Arbeitsschutz auf der Baustelle: Welche Gefahren bestehen auf Baustellen?
Baustellen stellen für Arbeiter ein hohes Risiko dar. Nirgendwo ist die Zahl der Unfälle, immer wieder auch mit tödlichem Ausgang, so hoch wie im Baugewerbe. Allerdings kann es hier keine absolute Sicherheit geben, nicht zuletzt durch das Zusammenspiel vieler Abläufe im Arbeitsalltag, die in großen Teil in unmittelbarer Nähe zueinander stattfinden.
Aber auch unzureichend gesicherte Gerüste sind eine große Gefahrenquelle für die Handwerker auf dem Bau. Genauso Werkzeug, das nicht ordentlich verstaut wird und auch der unsachgemäße Umgang mit Elektrogeräten.
Ganz zu schweigen von unbefestigten Wegen, Löchern im Erdreich, Chemikalien, Treppen ohne Geländer und vielem mehr. Die häufigsten Unfallarten stellen Abstürze oder Durchstürze dar, genauso wie Verletzungen, die durch Ausrutschen entstanden sind.
Andere, häufige Unfälle sind
- Verletzungen durch Schläge (Gegenstände, Lasten, Werkzeuge)
- Fußverletzungen
- Verbrennungen und Verletzungen durch ätzende Stoffe
- Unfälle, an denen Fahrzeuge beteiligt sind
Arbeitssicherheit auf Baustellen: Das sollten Sie wissen
Gerade auf Baustellen lauern viele Gefahren. Laut Unfallstatistik ist die Unfallhäufigkeit etwa doppelt so hoch wie an anderen Arbeitsstätten. Außerdem haben Arbeitsunfälle im Baugewerbe häufig schwere Auswirkungen auf die Gesundheit oder gar das Leben der Arbeitnehmer. So liegt es auf der Hand, dass auf Baustellen eine Menge Gesetze, Verordnungen und Vorschriften greifen, um die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten zu können.
Für den Arbeitsschutz in Deutschland greifen unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Baustellenverordnung (BaustellV). Auch sogenannte technische Regeln sind zur Sicherheit auf Arbeitsstätten heranzuziehen. Grundsätzlich sollten sich Firmeninhaber bei der Gefährdungsbeurteilung klar machen, dass auf der Baustelle ständige Veränderungen der Arbeitsumgebung entstehen.
Hinzu gesellen sich Witterungseinflüsse und zumeist auch eine starke körperliche Beanspruchung der Mitarbeiter. Nicht zu vernachlässigen ist auch der Termindruck, der im Baugewerbe herrscht. Deshalb muss der Arbeitgeber um die größten Gefahrenquellen wissen und die notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen haben.
Das sagt die Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus
Laut Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist das Transport- und Verkehrsgewerbe mit 33,2 Prozent am häufigsten von Unfällen betroffen. Auf die Produktion und Gewinnung entfallen 24,1 Prozent, danach folgen Instandhaltung (14,8 Prozent), Demontage (9,4 Prozent) und Betriebswege (5,9, Prozent) als Gefahrenquelle (Quelle: Deutsche Handwerkszeitung).
Wichtig für den Arbeitgeber ist, bereits bei der Gefährdungsbeurteilung den Gesamtrahmen zu berücksichtigen. Ist es zum Beispiel ein kleiner oder großer Auftrag? Gerade Großaufträge wie Neubauvorhaben haben es in sich, weil viele Arbeitssituationen zu bedenken sind und daran normalerweise viele Gewerke beteiligt sind.
Wie oben bereits erwähnt, gibt es kein Muster oder einen ähnlich gearteten Fahrplan bei der Gestaltung der Gefährdungsbeurteilung. Deshalb ist es von Bedeutung, die geplanten Tätigkeiten auf der Baustelle zu konkretisieren. Auf diese Weise lassen sich die Gefahren besser ermitteln.
In die Gefährdungsbeurteilung sind beispielsweise folgende Fragen aufzugreifen:
- Um welches Projekt handelt es sich: Hoch-, Tief- oder Straßenbau?
