In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Gesetze und Verordnungen. Zwischen beiden Begriffen bestehen jedoch Unterschiede. Was sie genau voneinander unterscheidet und welche wichtigen Regeln im Arbeitsalltag eine Rolle spielen, soll im folgenden Beitrag umrissen werden.
In Deutschland steht die Entwicklung der Gesetze und Verordnungen in engem Zusammenhang mit der Entstehung des modernen und demokratischen Systems. Nachfolgend geben wir Ihnen ein Überblick über die wichtigsten Gesetze und Verordnungen in Deutschland.
Der Fokus des Beitrags liegt dabei auf dem Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit. Gesetze und Verordnungen spielen hier eine besondere Rolle.
Definition von Gesetz
Gesetze sorgen für ein geordnetes Leben miteinander und sind die schriftliche Niederlegung von Recht durch den Gesetzgeber. In einer parlamentarischen Demokratie wie Deutschland ist das Parlament als Vertreter des Volkes der Gesetzgeber. Das Parlament leitet dabei seine Legitimation vom Volk durch Wahlen ab.
Die demokratische Verfassung Deutschlands nebst Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit, regelt die Verfassung als das grundlegendste aller Gesetze. Hierzulande heißt es Grundgesetz (GG). Dieses enthält als wichtigen Bestandteil demokratisch legitimierter Staatlichkeit die Grundrechte, bei denen es sich um die grundlegenden Bürgerrechte handelt, die alle staatliche Gewalt und den Gesetzgeber binden.
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Da die Bundesrepublik Deutschland ein Staat ist, der aus Bundesländern besteht, gibt es auch auf Landesebene Gesetzgeber. Die einzelnen Länderparlamente sind für die Setzung von Landesrecht zuständig. Auch diese Fragen der Staatsorganisation sowie die Kompetenzverteilung zwischen Bundes- und Landesgesetzgebung sind im Grundgesetz geregelt.
Im Rahmen ihrer durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzen haben der Bund oder die Länder Rechtssetzungsbefugnis. Sie können somit Gesetze erlassen, um Regelungen in allen erdenklichen Bereichen zu treffen.
Gesetze regeln das Bürgerverhalten
Dabei dienen Gesetze beispielsweise der Regelung der Verhältnisse der Bürger untereinander, wie zum Beispiel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es enthält die wesentlichen Bestimmungen über die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Darüber hinaus regeln Gesetze auch das Verhältnis des Staates zum Bürger wie etwa das Verwaltungsrecht einschließlich des Polizei- und Ordnungsrechts. Dazu gehören auch alle erdenklichen Zwischenformen wie beispielsweise das Strafrecht.
Dabei sind die Gesetzbücher selten „sortenrein“. Sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch, das Regelungen zur Staatshaftung enthält, kann auch das Verwaltungsrecht die Verhältnisse der Bürger untereinander regeln. Beispiele hierfür sind nachbarrechtliche Belange im Baurecht. Jeder Eingriff in Rechte oder in die Handlungsfreiheit von Bürgern bedarf dabei der demokratischen Legitimation, die sich letztlich stets aus Parlamentsgesetzen speisen muss.
Neben dem Grundgesetz, dem Fundament der demokratischen Ordnung in Deutschland, gibt es dementsprechend eine Vielzahl von Gesetzen.
Beispiele für Gesetze
- Sozialgesetzbuch (SGB)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
Begriffliche Unterschiede bei Gesetzen
In der juristischen Fachsprache werden Gesetze nochmals differenziert. So gibt es Gesetze im materiellen Sinn und Gesetze im formellen Sinn.
Gesetze im formellen Sinn
Ein Gesetz im formellen Sinn, auch formelles Gesetz oder Parlamentsgesetz genannt, ist der verabschiedete Rechtssatz vom Parlament im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. Parlamentsgesetze müssen dabei im Grundsatz allgemein gehalten sein, wie Art. 19 Grundgesetz (GG) vorgibt. Gesetze im formellen Sinn sind abstrakt und generell gehalten, gelten für einen unbestimmten Personenkreis und für eine Vielzahl von Fällen.
