht zu häufig stattfinden. Das bewirkt einen Gewöhnungseffekt, durch welchen die Mitarbeiter einen echten Alarm nicht mehr ernst genug nehmen würden. Eine Brandschutzübung pro Quartal oder Halbjahr wird deshalb als ausreichend betrachtet. Den konkreten Turnus sollten Unternehmer vom Gefahrenpotenzial im Betrieb abhängig machen.

Kennzeichnungen rund um den Brandschutz im Unternehmen

Die Kennzeichnungen der Fluchtwege erfordern Rücksicht auf Mitarbeiter und Besucher, die nicht lesen und schreiben können. Deshalb sollten ausschließlich die Piktogramme und Kennzeichnungen verwendet werden, welche in der DIN ISO 50172 und der DIN EN ISO 7010 enthalten sind. Dabei handelt es sich um Sicherheitskennzeichnungen, die auch Menschen ohne Deutschkenntnisse verstehen. Die in Deutschland üblichen Kennzeichnungen für die Feuerwehr enthalten die DIN 4066 und die DIN 14090. Auch davon sollten Unternehmen nicht abweichen, um eine schnelle und effiziente Brandbekämpfung sowie Menschenrettung zu ermöglichen.

Welche Gefahrensignale und Gefahrenzeichen sind in Deutschland üblich?

Bei der Kennzeichnung allgemeiner Gefahrenstellen kommt auch in Betrieben das Verkehrszeichen 101 zum Einsatz. Das rot-weiße Dreieck mit einem Ausrufezeichen in der Mitte hat den Vorteil, dass es jedermann versteht. Dieses Gefahrenzeichen wird im Straßenverkehr in ganz Europa sowie in Russland und in großen Teilen von Afrika verwendet. Als akustisches Signal für einen Feueralarm greifen die meisten Unternehmen auf die sogenannten Zivilschutzsignale zurück. Üblich bei einer Brandalarmierung ist ein auf- und abschwellender Ton mit einer Minute Länge. Als Entwarnung dient ein einminütiger Dauerton.

Differenzierte Vorgehensweise bei echtem Alarm und Sirenenprobe

Beim Feueralarm im Betrieb ist es sinnvoll, den Sirenenton über Durchsagen zu ergänzen. Das ist besonders dann wichtig, wenn es sich um eine echte Alarmierung handelt. Damit vermeiden Verantwortliche die Gelassenheit und Trägheit, welche durch zu häufige Probealarmierungen entstehen kann. Tests für akustische Alarmierungssysteme sollten zu einem festgelegten und allgemein bekannten Zeitpunkt durchgeführt werden. In Deutschland ist die Sirenenprobe samstags um 12:00 Uhr mit einem über 15 Sekunden langen Dauerton üblich.

Werkfeuerwehr: Wann besteht eine Verpflichtung zur Einrichtung?

Unternehmer kann die Pflicht zur Bereithaltung einer Werkfeuerwehr betreffen. Eine verbindliche Gesetzesgrundlage gibt es dafür nicht. Ob eine Werkfeuerwehr eingerichtet werden muss oder nicht, entscheidet immer das zuständige Regierungspräsidium. Dafür beurteilen Sicherheitsexperten die konkrete Gefahrenlage im Unternehmen. Typische Beispiele für die Beauflagung einer Werkfeuerwehr sind Chemiebetriebe, die Stahlherstellung, Gießereien, Gefahrgutlager und Flughäfen.

Die Vorteile der Werkfeuerwehren bestehen in der besonderen Ortskenntnis und der Anpassung der Ausrüstung an die in einem Unternehmen vorhandenen Brandgefahren.

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Flughafenfeuerwehren besitzen beispielsweise Löschfahrzeuge wie den „Panther“, die es auf überdurchschnittlich hohe Maximalgeschwindigkeiten bringen. Hinzu kommen die kurzen Wege zur Einsatzstelle, die eine effiziente Menschenrettung und Brandbekämpfung garantieren. Die deutschen Werkfeuerwehren der chemischen Industrie sind außerdem an das Informationssystem TUIS angeschlossen. Dort stehen schnelle Fachauskünfte zum Umgang mit Chemikalien zur Verfügung, die bei Transportunfällen in die Umwelt oder in Brand geraten.