- Welche Art von Arbeit wird ausgeführt?
- Sind Gruben oder Schächte auszuheben?
- Sind Sand, Stein oder Kies abzubauen?
- Welche technischen Anlagen sind einzusetzen?
- Arbeiten die Mitarbeiter im Freien oder in Gebäuden?
- Gibt es Versorgungsleitungen in der Nähe?
- Wird auf Dächern oder Gerüsten gearbeitet?
- Welche Arbeitsmittel sind zu nutzen?
Nach dieser ersten Ermittlung von Art und Umfang der Arbeit lassen sich schließlich mögliche Gefährdungen definieren: Bei Kranarbeiten zum Beispiel das Herabstürzen von Lasten, beim Einsatz von Gerüsten, Hebebühnen oder Leitern ein Absturz.
Die typischen Risiken auf Baustellen
Kommen Erdbaumaschinen zum Einsatz, drohen Verletzungen durch Anfahren oder Einquetschen. Risiken entstehen auch bei den einzusetzenden Arbeitsmitteln (Unfälle durch Strom, Hitze, Druckluft oder wegen gefährlicher Werkzeuge wie etwa Sägen). Auch Gefahrenstoffe, Stäube oder Schimmel können die Gesundheit gefährden. Gleiches gilt unter anderem für Lacke, Bitumen, Mörtel. Nicht zu vernachlässigen sind auch Gefahren, die durch alte Munition im Boden oder durch Asbest bei Abbrucharbeiten auftreten können.
Hinzu kommen neben diesen typischen Risiken auch allgemein für Baustellen gültige Gefahren. Das können zum Beispiel rückwärtsfahrende Baustellenfahrzeuge sein sowie Rutschgefahr bei ungünstiger Witterung, Funkenflug, herabfallende Gegenstände und viele andere Dinge. Arbeitgeber sollten auch die Elektrosicherheit im Blick behalten.
Entsprechende Geräte müssen vor Inbetriebnahme durch eine Fachkraft geprüft werden. Unverzichtbar auf Baustellen ist die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) (Sicherheitsschuhe, Kittel, Schutzbrillen, Gehörschutz, Atemschutz, etc.). Auch diese muss in Zusammenhang mit der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung jeweils berücksichtigt werden. Im Übrigen: In Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht.
Welche Rolle spielen Sicherheitsfachkräfte/-koordinatoren auf Baustellen?
Der Firmenbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen, wenn dieses nach der Unfallverhütungsschrift DGUV erforderlich ist. Dazu gehört die sichere Gestaltung der Baustelle, damit es möglichst erst gar nicht zu Unfällen kommt.
Das Aufgabengebiet der SiFa ist komplex: Sie ermittelt und beurteilt arbeitsbedingte Gesundheits- und Unfallgefahren und kümmert sich außerdem um die Gesundheitsförderung. Ihre Aufgabe ist, den Arbeitgeber und alle für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen auf der Baustelle zu beraten.
Themen gibt es viele: Zum Beispiel die Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung, die Beschaffung technischer Arbeitsmittel und deren Überprüfung und Instandhaltung. Gleichzeitig überwacht die SiFa regelmäßig den Zustand der Baustelle mit Blick auf Unfall- und Gesundheitsgefahren und untersucht die Gründe, wenn es zu einem Arbeitsunfall gekommen ist.
Weiterhin wirkt die SiFa darauf hin, dass sich alle Beschäftigten entsprechend den Anforderungen des Arbeitsschutzes verhalten. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Auftraggeber beziehungsweise Bauherrn immer dann bestellt, wenn mehrere Gewerke (Beschäftigte mehrerer Firmen) auf einer Baustelle tätig sind.
Die Aufgaben des SiGeKo:
- übernimmt während der Planung und Durchführung Gewerke übergreifend eines Bauvorhabens sämtliche Aufgaben, die in der Baustellenverordnung (BaustellV) vorgeschrieben sind, um erforderliche Schutzmaßnahmen umzusetzen und Sicherheitsregeln festzulegen.