Gesetze im materiellen Sinn
Hierunter werden nicht nur die Parlamentsgesetze, sondern alle Rechtssätze und Regelungen verstanden. Sie enthalten eine nach außen wirkende Regelung für eine unbestimmte Anzahl von Personen und Fällen. Dies bedeutet, dass es nicht nur verwaltungsintern ist.
Gesetze im materiellen Sinn wirken abstrakt und generell. Dadurch unterscheiden sie sich von hoheitlichen Einzelfallmaßnahmen, die sich beispielsweise konkret nur an einen Betroffenen richten. Ein Beispiel hierfür ist ein „Knöllchen“.
Definition von Verordnungen
Neben den Gesetzen gibt es die Verordnungen. Im Gegensatz zu Gesetzen werden Verordnungen von der ausführenden Gewalt durch die Verwaltung erlassen. Die Grundlage für eine Verordnung ist eine durch ein förmliches Gesetz erteilte Ermächtigung. Die Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung finden sich in Art. 80 Abs. 1 GG. Demnach sind nur die Bundesregierung, einzelne Bundesminister oder Landesregierungen zur Verordnungsermächtigung ermächtigt.
Neben den Verordnungen, die auf Bundesebene erlassen werden, gibt es Verordnungen auf der Grundlage von EU-Richtlinien. Hierbei handelt es sich um einen verbindlichen Rechtsakt, den alle EU-Länder „in vollem Umfang umsetzen müssen“, wie es auf der Webseite der Europäischen Union heißt. EU-Richtlinien werden beispielsweise dann erstellt, um sicherzustellen, dass für importierte Waren in die EU gemeinsame Schutzmaßnahmen gelten.
Beispiele für Verordnungen
- Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
- Strahlenschutzverordnung
- Energieeinsparverordnung
- Störfallverordnung
Arbeitsschutzgesetz: Das umfangreichste Gesetz Deutschlands
Das Arbeitsschutzgesetz wurde auf Grundlage von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz umgesetzt. In Kraft getreten ist das derzeitige Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland am 21. August 1996.
Das Gesetz zum Arbeitsschutz in Deutschland bildet die rechtliche Grundlage für den Arbeitsschutz. In diesem sind alle Maßnahmen zusammengefasst, um die Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen zu schützen. Darüber hinaus hat der Arbeitsschutz das Ziel, die Arbeit menschengerecht zu gestalten und so eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Durch das Arbeitsschutzgesetz wird der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. In regelmäßigen Abständen muss der Arbeitgeber die Beschäftigten zum Arbeitsschutz belehren. Des Weiteren muss er laut ArbSchG Vorkehrungen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche und Arbeitssituationen treffen.
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- Wie die Störfallverordnung Industrieunfälle verhindert
- Arbeitsstättenverordnung: Diese Anforderungen gelten für Unternehmen
- ASR: Sicherheit und Gesundheitsschutz nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten
- Mehr Arbeitssicherheit auf der Baustelle dank der BaustellV
Aufbau des Arbeitsschutzgesetzes
Das ArbSchG enthält sechs Abschnitte, die die menschengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes regeln.
Dazu gehören:
- Allgemeine Vorschriften
- Pflichten des Arbeitgebers
- Pflichten und Rechte der Beschäftigten
- Verordnungsermächtigungen
- Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
- Schlussvorschriften
Welche Personenkreise fallen unter das ArbSchG?
Nachfolgende Personengruppen fallen unter das Arbeitsschutzgesetz, dessen Maßnahmen zur Unfallprävention und Aufklärung dienen:
- Angestellte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- Beamte und Beamtinnen
- Azubis
- Angestellte mit körperlicher und seelischer Beeinträchtigung in Werkstätten für behinderte Menschen
- Richter und Richterinnen
- Soldaten und Soldatinnen
Eine Vielzahl von Verordnungen haben ebenfalls Bezüge zum Arbeitsschutz und erweitern so faktisch das Gesetz.
