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Unfallbericht
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Unfallbericht schreiben:

  • 17.01.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 5 Min.

Jeder Unfall ist eine Schocksituation für alle Beteiligten. Der Unfallhergang muss trotzdem lückenlos dokumentiert werden. Wenn Sie den erforderlichen Unfallbericht schreiben, muss dieser alle relevanten Daten beinhalten und stets in kurzen Sätzen sachlich formuliert werden.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Bevor geklärt werden kann, wie Sie einen guten Unfallbericht schreiben und was inhaltlich hinein gehört, muss der Begriff “Arbeitsunfall” zunächst definiert werden: Ein Unfall innerhalb der alltäglichen Tätigkeiten wird in vielen Fällen als Arbeitsunfall behandelt. Auch ehrenamtliche Mitarbeiter, die an einem derartigen Unfall beteiligt sind, werden berücksichtigt. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Unfallversicherung Unfälle bei der Pflege eines Familienmitgliedes in der eigenen Wohnung als Arbeitsunfall dazurechnet. Nicht nur der Unfall in der Schule, sondern auch in der Kita gehört in diesen Bereich.

Wenn der Unfallbeteiligte so stark verletzt wurde, dass eine Krankmeldung länger als drei Tage beinhaltet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen Umstand der Berufsgenossenschaft und parallel der Unfallkasse zu melden. Selbstverständlich wird von amtlicher Seite geprüft, ob die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden. In vielen Fällen werden Sachverständigengutachten unerlässlich sein.

Typische Beispiele sind Stromschläge, Verletzungen durch den Betrieb von Maschinen im Arbeitsbereich. Herabfallende Teile gehören ebenfalls zu den häufigen Unfallursachen. Ein Arbeitsunfall liegt auch dann vor, wenn der Mitarbeiter aufgrund von übermäßigem Stress oder psychischer Belastung eine Ohnmacht oder einen Herzanfall erleidet.

Der Unterschied zwischen einem Arbeits- und einem Wegeunfall

Unfälle passieren überall, ob auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz. Während Sie bei Wegeunfällen mit dem Auto die Polizei rufen sollten, ist dies bei Arbeitsunfällen nicht zwingend nötig. Bei einem Arbeitsunfall sollte sachlich dargestellt werden, wann an welchem Einsatzort und wie der Unfall geschah. Der Arbeitsunfall muss vom betroffenen Mitarbeiter beschrieben werden oder von einem anderen Mitarbeiter, falls der Verletzte nicht in der Lage ist, selbst tätig zu werden.

Vorgedruckte Formulare gibt es nicht für diesen Bereich, jedoch können Musterberichte hilfreich sein. Die W-Fragen sind auch hier zu berücksichtigen. Der Unfallbericht wird zur Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Mutmaßungen sind verpönt und gehören nicht in den Bericht. Eine sachliche Darstellung mit präzisen Daten vereinfacht die Verfassung. Sollten Personen verletzt sein, ist es nicht die Aufgabe des Berichtschreibers, Diagnosen zu stellen oder langwierige Schäden zu erläutern.

Wenn es Zeugen gibt, sind diese unbedingt zu benennen. Der Arbeitgeber muss den Unfallbericht in einer Zeitspanne von drei Tagen nach dem Unfalltag an die zuständigen Stellen, wie die Berufsgenossenschaft, weiterleiten. Der Wegeunfall ist der Unfall, der auf dem Weg zur Arbeitsstelle passierte. Der Unfallbericht ähnelt demzufolge dem herkömmlichen Unfallbericht.

Der Wegeunfall ist präzise zu beschreiben, denn es muss sich um den Weg von und zur Arbeitsstätte handeln, nicht um Umwege; ansonsten handelt es sich um einen Unfall in der Freizeit.

In einem Notfall gilt es, verschiedene Dinge zu berücksichtigen – darunter auch die sogenannte Rettungskette.

In welchen Fällen muss ein Unfallbericht geschrieben werden?

Wenn eine Person bei einem Arbeitsunfall verletzt wurde, muss der entsprechende Unfallbericht zeitnah geschrieben werden. Ärztliche Gutachten und Krankenhausberichte werden zu gegebener Zeit den Unfallbericht vervollständigen.

Wie wird der Unfallbericht ausgefüllt?

Grundsätzlich können Sie sich beim Schreiben des Unfallberichtes an den W-Fragen orientieren.