- kontrolliert außerdem, ob Sie die Vorgaben einhalten.
- kann zu diesem Zweck die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung für die Aufstellung eines sogenannten SiGeKo-Plans heranziehen.
Arbeitsschutz im Straßenbau
Gefährdungen beim Straßen- und beim Brückenbau gibt es viele – deshalb sind die Sicherheit und der Schutz der Beschäftigten besonders wichtig. Passende Sicherheitsschuhe und Warnwesten sind allein deshalb ein Muss. In den Jahren 2012 und 2013 hat die Berufsgenossenschaft (BG) Bau 15.000 Arbeitsunfälle im Straßenbau registriert. Die Arbeiter arbeiten bei Wind und Wetter im Freien, was allein schon etliche Risiken birgt.
Deshalb muss der Arbeitgeber bei seiner Gefährdungsbeurteilung auch die sich stets ändernden Witterungseinflüsse im Kopf haben. Nicht zuletzt sind Straßenbauarbeiter dadurch gefährdet, dass sie häufig direkt neben dem fließenden Verkehr tätig sind – und das sogar an Autobahnen.
Gefahren drohen jedoch auch durch schwere Baumaschinen und heißen Asphalt. Das Arbeiten in überwiegend gebückter Haltung (besonders bei Pflasterarbeiten) geht außerdem in hohem Ausmaß auf die Knochen. Ebenfalls bergen Schachtarbeiten große Risiken.
Abstände im Straßenbau sind das A und O
Gerade die Arbeit neben dem fließenden Verkehr – oft an stark befahrenen Straßen – ist gefährlich: Straßenbauarbeiter sind durch hohe Geschwindigkeiten, enge Fahrstreifen oder Lenkbewegungen der Autofahrer in Gefahr. Schwere und auch tödliche Verletzungen sind hier keine Seltenheit.
Mittlerweile gelten Standards für ausreichende Sicherheitsabstände, die in den sogenannten Technischen Regeln für Arbeitsstätten nachzulesen sind („Straßenbaustellen – Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr“). Unter anderem geht es hier um die seitlichen Abstände zwischen Arbeitsplatz und fließendem Verkehr sowie um Mindestbreiten bei Arbeitsstätten und bei Verkehrswegen.
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Die richtige Baustellenabsicherung
Oberste Priorität bei der Baustellenabsicherung im Straßenbau hat die Verkehrssicherheit, egal wie groß oder klein der Arbeitsaufwand ist. Angaben über die richtige Baustellenabsicherung und dem richtigen Verhalten auf dem Firmengelände finden sich neben der Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Die darin beschriebenen Maßnahmen sind verbindlich. Außerdem sind dort unter anderem Regelpläne für Straßen (zum Beispiel die Fahrbahnbreite bei Bautätigkeiten) und für das Aufstellen von Verkehrszeichen zu beschreiben.
Das Unternehmen muss vor Beginn der Bauarbeiten zunächst Lage und Art der Baustelle sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeiten benennen und diese Informationen gemeinsam mit dem eingesetzten Regelplan der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorlegen und von dieser genehmigen lassen. Diese Richtlinien sind umfangreich und beschreiben die rechtlich sichere Einrichtung und Betreibung von Baustellen.
Zu ergänzen sind sie durch umfangreiche Technische Vertragsbedingungen, in denen es auch um die Qualität von Verkehrsschildern, um Anforderungen an Markierungen oder Absperrgeräten geht. Geregelt sind dort zum Beispiel Anforderungen an Absperrgeräte und auch der Einsatz von Sicherheitsposten.
Schutzkleidung im Straßenbau
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass man Beschäftigte auf Baustellen durch geeignete Maßnahmen vor Unfällen oder Gesundheitsgefährdungen schützen muss. Mit der richtigen Bekleidung und vernünftigem Schuhwerk können die Arbeitsbedingungen ein Stück weit verbessert werden. Ein Baustein für mehr Schutz ist die PSA, die Persönliche Schutzausrüstung.