Dazu gehören beispielsweise:
- Baustellenverordnung
- Bildschirmarbeitsverordnung (integriert in die Arbeitsstättenverordnung)
- Verordnung Lärmschutz und Vibrationsschutz
- Laserhandhabungsverordnung
- PSA-Benutzungsverordnung
Die letztgenannte Verordnung bezieht sich auf die Vorschrift über Sicherheit und Schutz der Gesundheit bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit. Mit dieser Verordnung wird die europäische Richtlinie 89/656/EWG in deutsches Recht umgesetzt.
Beispiele für einen sicheren Arbeitsplatz
Maßnahmen für eine sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes sind beispielsweise die Ausstattung der Beschäftigten mit Sicherheitskleidung (PSA) und Ausstattung mit Gehörschutz. Darüber hinaus gehört die Kennzeichnung von Gefahrstoffen und die regelmäßige Unterweisung für den Transport mit Gefahrgut zu den Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
Wie es auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums heißt, gibt das Arbeitsschutzgesetz Unternehmen Ermessensspielräume bei der Umsetzung des Gesetzes. So kann es den konkreten Anforderungen des Betriebs gerecht werden.
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzgesetz
Damit das Arbeitsschutzgesetz greifen kann, muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes erfolgen. Diese ermöglicht die Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen, die die Arbeitsbedingungen dauerhaft verbessern.
Was sind die Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung?
- Lean-Management (Reduzierung oder Reduktion von überflüssigen Tätigkeiten)
- Reorganisation (Erkennen und Auflösen von Organisationsproblemen)
- Geschäftsprozessoptimierung (Abläufe verbessern)
- Ergebnisorientierung (Fokus liegt auf dem Ergebnis)
Einerseits helfen diese Methoden aus der Management-Ebene dem Unternehmen dabei, mehr Profit zu erwirtschaften und am Markt gewinnbringend zu arbeiten. Andererseits sind diese Vorgehensweisen vor dem Hintergrund der Gefährdungsbeurteilung sinnvoll, um den Gesundheitsschutz an der Arbeitsstätte der Beschäftigten zu beeinflussen. Darüber hinaus tragen die verschiedenen Vorgehensweisen viel zur Motivation der Beschäftigten bei.
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Gesetzen und Verordnungen
Bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes haben die Arbeitgeber einen breiten Spielraum. Wie die Gefährdungsbeurteilung genau durchzuführen ist, wird nicht detailliert festgeschrieben. Es werden lediglich Grundsätze genannt. Das bedeutet gleichzeitig, dass es keinen richtigen Weg für eine Gefährdungsbeurteilung gibt. Je nach Arbeitsstätte sind verschiedene Verfahrensweisen möglich.
Die Grundsätze, die bei der Gefährdungsbeurteilung und zu etablierenden Maßnahmen beachtet werden sollten, werden in § 4 vorgestellt.
Diese sind unter anderem folgende:
- Die Arbeit und die entsprechende Umgebung sind so zu gestalten, dass physische sowie psychische Belastungen und Gefahren möglichst vermieden und gering gehalten wird.
- Gefahren müssen an ihrem Ursprung bekämpft werden.
- Der Umfang der Gefährdungsbeurteilung orientiert sich an den betrieblichen Anforderungen und Gegebenheiten. Alle voraussehbaren Arbeitsabläufe sowie der Stand der Technik, medizinische Vorräte, Hygiene und weitere arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sollten im Unternehmen berücksichtigt werden.
- Maßnahmen sollten so entwickelt werden, dass Technik, Organisation und Arbeitsbedingungen sowie soziale Bindungen und umweltbedingte Einflüsse ineinander integriert werden können.
- Schutzmaßnahmen, die die Arbeitnehmer als Gesamtgruppe betreffen, vorrangig zu behandeln sind.
- Gefahren für besonders Schutzbedürftige sollten beachtet werden.
- Angestellte sollten Unterweisungen erhalten.
- Geschlechterspezifische Regelungen sind nur dann zulässig, wenn diese biologisch begründet werden können.