Welche Bedeutung haben Betriebsfeuerwehren?

Im Gegensatz zu den Werkfeuerwehren erhalten die Betriebsfeuerwehren keine staatliche Anerkennung. Die Einrichtung einer Betriebsfeuerwehr erfolgt stets auf freiwilliger Basis. Dabei spielen vor allem versicherungsrechtliche Aspekte eine bedeutende Rolle. Viele Versicherungsgesellschaften geben Rabatte auf die Feuerversicherung, wenn eine Betriebsfeuerwehr besteht.

Deren Aufbau ist sowohl aus nebenberuflichen als auch hauptberuflichen Kräften möglich. Im Vergleich zu den beauflagten Werkfeuerwehren besitzen die Betriebsfeuerwehren eine weniger umfangreiche Ausrüstung. Ihre Hauptaufgaben sind die Menschenrettung und die Erstmaßnahmen zur Brandbekämpfung bis zum Eintreffen der Berufsfeuerwehren oder Freiwilligen Feuerwehren der Kommune. Eigenständig und ohne Unterstützung von außen können Betriebsfeuerwehren in der Regel nur kleinere Brände löschen.

Sachgerechter Umgang mit Gefahrstoffen reduziert die Brandgefahr

In Deutschland liefert die 1993 geschaffene Gefahrstoffverordnung die wichtigsten Hinweise. Sie definiert die einzelnen Gefahrstoffe sowie die Sicherheitsvorkehrungen, die beim Umgang mit diesen Stoffen erforderlich sind. Der Paragraf 6 der Gefahrstoffverordnung enthält die Richtlinien zur Gefährdungsbeurteilung. Im Paragrafen 14 findet sich die Pflicht zur Unterweisung im Umgang mit Gefahrstoffen. Auch regelmäßige Sicherheitsübungen schreibt dieses zu den Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gehörende Gesetz vor. Für Unternehmer ist wissenswert, dass Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung Bußgelder und sogar noch härtere Strafen nach sich ziehen können.

Welche Rolle spielen Betriebsanweisungen bei den Gefahrstoffen?

Verarbeitet oder produziert ein Unternehmen Gefahrstoffe, sind Inhaber nach der Gefahrstoffverordnung zur Erstellung von Betriebsanweisungen verpflichtet. Außerdem resultiert diese Verpflichtung aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung sowie den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei den Inhalten der Betriebsanweisungen zu Gefahrstoffen orientieren sich Verantwortliche am besten an den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und der DGUV. Sie definieren sieben Teilbereiche der Betriebsanweisungen. Dazu gehören:

  • Bereich, auf welchen die Betriebsanweisung angewendet werden soll
  • Darstellung der Gefahren, welche von den einzelnen Gefahrstoffen ausgehen
  • Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen, die zu beachten sind
  • Verhalten im Falle von Störungen
  • Maßnahmen der Ersten Hilfe und bei Unfällen mit Gefahrstoffen
  • Hinweise zur fachgerechten Entsorgung von Gefahrstoffen
  • Konsequenzen, die bei der Nichteinhaltung der Betriebsanweisung drohen

Mitarbeiter sensibilisieren für Brandprävention ist notwendig

Auch wenn sich Unternehmen an all die genannten Vorschriften und Pflichten halten, kann es zu Bränden in Unternehmen kommen. Zu den häufigsten Brandursachen gehören Nachlässigkeiten von Mitarbeitern. Obwohl diese wissen, wie sie sich eigentlich verhalten müssten, tun sie es teils aus Bequemlichkeit nicht. Deshalb machen ergänzend zu den Anweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen allgemeine Betriebsanweisungen Sinn.

