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Arbeitszeit: Die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes

  • 25.01.2022
  • Redaktionsteam SafetyXperts
  • 6 Min.

Arbeitszeit – jeder kennt den Begriff und für uns alle spielt Arbeitszeit eine wichtige Rolle in unserem Beruf. Wir fangen unter der Woche zu einer bestimmten Zeit an, machen zwischendurch Pause, gehen zum Feierabend nach Hause und am Wochenende hat man frei. Man würde also meinen, dass es nicht viel mehr zum Thema Arbeitszeit zu wissen gibt. Das ist aber keineswegs der Fall. Denn der Bereich Arbeitszeit umfasst viele Aspekte mit Gesetzen und Regelungen, denen jeder Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzes unterliegt. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt sehr detailliert, wie ein betrieblicher Arbeitsplatz in Bezug auf die Arbeitszeit vom Arbeitgeber gestaltet werden kann. Die Rechte und Pflichten zum Thema Arbeitszeit zu kennen ist sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber wichtig. Wir liefern Ihnen auf die wichtigsten Fragen die Antworten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Wie ist Arbeitszeit überhaupt definiert?

Grundsätzlich ist im Arbeitsvertrag geregelt, an welchen Tagen in der Woche und wie lange man als Arbeitnehmer arbeiten muss. Allerdings unterliegen diese betrieblichen Regelungen im Arbeitsvertrag den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Der Begriff Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 2 (1) genau geregelt. Wörtlich steht dort, dass Arbeitszeit, „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“ ist. Die Pausen, also die sogenannten Ruhezeiten, sind also keine Arbeitszeit. 

Trotzdem sind auch Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4 ist eine Ruhepause „von mindestens 30 Minuten“ vorgesehen, wenn mehr als sechs Stunden gearbeitet wird. Wird an einem Tag mehr als neun Stunden gearbeitet, erhöht sich die Ruhepause auf 45 Minuten. Pausenzeiten sind also gesetzlich streng geregelt und müssen vom Arbeitgeber strikt eingehalten und sogar kontrolliert werden.

Was bedeutet "tägliche Arbeitszeit"?

Die tägliche Arbeitszeit wird auch werktägliche Arbeitszeit genannt. Damit ist die Arbeitszeit gemeint, die innerhalb eines Werktages anfällt. Werktage sind dabei Montag bis einschließlich Samstag. Der Samstag gilt also entgegen landläufiger Meinung immer noch als Werktag, also als Arbeitstag, an dem gearbeitet werden darf. 

Nur der Sonntag und die gesetzlichen Feiertage sind davon ausgenommen. An diesen Tagen der Woche darf laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von 0 bis 24 Uhr nicht gearbeitet werden. Allerdings gibt es an Sonn- und Feiertagen viele Ausnahmen für ganze Geschäftsbereiche, wie beispielsweise die Gastronomie oder der Gesundheitssektor. Für Kraft- und Beifahrer gibt es hier spezielle betriebliche Regelungen, die auch im Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten unbedingt vom Arbeitgeber beachtet werden sollten.

Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmer maximal arbeiten?

Im zweiten Abschnitt § 3 des Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist festgelegt: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Allerdings kann diese Höchstarbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Dies ist dann der Fall, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird.“

Im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist also erlaubt, einige Arbeitstage zehn Stunden zu arbeiten, wenn dafür an anderen Tagen entsprechend weniger gearbeitet wird. Solange man innerhalb des genannten Zeitraumes im Durchschnitt auf acht Stunden kommt und nie mehr als zehn Stunden arbeitet, ist das in Ordnung.

Außerdem ist in Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 5 geregelt, dass nach der täglichen Arbeit eine „ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden“ möglich sein muss. Vor Ablauf der elf Stunden Mindestruhezeit darf also kein erneuter Arbeitsbeginn gelegt werden.

Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit?

Analog zur täglichen Arbeitszeit lässt sich auch die wöchentliche Arbeitszeit ermitteln. Aber auch hier muss man bedenken, dass der Samstag ein Werktag ist. Entsprechend gelten für den Samstag die gleichen Arbeitszeitregelungen wie für die anderen Tage der Woche auch. 