Arbeitgeber sollten in regelmäßigen Abständen eine Beurteilung von Gefährdungen im Betrieb vornehmen. Darüber hinaus sollte die Gefährdungsbeurteilung so strukturiert sein, dass alle erkennbaren Gefahren und Gefährdungen untersucht werden. Gefahrenquellen sind zum Beispiel Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitszeiten. Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jede Tätigkeit an der Arbeitsstätte erfolgen.
Das wachsame Auge der Berufsgenossenschaften auf die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen
In Deutschland gibt es eine historisch gewachsene engmaschige Struktur, um soziale Missstände bei der Arbeit schnell aufzudecken. Darüber hinaus wird durch diese Struktur unter anderem für die Sicherheit am Arbeitsplatz gesorgt. Zu dem Strukturnetz gehört unter anderem die Unfallversicherung. Damit zusammen hängt die Berufsgenossenschaft.
Hierzulande gibt es mehrere Berufsgenossenschaften. Sie sind abhängig von den Branchen, in denen die einzelnen Arbeitnehmer beschäftigt sind. Mittlerweile ist nahezu jeder Arbeitnehmer in einer Berufsgenossenschaft tätig.
Dadurch kommt es bei Arbeitsunfällen nicht mehr zu einem sozialen Abstieg. Unfälle bei der Arbeit mit Langzeitschäden hatten vor der Schaffung der Berufsgenossenschaft häufig einen sozialen Abstieg zur Folge. Dies ist heutzutage oft nicht mehr der Fall.
Im Lauf der vergangenen Jahre haben sich viele Berufsgenossenschaften zusammengeschlossen. Eine aktuelle Liste aller in Deutschland tätigen Berufsgenossenschaften finden Sie auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Aufgaben der Berufsgenossenschaft laut der Gesetze und Verordnungen in Deutschland
Einerseits besteht die Aufgabe darin, die Unfallverhütungsvorschriften herauszugeben. Diese werden nach § 15 des Siebten Buchs des Sozialgesetzbuch erstellt. Für jeden Arbeitgeber sind sie verpflichtend. Andererseits tragen die Berufsgenossenschaften Sorge darüber, dass alle Mitarbeiter über die Vorschriften informiert und dass diese eingehalten werden.
Von der Berufsgenossenschaft wird zusätzlich eine Aufsichtsperson festgelegt, die in regelmäßigen Abständen die Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften kontrolliert. In Bezug auf ihr Amt besitzen die Kontrolleure hoheitliche Befugnisse. Im Rahmen einer Kontrolle können sie Maschinen und Produktionsvorgänge abschalten lassen.
Die Berufsgenossenschaften bieten zudem Beratungen und Schulungen an. Unternehmen können Beratungen in puncto Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden in speziellen Schulungscentern Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und weiteres Fachpersonal angeboten.
Freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft
In der Regel müssen sich die meisten Arbeitnehmer nicht um ihre Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kümmern. Für Unternehmer und unternehmerähnliche Personen ist die Sachlage anders. Als unternehmerähnlich werden diejenigen Personen bezeichnet, die in Kapital- oder Personengesellschaften Einfluss auf die Entscheidungen ausüben oder frei über ihre Arbeitskraft verfügen können und dürfen. Gegen Arbeitsunfälle sind sie nicht gesetzlich versichert.
In § 6 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuchs ist die Rechtsgrundlage für eine freiwillige Versicherung definiert. Darüber hinaus werden dort die Personengruppen genannt, die einen Antrag auf eine freiwillige Versicherung stellen dürfen. Ehrenamtlich tätige Personen gehören unter anderem dazu.
Berufskrankheiten: Wer sind die Risikogruppen?
Beschäftigte in Handwerksberufen leiden häufig unter Berufskrankheiten. Zur Risikogruppe gehören beispielsweise Maurer, Friseure, Schornsteinfeger und Fliesenleger. Die gesetzliche Unfallversicherung dient seit 1885 zur Absicherung von Beschäftigten gegen arbeitsbedingte Risiken. Diese stehen in direktem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
Berufskrankheiten sind unter diesem Begriff in § 9 Abs. 1 SGB VII definiert. Damit stellt das Sozialgesetzbuch gleichzeitig die Ermächtigung des Verordnungsgebers zum Erlass der „Berufskrankheiten-Verordnung“ (BKV) dar.
