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Atemschutz
Foto: © Simon Ebel - fotolia.com

Unterweisung im Atemschutz: Pflichten und Umsetzung

  • 07.02.2022
  • Holger Kück
  • 5 Min.

Atemschutzgeräte kommen immer dann zum Einsatz, wenn schädliche Stoffe, giftige Gase o. Ä. in der Atemluft vorhanden sein können oder die Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsluft zum Überleben nicht ausreicht. Bringen Sie Ihren Mitarbeitern die Grundlagen des Atemschutzes in der nächsten Unterweisung bei.

Selbst der richtig ausgewählte Atemschutz kann bei falscher Verwendung und Wartung seine Schutzfunktion das Schutzziel verfehlen. Selbst vermeintlich leicht zu handhabende Filtermasken werden häufig nicht richtig eingesetzt und können damit nicht den gewollten Schutz gewähren. Deshalb sollten Sie die korrekte Anwendung in der nächsten Sicherheitsunterweisung mit Ihren Mitarbeitern üben.

Atemschutz: Anatomische Grundlagen zur Atmung

Damit Ihre Beschäftigten die Thematik rund um den Atemschutz und die Atmung besser verstehen können, empfiehlt sich zum Einstieg eine Einführung in grundlegende physiologische Aspekte. Die Atemwege werden zunächst in 2 Bereiche gegliedert: die oberen und die unteren Atemwege.

Die Grenze liegt unterhalb des Rachenraums. Zu den oberen Atemwegen zählen damit die Nasenhöhle und die Nasennebenhöhlen, die Mundhöhle und der Rachen. Dieser Bereich ist zunächst entscheidend, damit die Atemluft eingesaugt werden kann.

Atemschutz
© Berthold Werkmann – fotolia.com

Allgemeine Nutzerhinweise zur Verwendung von Atemschutz

Atemschutz fällt ebenso wie Schutzschuhe, Gehörschutz oder Ähnliches unter die PSA-Benutzungsverordnung. Damit gilt auch für Atemschutz, dass dieser jeder Person individuell passen muss und grundsätzlich nur zur Nutzung durch die jeweilige Person bestimmt ist. Damit sollen Gesundheitsgefahren und hygienische Probleme vermieden werden.

Weist das Atemschutzgerät trennbare Atemanschlüsse auf, können diese Komponenten individuell zur Verfügung gestellt werden. Ist eine Nutzung durch mehrere Personen, z. B. aufgrund nicht trennbarer Atemanschlüsse, unvermeidbar, sind vor dem Wechsel entsprechende Hygienemaßnahmen zu ergreifen, die im späteren Verlauf weiter ausgeführt werden.

Nutzung von Atemschutzgeräten nur bei voller Gesundheit

Abhängig von der Art des eingesetzten Atemschutzgerätes (Atemschutzgerätegruppe), dürfen Ihre Mitarbeiter nur ein Atemschutzgerät nutzen, wenn sie an der entsprechenden arbeitsmedizinischen Vorsorge nach G 26 teilgenommen haben. Dies gilt insbesondere für die Gerätegruppen 2 und 3. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass das Tragen von Atemschutz eine erhöhte körperliche Belastung, z. B. durch einen erhöhten Atemwiderstand, bedeutet. Mit der zusätzlichen Belastung gehen auch Tragezeitbegrenzungen einher, die Sie unbedingt in der Unterweisung erwähnen müssen.

Bereits eine herkömmliche Erkältung kann zu einer Verengung der oberen Atemwege führen. Dieser Umstand wiederum führt zu einer noch stärkeren Belastung des Trägers. Appelliere an dieser Stelle an die Verantwortung eines jeden Einzelnen, nur bei einwandfreiem körperlichem Zustand ein Atemschutzgerät zu nutzen.

Pflicht zum Atemschutz

Um Akzeptanz für die Verwendung von Atemschutz bzw. Persönlicher Schutzausrüstung im Allgemeinen zu schaffen, ist es von großer Bedeutung, dass Sie den Beschäftigten den Grund für die Tragepflicht der Persönlichen Schutzausrüstung nennen. Dabei sollten Sie die jeweiligen Folgen bei Nichtbenutzung des Atemschutzes am Besten in einem Alltagsbeispiel aus Ihrer Firma Nahe bringen und die Konsequenzen des Nichttragens wie z. B. inneres Ersticken deutlich machen.

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Üben Sie die Verwendung von Atemschutzgeräten

Wohl der wichtigste Aspekt deiner ganzen Unterweisung sollte die korrekte Nutzung und Verwendung der Atemschutzgeräte sein. Diese im Wesentlichen von der Art des Atemschutzes ab, also beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben!

