BGW warnt: Gefährliche Sicherheitsmängel bei Therapieliegen
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) warnte in einer Pressemitteilung vom 4.12.2017 vor Unfallgefahren bei elektrisch verstellbaren Therapieliegen. So wurde bereits eine Reinigungskraft beim Putzen in einem Therapieraum tödlich verletzt, als sie beim Wischen des Bodens unter einer solchen Liege versehentlich den Fußschalter betätigte und zwischen Liegefläche und Hubgestänge eingeklemmt wurde.
Auch dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind mehrere ähnliche Fälle mit Therapieliegen bekannt geworden, bei denen es sich – mit einer Ausnahme – um „Selbsteinklemmungen“ durch versehentliches oder unkontrolliertes Betätigen der Steuerung handelte. Demnach können auch Therapieliegen als Unfallursache agieren.
Gesundheitseinrichtungen und andere Betriebe, in denen z. B. im Sanitätsraum derartige Liegen betrieben werden, sollten diese schnellstens sicherheitstechnisch überprüfen und ggf. nachrüsten lassen.
Betroffen sind Modelle, bei denen das Anheben und Absenken der Liegefläche durch elektrisch betriebene Gelenkarme oder einen Scherenhubtisch erfolgen. Zur Gefahrensituation kommt es immer dann, wenn die Höhenverstellung unbeabsichtigt betätigt wird. Eine Person, die dabei in den Bereich unter der Liege gerät – z. B., weil dort etwas liegt oder sie dort putzen soll –, kann eingeklemmt werden, im schlimmsten Fall so ungünstig, dass sie durch den steten Druck zu Tode kommt. Bei Modellen mit Hubsäule ist diese Gefahr technisch bedingt ausgeschlossen.
BGW empfiehlt: Rüsten Sie die betroffenen Liegen nach
Nach Auffassung des BfArM können die betroffenen Therapieliegen zur wirksamen Abwendung der beschriebenen Gefährdung mit sogenannten Sperrboxen nachgerüstet werden, um die Gefahr abzuwenden. Diese werden von den Therapieliegenherstellern bereits angeboten. Sie sind meist mit einem Schaltstift oder (Magnet-)Schlüssel ausgestattet, der eine Inbetriebnahme nur bei gestecktem Stift bzw. Schlüssel zulässt. Wird dieser abgezogen, ist ein Ingangsetzen nicht möglich. Damit wird sichergestellt, dass ausschließlich autorisierte Personen die Höhenverstellung der Therapieliege in Gang setzen können, sodass ein unbeabsichtigtes Anlaufen des Motors verhindert wird.
Zusätzliche organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
Das bloße Vorhandensein einer Sperrbox beseitigt die Gefahr allerdings noch nicht. Wichtig ist auch, dass die Sperrbox auch bestimmungsgemäß benutzt wird. Für einen wirksamen Schutz müssen Sie daher auch Regelungen zum sicheren Betreiben der Therapieliegen treffen, beispielsweise durch eine Betriebsanweisung. Außerdem müssen Sie alle Beschäftigten regelmäßig im sicheren Umgang mit den Liegen unterweisen.
So erstellen Sie rechtssichere und praxistaugliche Betriebsanweisungen
Wenn Sie neue Therapieliegen beschaffen
Wenn Sie eine neue Therapieliege beschaffen wollen, sollten Sie sich für ein Modell mit Hubsäule entscheiden – hier besteht die Gefahr des Einklemmens nicht. Als Alternative können Sie auch Therapieliegen mit manueller Höhenverstellung (hydraulische Fußpumpe) wählen, bei denen die Kraft und der Verstellweg durch den Betätigungshub begrenzt werden. Eine Gefährdung durch ein versehentliches unkontrolliertes Ingangsetzen ist dabei praktisch ausgeschlossen.
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