Nur Sonn- und Feiertage sind laut des Arbeitszeitgesetzes davon ausgenommen. Eine Arbeitswoche hat somit sechs Werktage, an denen jeweils acht Stunden gearbeitet werden darf. In den genannten Ausnahmefällen kann bis zu zehn Stunden gearbeitet werden. So ergibt sich für die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden im Falle eines Achtstundentags und eine Höchstgrenze von 60 Stunden.

Arbeitszeit: Wie sind die Regeln bei Nachtarbeit?

Besondere betriebliche Regelungen gibt es für Personen, die Nachtarbeit leisten. Für diese gelten nach dem Arbeitszeitgesetz auch die zehn Stunden Arbeitszeit als Grenze, der Ausgleichszeitraum liegt dabei aber bei einem Kalendermonat oder 4 Wochen. Auch sind regelmäßige Gesundheitsprüfungen vorgesehen. Kommt Schichtarbeit dazu, sind weiterreichende Regelungen zum Thema gesundheitsgerechte Schichtarbeit zu beachten.

Wie lange darf man bei Kurzarbeit arbeiten? 

Wie der Name bereits erahnen lässt, meint Kurzarbeit, dass im Unternehmen weniger gearbeitet wird. Gründe dafür sind meist wirtschaftliche Schwierigkeiten des Arbeitgebers. In betrieblicher Kurzarbeit verringert sich damit die geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Das geht mit geringerem Verdienst einher.

Beträgt der Arbeitsentgeltausfall mehr als 10%, besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld soll dabei die finanziellen Einbußen zumindest zum Teil abfangen. 

Übersicht: die Höhe des Kurzarbeitergeldes

    Höhe Kurzarbeitergeld 
  Arbeitnehmer ohne Kinder ca. 60 Prozent des üblichen Nettogehalts
  Arbeitnehmer mit Kindern ca. 67 Prozent des üblichen Nettogehalts
Einkommen verringert sich durch Kurzarbeit um mehr als die Hälfte    
Ab dem 4. Monat Arbeitnehmer ohne Kinder ca. 70 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts
  Arbeitnehmer mit Kindern ca. 77 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts 
Ab dem 7. Monat Arbeitnehmer ohne Kinder ca. 80 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts 
  Arbeitnehmer mit Kindern ca. 87 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts 

Achtung: Um den Anspruch auf Kurzarbeitergeld nicht zu verlieren, dürfen Kurzarbeiter maximal 90 Prozent der üblichen Stunden arbeiten. 

Wo beginnt und endet die Arbeitszeit?

Die Arbeitszeit beginnt, wie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 2 (1) genannt, erst beim Beginn der Arbeit. Der Arbeitsweg zählt dementsprechend nicht zur Arbeitszeit. Auch das Umziehen bei der Arbeit ist nicht automatisch Arbeitszeit. Dies ist nämlich nur der Fall, wenn zum Beispiel Berufskleidung angezogen werden muss und das auch nur bei der Arbeit geschehen kann. Ist es allerdings problemlos möglich, die entsprechende Kleidung zuhause anzuziehen, dann muss dies auch außerhalb der Arbeitszeit geschehen. Fahrten von und zu einem anderen Arbeitsplatz zählen ebenfalls nicht zur Arbeitszeit. Wenn der Arbeitnehmer allerdings während der Dienstreise arbeitet, so zählt diese Zeit auch als normale Arbeitszeit.

Arbeitszeit und Bereitschaft

Generell unterscheidet man drei Formen von Bereitschaftsdiensten die sich auch in den Regelungen zur Arbeitszeit unterscheiden:

  • Arbeitsbereitschaft
  • Bereitschaftsdienst
  • Rufbereitschaft

Arbeitsbereitschaft bedeutet, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft am betrieblichen Arbeitsplatz befindet. Selbst wenn für gewisse Zeiträume keine Arbeit anfällt, gilt diese Zeit als Arbeitszeit und muss entsprechend vergütet werden. Beispiel: Ein Eisverkäufer, der gerade keine Kunden an der Theke bedient aber jederzeit welche bedienen kann, ist in Arbeitsbereitschaft.