Der beste Weg ist es, deren Einhaltung zu einem Bestandteil der Arbeitsverträge zu erklären. Das gibt Vorgesetzten die Möglichkeit, Verstöße gegen die innerbetrieblichen Brandschutzmaßnahmen mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu sanktionieren. Dafür eignet sich das Mittel der Abmahnung zum Arbeitsvertrag. Nach mehreren gleichartigen Verstößen binnen kurzer Zeit könnten nachlässige Mitarbeiter sogar fristlos gekündigt werden.

Ständige Aufmerksamkeit ist eine gute Brandvorbeugung

Ein effektiver Weg ist es, wenn sich die Mitarbeiter gegenseitig beaufsichtigen. Die Förderung von kollegialer Kommunikation, Zivilcourage und die Kritikfähigkeit der Mitarbeiter hilft auch im Interesse der effizienten Brandprävention.

Das befähigt die Belegschaft, sich gegenseitig auf Fehler aufmerksam zu machen, bevor sie katastrophale Folgen haben. Arbeiten ein Unternehmen mit Zeitnormen, ist ein weiterer Fakt von Bedeutung. Die Normen sollten so gesetzt sein, dass eine Erfüllung des Solls auch unter Berücksichtigung aller Sicherheitsmaßnahmen möglich ist. Das gilt für Bandtakte genauso wie für die Normen für einzelne Arbeitsplätze oder Arbeitsschritte.

Arbeitsplatzausstattungen und Schutzkleidung sind beim Brandschutz wichtig!

Bei vielen Arbeiten im handwerklichen Bereich besteht die Gefahr, dass Funken die Kleidung von Mitarbeiter entzünden. Deshalb kommt es auch auf die Brandprävention durch geeignete Schutzkleidung an. Das beginnt bereits beim Koch, der Speisen über einem offenen Grillfeuer zubereitet. Hier sind Schürzen wichtig, die sich im Ernstfall schnell ablegen lassen. Spezialkleidung für beispielsweise für Schweißer und Löter ist eine Selbstverständlichkeit.

Auch die Arbeitsplatzgestaltung leistet einen Beitrag zur Brandprävention. Die Palette der Möglichkeiten reicht von feuerfesten Ablagen für heiße Gegenstände über Abfallbehälter aus Edelstahl bis hin zu den notwendigen Bewegungsflächen. Sogar regelmäßige Reinigungsarbeiten tragen zum Brandschutz bei. Ein gutes Beispiel dafür sind die Dunstabzugshauben in gewerblichen Küchen. Je mehr Fettdünste sich dort anlagern, desto mehr steigt die Gefahr eines Brandes durch die vom Herd aufsteigende Hitze.

Fallbeispiel Brandschutz am Arbeitsplatz: Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen erfordern Kontrolle

Bei Vernachlässigung der Brandschutzmaßnahmen können auch unglückliche Umstände katastrophale Folgen haben. So geschehen 2017 in Rottweil, wo ein Mitarbeiter eines Betriebs beim Anzünden einer Zigarette versehentlich durch ein defektes Gasfeuerzeug eine Verpuffung auslöste. Trotz schneller Reaktion der Einsatzkräfte erlag der Mann seinen Verbrennungen. Außerdem entstand ein Sachschaden im Wert von 500.000€, da in der Nähe Gasflaschen unsachgemäß gelagert waren.

Hinterfragen Sie Ihren Brandschutz!

Die Situation zeigt, dass Brandschutz nicht nur geplant, sondern auch eingehalten und vermittelt werden muss. Kritisches Hinterfragen der Prozesse im Betrieb und des Verhaltens aller Mitarbeiter bewahrt Unternehmen vor schweren Schäden an Gesundheit und Vermögen. Folgende Reflektionen können in der Praxis helfen:

  • Bestehen Rauchverbote und sind diese ausgeschildert?
  • Werden diese konsequent umgesetzt oder das Rauchen geduldet?
  • Existiert eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung zu Brandrisiken?
  • Sind alle Mitarbeiter zu Brandgefahren unterwiesen?
  • Sind geeignete Feuerlöscher in der Nähe vorhanden?
  • Sind brennbare Materialien ordnungsgemäß gelagert?