Die Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, zunächst zu beurteilen, ob eine spezifische PSA bei dem jeweiligen Bauvorhaben angebracht ist oder ob auf sie verzichtet werden kann. Dabei sollte man nicht vernachlässigen, dass Schutzbekleidung im Straßenbau in vielen Fällen auch eine Warnschutzfunktion aufweisen muss.
Sicherheitsschuhe im Straßenbau sind zweifelsfrei ein Muss. Außerdem ist etwa die Frage zu klären, ob die Mitarbeiter anderen Einflüssen wie Stäuben, Funken, Gefahrstoffen oder Flammen ausgesetzt sind. In der DGUV-Regel 112-189 (BGR 189): “Benutzung von Schutzkleidung” sind die Anforderungen an die PSA im Straßenbau geregelt. Wichtig für den Arbeitgeber ist auch, dass die Beschäftigten die Bekleidung tatsächlich tragen. Deshalb muss die PSA passen und einen guten Tragekomfort und zum Beispiel optimale Atmungsaktivität bieten.
Wetter, Hitze, Hautschutz: Das müssen Straßenbauer wissen
Die Persönliche Schutzausrüstung im Straßenbau schützt vor Gefahren – und das nicht nur vor arbeitsbedingten Unfällen, sondern auch vor Witterungseinflüssen. Sonne, Wind, starker Regen und Kälte beeinträchtigen die Bauarbeiter bei ihrer Arbeit regelmäßig. Kälte und Nässe können die Gesundheit der Beschäftigten erheblich gefährden, und auch ein Zuviel an Sonne ist nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich.
Deshalb ist auch ein Sonnenschutz inklusive Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes im Straßenbau. Gerade in der kalten Jahreszeit sorgen auch vereiste Treppen, Wege und Straßen für eine erhöhte Unfallgefahr. Nach Angaben der Berufsgenossenschaft ist der Krankenstand im Straßenbaugewerbe im Winter seit Jahren höher als zur warmen Jahreszeit.
Zum Beispiel ist dort nachzulesen, dass Sie bei Temperaturen von bis zu minus fünf Grad Wetterschutzkleidung auf der Baustelle zur Verfügung stellen müssen.
Arbeitsschutz im Hochbau
Arbeitsschutz im Hochbau ist ein weites Feld. Die Aufgabenbereiche der verschiedenen Gewerke sind komplex – ebenso wie die Unfallrisiken und Gesundheitsgefährdungen. Der Dachdecker kann herabstürzen, der Elektriker kann sich durch Strom verletzten, Beschäftigte können in Gruben fallen, ausrutschen, Schnittverletzungen davontragen oder von schweren Lasten getroffen werden – die Liste der Gefahrenquellen scheint endlos.
Alleine deshalb ist die Persönliche Schutzausrüstung ein Muss. Die einfachste Vorschrift: Das Tragen eines Bauhelmes. Im Hochbau kommt es immer wieder dazu, dass Dinge herunterfallen. Schon ein kleines Werkzeug wie etwa eine Zange kann schwere Verletzungen nach sich ziehen, die im schlechtesten Fall auch tödlich ausgehen können.
Sicherheitskleidung im Hochbau
Zur Sicherheitskleidung im Hochbau gehören:
- Sicherheitsschuhe
- Schutzbekleidung Schutzhelm
- Schutzkleidung
- Lärmschutz
- Schutzbrillen und –masken
- Knieschutz
Die Berufsgenossenschaft Bau hat Arbeitern im Hochbau Richtlinien an die Hand gegeben, mit denen Unfälle vermieden oder eingedämmt werden sollen, die im Unternehmen kommuniziert werden sollten.
