Betriebliche Unfallstatistik auswerten
Alle meldepflichtigen Arbeitsunfälle in Deutschland werden von der DGUV erfasst. Diese wie auch einzelne Berufsgenossenschaften und ebenso die BAuA veröffentlichen jedes Jahr statistische Übersichten. Diese bundesweiten Trends bei Unfallzahlen und Unfallursachen sind Grundlage der weiteren Präventionsarbeit.
Davon unabhängig ist es nützlich, wenn Sie auch die Arbeitsunfälle und Ausfalltage in Ihrem Unternehmen in bestimmten Abständen in Zahlen erfassen und auswerten. Die Unfallstatistik ist immer auch eine wichtige Datenquelle, mit deren Auswertung Sie Ihre Präventionsarbeit verbessern können.
Dies ist insbesondere für größere Unternehmen sinnvoll. Bei kleineren Betrieben erschweren die statischen Schwankungen der Unfallstatistik das Erkennen von Trends und Häufungen von Jahr zu Jahr. Wenn Sie z. B. im letzten Jahr 3 Arbeitsunfälle hatten und in diesem Jahr 2 Unfälle, dann ist das zwar rein mathematisch eine Abnahme um 33 %. Doch wichtiger ist in diesem Fall, langfristige Entwicklungen zu erfassen. Lagen die Unfallzahlen z. B. bis 2015 stets zwischen 0 und 3 pro Jahr und danach zwischen 2 und 5, dann ist dies ein besorgniserregender Trend, dem Sie auf den Grund gehen sollten.
Unfallstatistik in längeren Zeiträumen denken
Längerfristige Unfall- und Krankenstandstatistiken können Ihnen viel mehr Informationen liefern als kurzzeitig schwankende Zahlen, die mal in die eine und mal in die andere Richtung weisen. Je intensiver und langfristiger Sie sich mit dem betrieblichen Unfallgeschehen auseinandersetzen, desto eher können Sie direkte und indirekte Unfallursachen erkennen und Maßnahmen treffen, um künftig ähnlichen Unfällen vorzubeugen. Die nachfolgend aufgelisteten Fragen bieten Ihnen dazu viele Anregungen.
Um systematisch vorzugehen, empfiehlt es sich, das Vorgehen zu strukturieren, z. B. übergreifende, technische, organisatorische und personenbezogene Aspekte zu unterscheiden. Je nachdem, welche Daten Ihnen vorliegen, erweitern Sie die Fragen nicht nur auf meldepflichtige Unfälle, sondern – wie oben dargelegt – auch auf leichtere Verletzungen, Fehlhandlungen usw.
Übergreifende Fragen zu Arbeitsunfällen
- Häufen sich Unfälle und Beinaheunfälle in bestimmten Arbeitsstätten, Gebäuden oder Betriebsbereichen?
- Sind ähnliche Unfälle auch aus Zweigstellen, Filialen, Niederlassungen bekannt?
- Entsprechen die Unfallzahlen denen aus vergleichbaren Betrieben der gleichen Branche?
Fragen zu technischen Aspekten
- Treten Unfälle gehäuft auf
– beim Verwenden bestimmter Werkzeuge?
– an bestimmten Maschinenarten?
– mit bestimmten Fahrzeugen?
– mit bestimmten Werkzeugen und Arbeitsmitteln? - Kommt es während bestimmter Arbeitsprozesse gehäuft zu Unfällen?
- Kommt es eher im Routinebetrieb zu Unfällen oder eher bei geplanten Wartungsarbeiten oder eher bei ungeplanten Störungen oder in anderen Situationen?
Bei Unfällen an Maschinen:
- Welche Maschinentypen, Baureihen, Baujahre sind betroffen?
- An welchen Gefahrenstellen sind die Unfälle passiert?
- Waren die Schutzeinrichtungen vorhanden und funktionsfähig?
- Gab es Zusammenhänge mit technischen Störungen?
- Waren die Maschinenbediener betroffen oder andere Mitarbeiter, die sich dort hätten gar nicht aufhalten dürfen?
Maschinenunfälle: Nehmen Sie den Hersteller in die Pflicht
Spätestens, wenn sich an einer Maschine zum wiederholten Male Unfälle oder Beinahe-Unfälle ereignen, sollten Sie – bzw. in Absprache Ihr Unfallversicherungsträger – den Hersteller informieren. Bleiben Sie hartnäckig.
Der Hersteller einer Maschine unterliegt einer Produktbeobachtungspflicht, die auch über das Inverkehrbringen hinausgeht. Das heiß, er muss sein Produkt auch nach Kauf, Lieferung und Inbetriebnahme in Ihrem Unternehmen fortlaufend beobachten, ob es sich unter den gewählten Einsatzbedingungen sicherheitstechnisch bewährt, ob Schutzeinrichtungen wie vorgesehen greifen usw.
Wenn sich dabei – z. B. durch Hinweise in Ihrer Unfallstatistik – zeigt, dass von einer Maschine Gefahren ausgehen, ist der Hersteller verpflichtet, diese, soweit zumutbar, zu beseitigen. Dies besagt die sogenannte Gefahrenabwendungspflicht im Produkthaftungsrecht.