Brandprävention für IT-Systeme stellt besondere Ansprüche

Bei der Brandvorbeugung bei IT-Systemen gibt es mehrere Schwerpunkte. Hochleistungsrechner benötigen eine regelmäßige Wartung, damit keine Elektrobrände durch einen Hitzestau in den Gehäusen entstehen können. Auch muss für eine optimale Wärmeableitung in den Serverräumen gesorgt werden, um eine Verringerung der Brandgefahren zu erreichen. Nicht zuletzt dient sogar der Schutz von firmeninternen Netzwerken dem Brandschutz. Mit einer zuverlässigen Firewall kann man verhindern, dass Hacker Drucker gezielt überlasten.

Dabei spielen Laserdrucker eine besondere Rolle. Diese sollten für die Brandprävention außerhalb der Geschäftszeiten am besten von der Stromversorgung getrennt werden.

Welche Vorteile bringen Investitionen in hochwertigen Brandschutz?

Einige Vorteile wie Einsparungen bei den Beiträgen für die Gebäudeversicherung und die Inventarversicherung wurden bereits erwähnt. In einigen Unternehmen ist dabei sogar die Einrichtung einer Betriebsfeuerwehr lukrativ. Doch die wirtschaftlichen Vorteile effizienter Brandschutzsysteme gehen noch ein ganzes Stück weiter. Bei einem Brand verlieren Betriebe Sachwerte, welche in der Regel die Versicherungen ersetzen.

Doch was passiert beispielsweise mit dem gesammelten Wissen, welches auf verbrannten Computern gespeichert und nirgendwo anders gesichert war? Das ist bis auf die Gedächtnisinhalte der Mitarbeiter unwiederbringlich verloren. Dadurch können wertvolle Wettbewerbsvorteile zerstört werden. Produktionsausfälle durch Brände regulieren ebenfalls die Versicherungen. Doch Kunden, die durch Lieferverzögerungen Geschäftsverbindungen auflösen, kann keine Versicherung zurückbringen.

Erstellung eines Brandschutzkonzeptes

Die Erstellung des Brandschutzkonzeptes gehört zum Brandschutz und ist elementar. Mit dem Konzept werden die bauliche und rechtliche Situation eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage beschrieben. Darüber hinaus werden mit dem Brandschutzkonzept Vorgaben für die Bauinfrastruktur und -ausstattung entwickelt.

Ein solches Konzept muss immer dann erstellt werden, wenn das Gebäude von den baurechtlichen Anforderungen abweicht oder wenn es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung handelt. Beispiele hierfür sind Mehrzweckhallen und Krankenhäuser.

In der Regel wird ein Brandschutzkonzept von einem Fachplaner (üblicherweise Brandschutzfachingenieure oder Bauingenieure) erstellt. In manchen Fällen werden die Konzepte von Feuerwehrleuten der höheren Dienstgrade erstellt.

Bestandteile des Brandschutzkonzeptes

Gelegentlich wird das Brandschutzkonzept als Brandschutznachweis bezeichnet. Es beschreibt alle ineinandergreifenden Sicherungsmaßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. In der Regel besteht ein solches Konzept aus Planunterlagen sowie einem Erläuterungsbericht mit Textteil. Die jeweiligen Anforderungen des Brandschutzes an das Gebäude können tabellenförmig festgelegt werden.

Der Textteil des Konzeptes enthält die Liegenschafts- und Gebäudeanalyse. Darüber hinaus ordnet das Brandschutzkonzept das Gebäude baurechtlich ein, es werden Schutzziele festgelegt und eine Risikobewertung vorgenommen. Zudem werden die einzelnen Brandschutzmaßnahmen detailliert beschrieben.

Ziele des Brandschutzkonzepts

  • Schutz für Nutzer und Besucher eines Gebäudes sowie für die Rettungs- und Löschkräfte im Brandfall.
  • Schutz von Kulturgütern und vor Schäden der Nachbarschaft.
  • Sachwert- und Betriebsunterbrechungsschutz für die Bausubstanz und den Inhalt. Ziel ist es, die Marktposition und die Marktkompetenz des Betriebs weiter aufrecht zu erhalten.