Dazu zählen zum Beispiel Ratschläge, wie sich Hochbauarbeiter selbst vor Gefahren schützen können:
- Abbruchkanten sind zu sichern
- Bodenöffnungen und nicht durchtrittsichere Öffnungen sind zu sichern
- Nur sichere Verkehrswege auf Baustellen nutzen
- Nur sichere und freigegebene Gerüste sind zu benutzten
- Tragbare Leitern sind nur zu verwenden, wenn es keine Alternativen gibt. Sie werden vor Wegrutschen geschützt
- Es sind nur mängelfreie und geeignete Geräte genutzt
- Maschinen und Anlagen sind nur vorschriftsmäßig zu benutzten
- Bauteile und Lasten sind gegen Herabstürzen oder Wegrollen/-kippen zu sichern
- Nutzung der Persönlichen Schutzausrüstung
Was ist auf Baustellen bei Gerüsten zu beachten?
Immer wieder kommt es zu Unfällen auf Baustellen, bei denen fehlerhaft aufgestellte Gerüste oder der falsche Umgang mit ihnen beteiligt sind. Deshalb gelten für diesen Bereich viele Vorschriften. Unter anderem ist ein Baugerüst von Sachverständigen aufzubauen und vor jeder Benutzung auf Mängel zu überprüfen. Das Gerüst darf man erst dann benutzen, wenn Mängel beseitigt worden sind.
Wichtig ist dabei, das Gerüst erneut zu überprüfen, wenn es durch außergewöhnliche Ereignisse wie etwa Sturm zu Schäden gekommen sein könnte. Die Überprüfung muss eine zur Prüfung befähigte Person übernehmen, die beim Hersteller beschäftigt ist. Geprüfte Gerüste müssen übrigens auch entsprechend gekennzeichnet sein (Bauart, Warnhinweise, Lastklasse, Breitenklasse, Hersteller).
Der Arbeitgeber hat seine Beschäftigten außerdem unterweisen, bevor sie auf dem Gerüst arbeiten. Nachdem das Gerüst aufgestellt worden ist, muss auch ein Plan für den Gebrauch vorliegen.
Bei Arbeiten auf dem Gerüst sollten man unter anderem folgende Hinweise beachten:
- Auf Absturzgefahr zwischen Gebäude und Gerüst auf Baustellen achten
- Keine Veränderungen am Gerüst vornehmen
- Nur nach Freigabe benutzen
- Nur sichere Zugänge benutzen
- Mängel sofort melden
- Schutzdächer und Fanggerüste freihalten
- Material nicht vom Gerüst werfen
- Stolperfallen beseitigen
- Standsicherheit nicht gefährden
Welche Gefahren bestehen bei hochgelegenen Arbeitsplätzen?
Auf dem Dach, auf Gerüsten, Leitern und auf Hubarbeitsbühnen ist Arbeitsschutz auf Baustellen angesichts drohenden Absturzes besonders wichtig. Dabei gilt ein Arbeitsplatz, der nur einen Meter über dem Boden liegt, schon als sogenannter hochgelegener Arbeitsplatz, wenn eine entsprechende Absturzhöhe vorliegt (zum Beispiel bei Geländern). Eine sorgsame Absicherung ist also das A und O.
Sicherheit bei Geländern und Brüstungen kann unter anderem durch senkrecht verlaufende Verstrebungen oder durch Gitter und Knieleisten erreicht werden. Bei hoch gelegenen Arbeitsplätzen sind zunächst zwei Dinge zu unterscheiden: Einerseits hat der Arbeitgeber für ausreichend Schutz seiner Beschäftigten zu sorgen (Fürsorgepflicht), andererseits muss auch die Verkehrssicherungspflicht bedacht werden, wenn Unbeteiligte vor Gefahren geschützt werden müssen. Absturzsicherungen in geringer Höhe sind auch dann Pflicht, wenn Beschäftigte versinken können (Wasser, zähflüssige Stoffe).
Eine gute Alternative zu Gerüsten sind Hubarbeitsbühnen. Hier muss allerdings ebenfalls beachtet werden, dass der Untergrund eben und tragfähig ist. Hubbühnen dürfen nur von Personen bedient werden, die vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt worden sind und über eine entsprechende Qualifikation verfügen.