Durch das Sozialgesetzbuch wird die Bundesregierung ermächtigt, arbeitsbedingte Risiken als Berufskrankheiten zu bezeichnen und anzuerkennen. Durch die BKV kann die Bundesregierung bestimmen, dass die Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch Tätigkeiten in bestimmten Gefährdungsbereichen verursacht worden sind.
Die Regierung kann die Krankheiten auch dann als Berufskrankheiten bestimmen, wenn diese zur Unterlassung aller Tätigkeiten geführt haben, die ursächlich für die Entstehung oder Verschlimmerung der Krankheit waren.
Gesetze und Verordnungen in Deutschland: Wofür steht das Produktsicherheitsgesetz?
Der freie Warenverkehr ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Europäischen Union. Mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) werden europäische Richtlinien umgesetzt zum Inverkehrbringen und Bereitstellen von Produkten auf dem deutschen Markt. Gemäß dem Produktsicherheitsgesetz dürfen Hersteller, Importeure und Händler nur Produkte auf den Markt bringen, welche die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz erfüllen. Über die einzelnen Anforderungen muss sich jedes Unternehmen ausführlich informieren.
Das Produktsicherheitsgesetz fokussiert die Herstellung und den Vertrieb für Non-Food-Produkte.
Beispiele für Maßnahmen, die vom Produktsicherheitsgesetz ausgeschlossen sind
- Medizinprodukte
- Futter- und Lebensmittel
- Pflanzenschutzmittel
- Lebende Pflanzen und Tiere
- Antiquitäten jeglicher Art
- Gebrauchte Produkte, die vor der Verwendung wieder instandgesetzt werden.
Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland stellen dafür kostenfreie Informationsblätter zum Download bereit. Die IHK München stellt das PDF-Dokument zur Verfügung.
Gesetze und Verordnungen in Deutschland sichern den Arbeitsschutz
Bei der Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen ist es manchmal nicht leicht, den Überblick zu behalten. Im Hinblick auf den Arbeitsschutz in Betrieben sind die einzelnen Vorschriften dennoch unerlässlich. Die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten stehen an erster Stelle. Gleichzeitig zeigt die Fülle an Gesetzen und Rechtsverordnungen, dass das soziale Netz engmaschig gestrickt ist.
Bei einer plötzlich eintretenden Arbeitslosigkeit müssen die Bürger nicht den sozialen Abstieg befürchten. Aufgrund der niedergeschriebenen Regeln im Sozialgesetzbuch fängt der Staat sie auf und unterstützt sie mit Arbeitslosengeld. Durch die hierzulande erlassenen Gesetze und Verordnungen tritt der soziale Abstieg auch bei einer auftretenden Berufskrankheit nicht ein. Dafür sorgt die Berufskrankheiten-Verordnung, die im vorhergehenden Beitrag angesprochen wurde.
Die einzelnen Vorschriften, die den Arbeitsschutz betreffen, dienen in erster Linie dem Schutz der Beschäftigten aller Berufsgruppen und -branchen. Darüber hinaus wird durch das dichte Arbeitsschutzgesetz die Produktivität der Mitarbeiter eines Unternehmens garantiert. Dies wiederum ist für den wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebs wichtig.
Zudem zeigt die Fülle der Gesetzeslage, dass der Rechtsstaat funktioniert und alle Belange der Bevölkerung rechtlich geregelt sind. Basierend auf dem Grundgesetz ist das System der einzelnen Gesetze und Verordnungen aufgebaut. Dadurch ist das moderne und demokratische System hierzulande möglich.
FAQ - Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten beim Arbeitsplatz.
Die wichtigste Pflicht, die der Arbeitgeber laut dem Arbeitsschutzgesetz nachgehen muss, ist die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz.
Das ArbSchG betrifft Personengruppen wie Angestellte, Beamten, Azubis, Richter und Soldaten. Davon ausgeschlossen sind Hausangestellte in Privathaushalten und Arbeitnehmer, die dem Bundesberggesetz unterliegen.