Während die ersten beiden Schutzziele durch das öffentliche Interesse bestimmt werden, dient das dritte Ziel dem wirtschaftlichen Interesse. Ein Brandschutzkonzept ist die Summe aller Maßnahmen, um die zu erwartenden Brandschäden auf ein Minimum zu reduzieren.

Zudem ist das Brandschutzkonzept eine Entscheidungshilfe und legt die Prioritäten der einzelnen Maßnahmen im Brandfall fest. Gleichzeitig muss es von mehreren Stellen akzeptiert werden. Dazu gehören unter anderem die zuständigen Behörden, die Bauherren, die Betreiber des Gebäudes sowie die Versicherer. Erfolgreich zeigt sich ein Brandschutzkonzept vor allem dann, wenn die Ziele bei einem Brandfall oder bei Simulationen erreicht wurden.

Feuerlöscher und Feuerlöscheinrichtungen als wichtiger Bestandteil beim Brandschutz

Feuerlöscher und Feuerlöscheinrichtungen im Betrieb oder in einem öffentlichen Gebäude sind ein wichtiger Bestandteil des Brandschutzkonzeptes. Laut Angaben des Bundesverbands Brandschutz-Fachbetriebe (BVBF Brandschutz) muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass Feuerlöscher und weitere Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Zahl vorhanden sind. Was für Feuerlöscher in welcher Anzahl verwendet werden müssen, hängt von den baulichen Gegebenheiten des Betriebs ab. Dafür wird die Arbeitsstätte meistens in Teilbereiche unterteilt, die wiederum in unterschiedliche Brandgefährdungen eingestuft werden.

Je größer ein Betrieb und je größer die Grundfläche ist, desto mehr Feuerlöscher braucht man nach der Feuerlöscherpflicht. Einen großen Einfluss darauf nehmen die Laufwege. Als Richtwert gelten 20 Meter. Darüber hinaus gilt: Verteilen sich die Beschäftigten in einem Betrieb über mehrere Etagen auf einer großen Grundfläche. Jede Etage kann eine eigene Brandgefährdungsstufe bedeuten mit unterschiedlicher Anzahl von Feuerlöschern und Feuerlöscheinrichtungen.

Bei einer Grundfläche bis zu 50 Quadratmetern muss ein Feuerlöscher mit 6 Löschmitteleinheiten (LE) ausgestattet sein. Verfügt der Betrieb über eine Fläche von 100 Quadratmetern sind es 9 LE. Die Zahlen sind der Webseite des BVBF Brandschutz entnehmabr.

Mittels eines Brandschutzzeichens muss jeder Mitarbeiter im Betrieb auf den Feuerlöscher hingewiesen werden. Gemäß ASR 1.3 / DIN EN ISO 7010 sind diese als weißes Piktogramm auf einem roten und quadratischen Schild definiert. Die Brandschutzzeichen besitzen internationale Gültigkeit und sind ohne Text verständlich.

Verschiedene Löschanlagen beim Brandschutz

Verschiedene Feuerlöscherarten sind eine der zahlreichen Lösungen beim Brandschutz. Daneben gibt es jedoch weitere Möglichkeiten. Vielfach ist von stationären Löscheinrichtungen die Rede. Von Fachleuten werden sie als Brandschutz- oder Löschanlagen bezeichnet. Sie dienen sowohl dem Schutz großer Menschenmassen als auch dem technischer Anlagen.

Löschanlagen werden zum Beispiel in Räumen installiert, in denen leicht brennbare Flüssigkeiten und Gegenstände gelagert werden. Zudem werden Löschanlagen überall dort eingebaut, wo die Brandgefahr sehr hoch ist. Lagert ein Betrieb beispielsweise Gefahrstoffe, so muss die Löschanlage in den entsprechenden Räumen eingebaut werden.

Obwohl die Behörden den Einbau einer stationären Löschanlage fordern können, profitieren Betriebe davon, wenn sie den Einbau der Anlage selbst veranlassen. Die stationären Löschanlagen müssen vor der Inbetriebnahme einer Prüfung unterzogen werden. Darüber hinaus muss die Prüfung regelmäßig erfolgen und schriftlich nachgewiesen werden.