Leitern fehlen auf keiner Baustelle, zählen jedoch zu den häufigsten Ursachen von Arbeitsunfällen. Deshalb: Wer Leitern nutzt, muss sie vorher auf Beschädigungen überprüfen. Darüber hinaus dürfen sie nur für „Arbeiten geringen Umfangs“ (DGUV Vorschrift 38) benutzt werden. Wichtig zu wissen ist auch, dass bei der Übersteigung anderer Flächen nur Anlegeleitern verwendet werden dürfen.
Diese müssen unter anderem gegen Rutschgefahren gesichert werden. Immer dann, wenn eine Absturzgefahr nicht komplett beseitigt werden kann, kommen Halte- und Auffanggurte zum Einsatz.
Die richtige Sicherung von Bauteilen und Lasten auf Baustellen
Auch bei einer unzureichenden Sicherung von Bauteilen kann es zu Unfällen mit teils erheblichen Verletzungen kommen. Diese können durch Schläge, Quetschungen, Einklemmungen und aus vielen anderen Gründen verursacht werden. Auch hier gilt: Sicherheit muss an erster Stelle stehen.
Als Arbeitsschutzmaßnahmen gelten hier unter anderem:
- Rutschgefahr beseitigen
- Kippsicherung benutzen
- Ebene und tragfähige Unterlagen benutzen
- Lasten auf der größten Fläche hinlegen (nicht stellen)
- Nur geeignete Transportgeräte nutzen (zum Beispiel Flaschenwagen für Druckluftflaschen)
- Wagen und Karren mittig beladen
- Nur freigegebene Transportwege nutzen
- Bodenunebenheiten beseitigen
- Lasten durch Seitenwände, Zurrgurte, Ketten etc. sichern
- Paletten und andere Lagergeräte vorher auf Mängel überprüfen
- Stapelfähigkeit prüfen
- Anstoßen verhindern
- Bauteile nur zwischen festen Begrenzungen lagern oder Unterlegkeile verwenden
Besteht eine generelle Schutzhelmpflicht auf Baustellen im Hochbau?
Es gibt keine generelle Verordnung über das Tragen eines Schutzhelms auf der Baustelle. Wann Helmpflicht besteht, legt der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Kann er Gefährdungen nicht ausschließen, muss er Schutzhelme zur Verfügung stellen. Die Beschäftigten sind nach dem Arbeitsschutzgesetz in diesem Fall dazu verpflichtet, den Schutzhelm bestimmungsgemäß zu tragen.
Bei der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber zum Beispiel folgende Punkte berücksichtigen:
- Können Gegenstände herabfallen, umfallen oder wegfallen?
- Können die Beschäftigten an gefährliche Gegenstände anstoßen?
- Gibt es auf der Baustelle pendelnde Gegenstände?
Gerade in der Nähe von Kränen, auf Gerüsten oder auch bei Abbrucharbeiten kann es zu entsprechenden Gefährdungen kommen. Dann ist der Schutzhelm Pflicht.
Arbeitsschutz im Tiefbau
Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz im Tiefbau stellt den Arbeitgeber neben den generellen Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellungen noch einmal vor spezifische Herausforderungen. Auch hier greifen viele Gesetze und Verordnungen.
Beschäftigte im Rohrleitungsbau, Kanalbau und Erdbau sind oft unter besonders ungünstigen Arbeitsbedingungen tätig. Arbeiten nahe fließendem Verkehr, die Nutzung schwerer Maschinen und der Transport von schweren Lasten bergen viele Gefahren. Hinzu kommen Infektionsgefahren, wenn die Beschäftigten mit Abwasser in Berührung kommen.
Was ist bei Arbeiten in Gräben oder Gruben zu beachten?
Gerade im Tiefbau lauern viele Unfallgefahren. Jahr für Jahr beklagen in Deutschland Firmen mehrere tödliche Verschüttungsunfälle. Bei Arbeiten in Gruben, Schächten oder Gräben ist es vor allem wichtig, Erdwände gegen Einsturz zu sichern. Gefährdungen bestehen hier weniger durch höhere Gewalt, sondern vielmehr durch die Nichteinhaltung der Technischen Regeln – besonders bei fehlerhaften oder nur mangelhaft gesicherten Grabenwänden. Eine große Zahl der Verschüttungsunfälle ist darauf zurückzuführen. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften schützen die Beschäftigten gegen den Einsturz von Erdwänden.