Bereitschaftsdienst bedeutet, dass der Arbeitnehmer zwar in räumlicher Nähe zu seinem Arbeitsplatz ist und auch dorthin gerufen werden kann, er aber eben nicht dauerhaft arbeitsbereit ist. Typisches Beispiel ist ein Krankenhausarzt, der für seinen Dienst ein Zimmer bekommt, in dem er sich ausruhen oder schlafen kann. Er wird dann gerufen, sollte ein Patient ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dieser Bereitschaftsdienst gilt ebenfalls als Arbeitszeit, kann aber vom Arbeitgeber niedriger als gewöhnlich entlohnt werden. Doch müssen auch dabei bestimmte Regelungen eingehalten werden.

Rufbereitschaft hingegen deutet im Namen bereits an, dass der Arbeitnehmer nur telefonisch oder anderweitig erreichbar sein muss. Er muss sich nicht am oder in räumlicher Nähe zum Arbeitsplatz aufhalten. Die Rufbereitschaft zählt dabei nicht als Arbeitszeit. Nur in Fällen, in denen der Arbeitnehmer angerufen wird und zur Arbeit fahren oder anderweitig arbeiten muss, fällt Arbeitszeit an. Dann zählt allerdings auch der Fahrtweg als Arbeitszeit. Wie die Rufbereitschaft vergütet wird, hängt von den individuellen Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Es gibt in vielen Bereichen Tarifverträge, in denen geregelt ist, dass Rufbereitschaften zusätzlich mit einer pauschalen Vergütung abgegolten werden.

Arbeitszeitrechner

Um die exakte Arbeitszeit eines Tages zu bestimmen, müssen Sie sich genau den Zeitpunkt Ihres Arbeitsbeginns und Arbeitsendes notieren. Von dieser Zeit müssen aber unbedingt die eingelegten Pausen abgezogen werden. Denn diese gelten nicht als betriebliche Arbeitszeit.

Außerdem darf bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden nicht auf die Pause von 30 Minuten verzichtet werden.

Im Internet finden sich eine Vielzahl an Arbeitszeitrechnern, in die Sie einfach Ihre Zeiten eintragen können. Alternativ können Sie auch Apps nutzen, die Ihnen bei der Erfassung helfen. Eine Übersicht gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Fazit: Das Thema Arbeitszeit ist zuweilen recht komplex. Denn für verschiedene Branchen und Berufe gibt es eine Vielzahl von Sonderreglungen. Gerade deshalb ist es gut, wenn Beschäftigte wissen, welche gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit (ArbZG) gelten. 

Sie wollen mehr zu den gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes erfahren? Dann könnten Sie folgende Artikel ebenfalls interessieren:

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Arbeitszeit

Ich soll während der Rufbereitschaft innerhalb von 10-20 Minuten am Arbeitsplatz sein können. Ist das Ok?

Ein Urteil von 2018 legt fest, dass im Falle solcher Vorgaben ein Bereitschaftsdienst und nicht etwa eine Rufbereitschaft vorliegt. (EuGH, Urteil vom 21. Februar 2018, Az. C-518/15)

Mein Arbeitgeber verlangt Überstunden, ist das überhaupt zulässig?

Überstunden sind nach dem Arbeitszeitrecht prinzipiell zulässig. Allerdings nur dann, wenn das auch ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist. Auch dürfen mit Überstunden die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden.

Gibt es keine Ausnahmen von der Höchstarbeitszeit?

Der Gesetzgeber hat in §7 des ArbZG für bestimmte Bereichen Ausnahmen festgelegt. Wenn in Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen geregelt, kann auch mehr als zehn Stunden pro Tag gearbeitet und der dafür vorgesehene Ausgleichszeitraum auf ein Jahr verlängert werden. Dies kommt zum Beispiel in der Landwirtschaft häufiger vor.