Verschiedene Löschanlagen

Neben Sprinkleranlagen sind Sprühwasserlöschanlagen, Regenvorhänge, Pulverlöscher, Schaumlöscher sowie Kohlendioxidlöscher weitere Lösungen im Brandschutz. Die Lösungen haben Vor- und Nachteile und nicht jede Löschanlage ist für einen Betrieb geeignet. Darüber hinaus bestehen zwischen den einzelnen Löschanlagen erhebliche Preisunterschiede. Betriebe, die sich für eine dieser Lösungen interessieren, sollten einen externen Brandschutzberater oder auch Brandschutzbeauftragten zu Rate ziehen.

Rauchmelder und Rauchwarnmelder als Brandmeldeanlagen

In öffentlichen Gebäuden sowie in Privatwohnungen sind Rauchwarnmelder mittlerweile Pflicht. Der Vorteil der kleinen Geräte: Innerhalb weniger Sekunden entscheiden sie über Leben und Tod. Sobald das Gerät eine Rauchentwicklung im Raum registriert, springt es mit einem lautem Alarmsignal an. So bleibt für die Mitarbeiter im Betrieb ausreichend Zeit, den Arbeitsplatz und das Gebäude zu verlassen. Rauchwarnmelder haben sich als Brandmeldeanlage in der Praxis bewährt. Ein Grund dafür ist die langfristige Zuverlässigkeit.

Rauchmelder dagegen finden verstärkt in öffentlichen Gebäuden, wie beispielsweise in Universitäten und Krankenhäuser Anwendung. Sie unterscheiden sich in ihrer Funktionsweise erheblich von den Rauchwarnmeldern. Rauchmelder sind Teil einer komplexen Brandmeldeanlage. Hier verfügt nicht jedes Gerät über einen integrierten Alarmton. Stattdessen schicken die Rauchmelder bei Rauchentwicklung ein Signal an eine interne Brandmeldezentrale (BMZ). Über diese wird dann der Alarm für die Feuerwehr ausgelöst.

Obwohl die Begriffe Rauchmelder und Rauchwarnmelder in der Praxis häufig synonym verwendet werden, bestehen erhebliche technische Unterschiede. Betriebe sollten sich durch Fachleute beraten lassen, welches Gerät für ihren Betrieb besser geeignet ist. Darüber hinaus kann der Experte den Unternehmen bei der Installation der Brandmeldeanlage beratend zur Seite stehen.

Rauchmelder im Betrieb

Für Büros in Betrieben gilt eine Pflicht für Rauchmelder. Genau wie in Privatwohnungen entscheidet der Rauchmelder über Leben und Tod der Beschäftigten. Vor allem in Büroräumen mit erhöhter Brandgefährdung sind Rauchmelder unerlässlich. Solche erhöhten Brandgefährdungen sind dann der Fall, wenn technische Geräte neben brennbarem Material stehen, wie beispielsweise in Drucker- und Kopierräumen.

In der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR 2.2) steht festgeschrieben: „Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen angefordert werden können.“

Einbau von Brandmeldeanlagen

Sonderbauten, wie Krankenhäuser und Versammlungs- und Verkaufsstätten, müssen rauchmeldergesteuerte Brandmeldeanlagen verbauen. Diese sollten der DIN Norm 14675 entsprechen. Darüber hinaus ist jeder Arbeitgeber in Deutschland laut Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für die Betriebe zu erstellen. Brandmeldeanlagen gehören demnach zur technischen Grundausstattung. Die Instandhaltung und die Verwaltung der Brandmeldeanlagen liegen beim Eigentümer oder dessen Verwalter.

Die Gefährdungsbeurteilung enthält außerdem die Prüfung und Wartung von Rauchmeldern. Hier sollten sich die Betriebe beziehungsweise der Arbeitgeber an die Vorgaben des Herstellers halten. In der Regel erfolgen die Prüfungen der Rauchmelder einmal im Jahr.