Beispielsweise, ist darin nachzulesen, müssen Baugruben und Gräben jederzeit standsicher sein. Niemals sollte der Erdkörper oder Teile von baulichen Anlagen wegrutschen können. Die Verschüttungsgefahr erhöht sich bei steilen Böschungen, Aushub von Erde, Sand und Kies sowie bei Erschütterungen des Erdreiches. Für die jeweiligen Böschungswinkel gibt es, je nach Bodenart, Vorgaben.
Wichtig ist, darauf zu achten, dass Baugruben und Böschungen erst nach der Prüfung der Standsicherheit betreten werden dürfen. Es ist erlaubt, senkrechte Wände (ohne eine weitere Verbaumaßnahme) bis zu einer Tiefe von 1,25 Meter herzustellen. Bei einer erhöhten Neigung im Gelände und bei schwierigen Bodenverhältnissen sind Böschungen (oder ein Verhau) bereits ab 1,25 Metern Tiefe Pflicht.
Außerdem sind an Gräben Schutzstreifen zu errichten, die eine Mindestbreite von 60 Zentimetern aufweisen müssen. Zu vermeiden ist daneben auch eine Unterhöhlung von Grabenwänden.
Gefährdungen im Tiefbau durch Maschinen und Geräte
Das Ausheben von Gräben und Baugruben durch Baumaschinen kann die Sicherheit der Beschäftigten gefährden. Deshalb muss der Auftraggeber stets darauf achten, dass die Maschinen und Geräte, die man benötigt, betriebssicher sind.
Einmal pro Jahr müssen außerdem Prüfungen durch Sachverständige erfolgen. Wichtig ist auch, dass sich so wenige Personen wie möglich in der Nähe von laufenden Baumaschinen aufhalten. Die Baustellenorganisation sollte diesen Aspekt unbedingt aufgreifen.
Gefährdungen durch Leitungen: Das ist wichtig für Tiefbauarbeiter auf Baustellen
Im unterirdischen Bauraum verlaufen häufig Leitungen und die dazugehörenden Bauwerke. Eine Beschädigung dieser Anlagen führt nicht nur zu teilweise erheblichen materiellen Schäden, sondern gefährdet auch die Sicherheit und Gesundheit der Arbeiter. In Frage kommen hier giftige oder explosive Stoffe oder auch elektrische Leitungen.
Die Baufirma ist deshalb dazu verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch zu ermitteln, ob unterirdisch verlaufende Leitungen und damit verbundene Anlagen vorhanden sind, und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen.
Gesundheitsvorsorge Tiefbau
Bei Tiefbauarbeiten sind mögliche Infektionsgefahren nicht zu vernachlässigen. Dieser Aspekt ist in die Gefährdungsbeurteilung mit aufzunehmen. Gerade bei Anschluss- oder Sanierungsarbeiten an Kanälen oder bei Arbeiten in Abwasserkanälen besteht die Gefahr, dass die Beschäftigten in Kontakt mit Krankheitserregern kommen.
Um das Infektionsrisiko zu verringern, müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden: Wichtig ist zunächst, die arbeitsmedizinische Vorsorge und entsprechende Schutzimpfungen (zum Beispiel Hepatitis) durch den Betriebsarzt zu veranlassen. Bauarbeiter sollten außerdem darauf achten, dass ihre Haut und Schleimhaut nicht mit Abwässern in Kontakt gerät.
Dabei hilft die Persönliche Schutzausrüstung (zum Beispiel wasserdichte Schutzkleidung und Handschuhe). Außerdem sollte in Infektionsbereichen weder geraucht, noch gegessen oder getrunken werden. Der Arbeitgeber sollte darüber hinaus Waschmöglichkeiten zur Verfügung stellen.