Das kann eine nachträglich organisierte Schulung der Maschinenbediener sein, eine verbesserte Kennzeichnung, ein Austausch von Bauteilen oder eine Reparatur. Welche Kosten dabei für welche Seite entstehen, sollten Sie frühzeitig klären und ggf. einen Rechtsbeistand hinzuziehen.
Ist eine sogenannte gefahrenabwendende Maßnahme durch den Hersteller nicht möglich, kann es sogar zu einem Produktrückruf kommen. Bei Unterlassung solcher Maßnahmen trotz grober Konstruktionsfehler droht dem Hersteller eine strafrechtliche Verantwortung gemäß dem Produktsicherheitsrecht.
Dies gilt auch, wenn er das gleiche Maschinenmodell ohne Nachbesserung unverändert weiter vertreibt, obwohl er Kenntnis von Unfällen und Gefahren erhalten hat.
Fragen zu arbeitsorganisatorischen Aspekten
- Haben sich die Unfälle vermehrt zu besonderen Tageszeiten ereignet, z. B. bei Schichtbeginn, nach Pausen, abends?
- Sind Häufungen an bestimmten Wochentagen erkennbar? Wenn ja, welche Zusammenhänge könnte es mit betrieblichen Abläufen an diesen Tagen geben, z. B. neue Warenlieferungen, regelmäßige Fristen für Fertigstellungen, wöchentlich wiederkehrende Entsorgungsvorgänge?
- Zeigen die Unfallzahlen sonstige zeitliche Auffälligkeiten, etwa Häufungen zu bestimmten Jahreszeiten, nach Betriebsferien o. a.?
- Gibt es zu den betreffenden Arbeitsplätzen, Anlagen, Maschinen oder Tätigkeiten behördliche Auflagen?
Fragen zu personenbezogenen Aspekten
- Verunfallen bestimmte Mitarbeiter immer wieder und deutlich häufiger als ihre Kollegen bei gleichartigen Tätigkeiten?
- Sind bestimmte Mitarbeitergruppen häufiger betroffen als andere, z. B. Betriebsneulinge, Auszubildende, Teilzeitkräfte, Ungelernte?
- Sind Zusammenhänge zwischen dem Alter oder dem Geschlecht der Betroffenen und der Unfallhäufigkeit erkennbar?
- Gibt es Hinweise auf eine Relevanz körperlicher Befindlichkeiten, wie Körpergröße, Fitness, physische Stärke?
- Lassen sich verhaltensbedingte Unfallursachen feststellen wie Unaufmerksamkeit, Leichtsinn, Überschätzung o. Ä.?
- Kommen Unfälle gehäuft bei Alleinarbeit vor?
- Sind wiederholt mehrere Personen in einen Unfall verwickelt?
TIPP Viele dieser Fragen können Sie sowohl in Bezug auf Arbeitsunfälle wie auch – sofern Ihnen Daten dazu vorliegen – in Bezug auf krankheitsbedingte Fehlzeiten von Mitarbeitern stellen. |
Achtung: Unfallstatistiken haben Tücken und Grenzen!
Übertreiben Sie das Suchen nach Zusammenhängen aber nicht. Dass Unfallzahlen zeitlich völlig gleichmäßig an allen Wochentagen und zu allen Tageszeiten stattfinden, ist statistisch gesehen unwahrscheinlich. Kleinere Schwankungen in der Unfallstatistik sind daher völlig normal und dürfen nicht überinterpretiert werden. Wer in einem großen Datenbestand zu intensiv danach sucht, wird stets vermeintliche Zusammenhänge finden. Diese beruhen aber dann vielleicht nur auf Zufälligkeiten. Der Wert rein statistischer Aussagen kann daher begrenzt sein.
Wichtig ist, dass Sie bei jedem Verdacht eines erhöhten Risikos sich nicht an Zahlen festbeißen, sondern nach möglichen Kausalitäten suchen. Listen Sie potenzielle Korrelationen zwischen Zeiten, Orten, Umgebungsfaktoren usw. auf, ordnen Sie nach Häufungen, und versuchen Sie systematisch, daraus Rückschlüsse auf die Unfallursachen zu ziehen.
Niedrige Unfallzahlen sind kein Grund zum Nachlassen des Engagements
Auch eine niedrige Unfallquote oder stetig sinkende Unfallzahlen dürfen niemals Anlass sein oder als Argument herhalten, nun beim Arbeitsschutz einen Gang zurückzuschalten und z. B. auf Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsunterweisungen zu verzichten.
Es gibt keinen Anhaltspunkt im Regelwerk in dem Sinne, dass man Ausnahmen von diesen gesetzlichen Verpflichtungen machen könne, wenn alles gut läuft. Nehmen Sie erfreuliche Tendenzen bei Unfallzahlen und Krankenstand als Bestätigung Ihrer geleisteten Präventionsarbeit, aber auch als Ansporn, das hohe Sicherheitsniveau zu halten und auszubauen.
Vergessen Sie zum Beispiel nicht, dass Sie auch aus einem Beinahe-Unfall viel Lernen können und auch eine niedrige Unfallquote noch verbessern können: So können Sie auch aus einem Beinahe-Unfall lernen.
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