Die Prüfintervalle für Brandmeldeanlagen regeln die Sonderbauverordnungen der Länder, die Hersteller und die bereits erwähnte DIN 14675. Die Prüfungen und Wartungen der Anlagen sollte ausschließlich durch kompetente Fachkräfte erfolgen. Darüber hinaus müssen die Prüfungen dokumentiert werden.

Bestandteile von Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen bestehen aus zentralen und dezentralen Komponenten. Wichtig sind die elektronischen Bauteile, die zur Zentrale gehören und die Informationen verarbeiten. Darüber hinaus sind die elektronischen Bauteile für die Energieversorgung die Bedieneinheit zuständig. Die Branderkennung und Branderfassung erfolgen durch die im Gebäude verteilten Rauchmelder.

Zudem gehören das Feuerwehr-Schlüsseldepot, das Freischaltelement sowie die Blitzleuchte zu den weiteren Bauteilen einer Brandmeldeanlage. Diese Komponenten werden im Außenbereich des Gebäudes installiert. Außerdem können an die Brandmeldeanlage sowohl optische als auch akustische Signalgeber und Schalter für die Aktivierung von Brandschutzeinrichtungen angeschlossen werden. Diese Bauteile zusammen bilden die gesamte Brandanlage eines Gebäudes.

Brandschutz als Basis unternehmerischer Absicherung

Der Brandschutz ist ein Thema, dass jeden Betrieb angeht und dementsprechend von den Arbeitgebern ernst genommen werden sollte. Der Schutz und die Sicherheit der Mitarbeiter steht neben dem Tagesgeschäft im Mittelpunkt. Für Betriebe gibt es verschiedene Brandmeldeanlagen. Unternehmen sollten sich durch einen Experten – dem Brandschutzbeauftragten – oder externen Experten aus einem Fachunternehmen ausführlich beraten lassen, welche Anlage mit welchen Bauteilen und Fassungen am besten zum Betrieb passt.

Darüber hinaus können Arbeitgeber aus einer Vielzahl von Löschanlagen wählen. Ratsam ist es auch hier, sich an einen Experten zu wenden, der ihnen bei der Installation der Anlage beratend zur Seite steht.

Brandvorbeugung: Menschenleben schützen, konkurrenzfähig bleiben

Das Leben Ihrer Mitarbeiter ist genau wie deren Gesundheit nicht ersetzbar. Daran ändern auch Entschädigungen nichts, welche die Versicherungen zahlen. Deshalb steht der Schutz der Menschenleben an oberster Stelle. Das ist ein Grund, warum in Deutschland die Brandprävention zu den Fürsorgepflichten der Arbeitgeber gehört. Bedenken Sie aber einen weiteren Fakt. In einem Unternehmen mit mangelhaftem Brandschutz möchte niemand arbeiten.

Dieser Aspekt macht sich in Zeiten mit knappem Fachkräftenachwuchs gleich doppelt negativ bemerkbar. Dann achten die Bewerber nicht nur auf die Art des Jobs und die Bezahlung. Sie legen ergänzend großen Wert auf gute Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Arbeitsplatz. Können Betriebe diese Ansprüche befriedigen, haben sie bei der Fachkräftesuche bessere Chancen als die Konkurrenz.

Brände im Unternehmen haben auch Auswirkungen auf Kunden

Kunden erfahren aus den Nachrichten, wenn es bei zu Zwischenfällen oder Bränden kommt. Darunter leidet das Image, egal ob als Hersteller, Händler oder Dienstleiste. Von Betriebsbränden geht also eine äußerst negative Werbewirkung aus, die Kunden, Umsätze und Gewinne kostet. Das heißt, die Investitionen in den Brandschutz und die Brandvorbeugung sind immer mehrfach lohnenswert.

FAQ zum Thema Brandschutz

Welche Anforderungen müssen Hydranten erfüllen?

Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland erlauben für die Bereitstellung von Löschwasser für die Brandbekämpfung sowohl Überflurhydranten als auch Unterflurhydranten. Die Überflurhydranten müssen mindestens das Zwölffache ihres Anschlussdurchmessers in Millimetern als Wassermenge pro Minute liefern können. Das wären bei einem 100-Millimeter-Standardanschluss 1,2 Kubikmeter. Für Unterflurhydranten mit gleichem Anschlussdurchmesser gilt ein Mindestanspruch von 560 Litern pro Minute. Die wichtigsten Anforderungen an die Hydranten finden sich in den Normen DIN EN 14339, DIN EN 14384 und der DIN 3321. Ergänzende Bestimmungen enthält die EN 1074-6.

Was sollten Unternehmer über Löschwasserteiche wissen?

Für alle, die verpflichtet sind, einen eigenen Löschteich für die Brandbekämpfung einzurichten, ist ein Blick in die DIN EN 14210 interessant. Dort wurden die Mindestanforderungen an Löschteiche definiert. Bezüglich der Auswahl des Baugrundstücks ist wissenswert, dass es keine Vorschriften für den Grundriss der Löschteiche gibt. Das Wasserreservoir kann auch winkelförmig oder dreieckig angelegt werden.
Der Löschwasserteich muss mindestens ein Fassungsvermögen von 1.000 Kubikmetern aufweisen. Für die Wasserentnahme schreibt die DIN EN 14210 einen Saugschacht oder ein Saugrohr vor. Jeder anerkennungsfähige Löschwasserteich benötigt eine befestigte Zufahrt sowie eine Einzäunung mit einer Mindesthöhe von 1,25 Metern. Er darf nur sauberes Wasser enthalten, weshalb für die Einleitung von Regenwasser ein Sandfang vorgeschrieben ist.

Welche Ansprüche muss der Flucht- und Rettungsplan erfüllen?

Der Flucht- und Rettungsplan ist ein zwingender Bestandteil des Brandschutzplans. Er muss in Ihren Betriebsgebäuden offen sichtbar und in einer gut erkennbaren Größe aushängen. Bei der Erstellung müssen stets die Unterschiede bei den Rettungswegen in den einzelnen Etagen des Unternehmensgebäude berücksichtigt werden. Zu verwenden sind hier nur die offiziellen Piktogramme, die auch Analphabeten korrekt interpretieren können. Die Angaben im Flucht- und Rettungsplan umfassen nicht nur Gänge und Treppenhäuser, die im Brandfall benutzbar bleiben. Auch die Standorte der Sammelplätze, der Handfeuerlöscher und Notfalltelefone sowie der manuellen Feuermelder gehören in den Flucht- und Rettungsplan.

Wie unterscheidet sich der Alarmplan vom Brandschutzplan?

Der Brandschutzplan enthält spezielle Angaben zum Verhalten im Brandfall. Ein Alarmplan gibt an, welches Verhalten im Fall anderer Gefahren notwendig ist. Welche Gefahren in den Alarmplan einfließen müssen, hängt von zahlreichen Kriterien ab. Steht das Betriebsgebäude an einem Flussufer, spielt das Verhalten bei Hochwasser eine wichtige Rolle. Anderenorts kommt es beispielsweise auf Angaben im Alarmplan zum Verhalten bei Erdbeben oder beim Abgang von Erdrutschen und Lawinen an. Natürlich dürfen auch die Risiken nicht vergessen werden, die sich aus der Art der Produktion ergeben. Beispiele dafür sind der Austritt potenziell gefährlicher Gase oder radioaktiver Stoffe. Zusätzlich sind sowohl im allgemeinen Alarmplan als auch in der Brandschutzordnung Angaben zur Alarmierungskette erforderlich.

Wo werden Rauchwarnmelder angebracht?

In Privathaushalten wird der Rauchwarnmelder in der Regel im Flur, im Wohnzimmer sowie im Schlafzimmer angebracht. Sämtliche Rettungswege müssen mit den Geräten ausgestattet sein. Dabei werden die Rauchwarnmelder mittig an der Zimmerdecke befestigt. Entweder werden sie geschraubt oder geklebt. In der Küche und im Bad werden Rauchwarnmelder nicht angebracht, da höhere Temperaturen und Wasserdampfentwicklung einen Fehlalarm auslösen können.

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