Grundsätzlich gilt,

  • dass Atemschutzgeräte dicht schließend am Gesicht anliegen müssen. Ist dies nicht der Fall, atmet der Atemschutzträger ungefilterte Luft bzw. bei Isoliergeräten entsprechend die schädliche Umgebungsluft ein. Die Schutzwirkung ist damit beeinträchtigt.
  • Damit die Masken dicht am Gesicht anliegen können, dürfen Atemschutzträger grundsätzlich keinen Bart im Bereich der Dichtlinien tragen. Auch tiefe Narben oder bestimmte Kopfformen können den richtigen Sitz einer Maske beeinflussen.
  • Die Überprüfung der Dichtigkeit erfolgt bei Vollmasken nach jedem Anlegen mit Unterdruck. Dazu wird das Geräteanschlussstück mit der Handfläche verschlossen. Anschließend wird tief eingeatmet. Dadurch entsteht in der Maske ein Unterdruck, der bei richtiger Nutzung erhalten bleibt. Sitzt die Maske nicht korrekt, dringt Luft ein.
  • Alternativ kann eine Überprüfung mittels Überdrucks durchgeführt werden. Dazu verschließen Sie die Maske auf gleiche Weise und schließen zusätzlich das Ausatemventil. Anschließend atmet die Person aus. Dringt Luft nach außen, sitzt auch hier die Maske nicht korrekt.
  • Darüber hinaus unterliegen auch die Atemschutzgeräte einer Beanspruchung durch die Verwendung. Die Folge einer erhöhten Beanspruchung können Schäden am Atemschutzgerät sein. Eine Sichtprüfung des Atemschutzgerätes auf Mängel ist daher vor jeder Nutzung unerlässlich.

Nutzungsbeschränkung von Filtern

Insbesondere Filtergeräte verlieren nach einer gewissen Nutzungs-und Lagerzeit ihre filternde Wirkung. Die Lagerzeit für Filter gibt der Hersteller individuell an. Ist die angegebene Lagerzeit überschritten, sind die Filter umgehend zu entsorgen. Filter können allgemein in Partikel-, Gas- und Kombinationsfilter unterschieden werden.

Bei Partikelfiltern lässt sich das Erfordernis eines Wechsels relativ leicht über einen erhöhten Atemwiderstand feststellen. Dies steht mit dem zunehmenden Zusetzen des Filters durch Partikel im Zusammenhang.

Gasfilter hingegen behalten im Regelfall den gleichen Atemwiderstand bei. Bei einem Durchbruch gelangt die gefährliche Komponente aus der Umgebungsluft zum Atemschutzträger durch. Aus diesem Grund sollen Gasfilter nur bei Gasen und Dämpfen zum Einsatz kommen, die der Atemschutzträger riechen und/oder schmecken kann. Spätestens wenn dieser Fall eintritt, ist der Filter zu wechseln. Hier gilt die Regel, besser einmal zu oft zu wechseln, als einmal zu wenig.

Sind die Gase und/oder Dämpfe Geruchs und geschmacksneutral, sind betriebsspezifische Einsatzregeln zu definieren und an die Mitarbeiter weiterzugeben. Eine allgemeine Regel existiert hier leider nicht, da die Tragedauer stark von den örtlichen Bedingungen abhängt.

Inhalte der Atemschutzunterweisung

Sofern Sie verschiedene Tätigkeiten oder Betriebsbereiche betreuen, in denen unterschiedliche Atemschutzgeräte, z. B. mit unterschiedlichen Filtermasken, benötigt werden, führe diese am besten auf. In Ihrer Unterweisung sollten Sie folgenden 5 Punkte abdecken:

  1. Erläuterungen der unterschiedlichen Atemschutzgeräte/Filter
  2. Funktionsweisen und Nutzungsregeln
  3. Gefahren für die Beschäftigten, den jeweiligen Tätigkeiten oder Betriebsbereichen zugeordnet
  4. Wartung und Instandhaltung der Atemschutzgeräte
  5. Ansprechpartner bei Fragen

Da eine Unterweisung im Regelfall nur einmal jährlich absolviert wird, kannst du deinen Mitarbeitern zur Unterstützung eine Informationsschrift mit den Unterweisunginhalten an die Hand geben.

Praktische Übungen mit einbinden

Zur Vergewisserung, dass das vermittelte Wissen bei Ihren Mitarbeitern angekommen ist, insbesondere das Wissen zur richtigen Nutzung des Atemschutzgerätes, empfiehlt es sich, die theoretische Unterweisung mit einer Trageübung zu verknüpfen. Dazu zählen

  • das richtige Anlegen der Schutzausrüstung,
  • die Dichtigkeitsprüfung
  • und Gewöhnungsübungen an das Tragen des Atemschutzgerätes.

Bei Isoliergeräten, und besonders bei Regenerationsgeräten, ist die Dauer der Trageübung entsprechend der Gebrauchsdauer des Gerätes einzurichten. Werden Isoliergeräte in Kombination mit Ganzkörperanzügen im Betrieb eingesetzt, ist auch dies in die Übung einzubeziehen. Auch die Verwendung mit anderweitiger Persönlicher Schutzausrüstung gehört in eine praktische Übung.