Ansonsten sind bei einem Arbeitsunfall folgende Punkte im Unfallbericht zu berücksichtigen:

  • Zeit- und Ortsangabe des Unfalls,
  • Gibt es Verletzte?
  • Im Fall eines Sachschadens, können Fotos dienlich sein.
  • Gibt es Zeugen?
  • Blendete die Sonne, haben andere witterungsbedingte Umstände den Unfall herbeigeführt. Diese Fakten können unter Umständen sehr wichtig sein.
  • Wurden Gegenstände von nicht am Unfall Beteiligte beschädigt.
Der Unfallbericht sollte möglichst präzise sein und alle wichtigen Informationen enthalten © Safety Xperts

Ein Tipp: Niemals eine Unterschrift unter einem Unfallbericht abgeben, wenn der Unterschreibende nicht mit den Angaben im Bericht einverstanden ist. Eine Unterschrift ist bindend, daher ist es nicht ratsam, im Schockzustand das Protokoll oder den Bericht zu unterschreiben, wenn der Inhalt nicht transparent und wahrheitsgetreu erscheint.

Der Arbeitgeber sollte unbedingt den Unfallbericht in Zusammenarbeit mit den Beteiligten verfassen. Der Einfachheit halber einfach die W-Fragen wie eine Checkliste abarbeiten, sodass die zuständigen Behörden nur die relevanten Daten vorliegen haben.

Was gehört inhaltlich in den Unfallbericht?

In den Unfallbericht ist nur die tatsächliche Begebenheit mit Beweisfotos oder Skizzen zu erläutern. Es wird nochmals darauf hingewiesen: kurze und sachliche Darstellung ohne Emotionen.

Der Unfallbericht wird kompetent erstellt und sollte mit den Angaben der eigenen Wahrnehmung übereinstimmen. Die erwähnten W-Fragen sind hilfreich, sodass gar nicht erst verschwommene Darstellungsformen gewählt werden, sondern präzise und sorgfältig der Hergang geschildert werden kann.

Es ist natürlich die perfekte Lösung, wenn alle Unfallbeteiligten gemeinsam den Unfallbericht schreiben. In der Regel müssen die Beteiligten den Bericht gemeinsam unterschreiben, in der Praxis sieht dies jedoch anders aus, denn jeder Zeuge hat etwas anderes bemerkt oder sich auf ein anderes Detail konzentriert.

Beachten Sie diese 5 Punkte beim Schreiben des Unfallberichts

Um einen Arbeitsunfall zu dokumentieren gibt es keine allgemeingültigen Formulare. So muss der Unfallhergang mit eigenen Worten geschildert werden. Der Arbeitgeber sollte auf den sachlichen Inhalt, sowie auf belegbare Fakten achten.

Unfallbericht schreiben: Folgende Aspekte sind von hoher Bedeutung:

  1. Der Unfallbericht muss lückenlos, sachlich und präzise verfasst sein, da er unter Umständen als Beweisstück in Gerichtsverfahren und auf jeden Fall zur Klärung der anstehenden Kosten genutzt wird.
  2. Sämtliche Zeugen müssen vom Arbeitgeber namentlich und mit Wohnadresse aufgeführt werden, damit die betreffenden Mitarbeiter bei etwaigen Unklarheiten und Rückfragen erneut befragt werden können.
  3. Als genauso wichtig gelten die präzisen Zeitangaben, gerade wenn es um Gerichtsverfahren o. ä. geht, muss der Unfallhergang genau nachzuvollziehen sein.
  4. Der Vorfall muss mit einer Unfallanzeige gemeldet werden, welche den Unfallbericht beinhaltet.
  5. Bei Unfällen mit einer Vielzahl von Personen (Massenunfall) muss die Meldung umgehend der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden.

Auch in Schulen müssen Unfallberichte geschrieben werden

Ein Unfall in der Schule muss ebenfalls mit einem Unfallbericht dokumentiert werden. Hier beruht der Unfallbericht auf die Angaben des Schulkindes. Die W-Fragen sind auch in dieser Kategorie von Wichtigkeit. Der Name des Arztes muss erwähnt werden, die Art der Verletzung. Falls das Kind ins Krankenhaus gebracht werden musste, ist der Name des Krankenhauses anzugeben.

Es ist ideal, wenn ein Lehrer oder die Pausenaufsicht Stellung nehmen können. Wer privat versichert ist, muss den betreffenden Unfallbericht der infrage kommenden Versicherung zügig zukommen lassen. Der Unfallbericht sollte trotz aller Unannehmlichkeiten mit klarem Kopf verfasst werden, denn ungenaue Angaben und irgendwelche Wahrnehmungen, die dann doch nicht realistisch sind, gehören in keinen Unfallbericht.

Unfall in der Kita

Wenn das Kind sich verletzt und ärztliche Hilfe herbeigeholt werden muss, handelt es sich um einen im juristischen Sinne sogenannten „Arbeitsunfall.“ Die Erzieherinnen sind in der Lage und verpflichtet, den ordnungsgemäßen Unfallbericht zu schreiben. Die Unfallbeteiligten sind meist noch zu jung, um sich irgendwie äußern zu können. Deshalb muss derjenige, der ärztliche Hilfe leistete, den Unfall kommentieren.

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