Um Arbeitsunfällen vorzubeugen, sind vorbeugende Maßnahmen der Unfallprävention unerlässlich. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Präventionsmaßnahmen Sie in Ihrem Unternehmen implementieren sollten, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer zu schützen.
Bei einem Blick auf die jährliche Unfallstatistik zu Arbeitsunfällen in Betrieben fällt auf, dass die Anzahl der Arbeitsunfälle rückläufig ist. Gleichzeitig leiden viele Menschen unter den Folgen eines Unfalls am Arbeitsplatz. Für Deutschland wies die Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für das Jahr 2020 insgesamt 760.492 meldepflichtige Arbeitsunfälle aus (2019 waren es noch 871.547).
Ein Unfall im Betrieb führt zu Kosten für den Unfallversicherungsträger und zu Ausfällen und Arbeitsunfähigkeit. Für Betroffene kann er darüber hinaus ein einschneidendes Erlebnis sein. Die gesundheitlichen Auswirkungen und Behinderungen nach einem Arbeitsunfall sind in vielen Fällen nicht reversibel. Aus diesem Grund ist es für jeden Arbeitgeber essenziell wichtig, dass sich Betriebe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitnehmer gemeinsam Gedanken über die Gefahren am Arbeitsplatz sowie eine geeignete Unfallprävention machen.
Dazu gehört jedoch nicht nur die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Vielmehr erfordert die Unfallprävention eine regelmäßige Neubewertung der Gefahren und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen. Ähnlich wie Prävention und Vorsorge Menschen vor Krankheiten schützt, ist Unfallprävention ein Garant, Arbeitsunfällen vorzubeugen. Mit Prävention kann zwar nicht jeder Unfall im Betrieb verhindert werden, jedoch ein Großteil. Für jeden vereitelten Arbeitsunfall lohnt sich daher der Aufwand, neue Arbeitsschutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu implementieren und die Unfallverhütung stetig zu verbessern.
Was die Berufsgenossenschaft und die Unfallversicherung raten, um Unfälle zu verhindern
Die Berufsgenossenschaften fokussieren sich mit verschiedenen Maßnahmen, Vorschriften und Projekten auf einen ganzheitlichen Ansatz in den Bereichen Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind sie für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Arbeitnehmer zuständig. Eine wesentliche Aufgabe der Berufsgenossenschaften ist nach der Vorschrift § 15 SGB VII die:
- „Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie
- Die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe durch den Unternehmer.
Aus Sicht der Berufsgenossenschaften hat Prävention das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gefahren und Gesundheitsgefährdungen zu verhindern.
Um die Wichtigkeit der Unfallprävention für Arbeitgeber zu unterstreichen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am 29. November 2018 eine gemeinsame "Position der gesetzlichen Unfallversicherung zur Prävention" beschlossen. Ziel aller Präventionsmaßnahmen- und Angebote für Unternehmen ist die Vision „Zero.“ Vision „Zero“ beschreibt eine Welt ohne Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gefahren. Die Vermeidung von tödlichen und schweren Arbeitsunfällen sowie von Berufskrankheiten hat für die Berufsgenossenschaften die höchste Priorität.
Die Präventionskampagne „Komm mit Mensch“ – wichtig für alle Betriebe
Um die Ziele der Vision „Zero“ langfristig zu erreichen und Unfallprävention sowie Unfallverhütung in Unternehmen und Einrichtungen zu fokussieren, hat die DGUV in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Jahre 2017 die Präventionskampagne „Komm mit Mensch“ ins Leben gerufen.
Das Ziel der Kampagne und deren Umsetzung hängt eng mit der Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz zusammen: Sicherheit und Gesundheit sollen bei allen Entscheidungen und Abläufen in Unternehmen als wichtiger Maßstab berücksichtigt werden. An den 6 Handlungsfeldern der Kampagne "Komm mit Mensch" ist ablesbar, in welchen Bereichen Unfallprävention am Arbeitsplatz wirksam ist und Erfolge erzielen kann:
- Führung.
- Kommunikation.
- Beteiligung.
- Fehlerkultur.
- Betriebsklima.
- Sicherheit & Gesundheit.
Präventionskampagnen sind essenziell und erfolgversprechend. Sie helfen, den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit in Betrieben zu priorisieren. Gleichzeitig ist es aus innerbetrieblicher Sicht wichtig, neben übergeordneten Zielen ebenso individuelle Maßnahmen zu implementieren, um Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen
Es gibt unterschiedlichste Maßnahmen und Regeln, die sich in der Praxis bewährt haben, um Gefahren zu reduzieren und Arbeitsunfälle zu verhindern:
Arbeitsbereich | Bewährte Maßnahme der Prävention von Arbeitsunfällen |
Bau- und Handwerk | Arbeit an Hauswänden ausschließlich mit gesicherten Gerüsten. Jede gefährliche Tätigkeit mit Maschinen darf lediglich mit einer vorherigen Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden, bei dem der Arbeitnehmer im Umgang mit Maschinen geschult worden ist. Potenzielle Absturzstellen bis mindestens in eine Höhe von 105 cm sollten mit Brettern oder einem Geländer abgeschirmt werden. „Die richtige Leiter für die richtige Tätigkeit auswählen.“ |
Baumaschinen führen | Baumaschinen stets mit Helm und Schutzausrüstung (PSA) führen. Umsichtig fahren und Spiegel nutzen, um Kollegen im „toten Winkel“ nicht zu übersehen. |
Innerbetrieblicher Transport und Verkehr | Das Führen von Flurförderzeugen ist ausschließlich Mitarbeitern mit entsprechendem Führerschein vorbehalten. Bei der Arbeit an Laderampen ist die persönliche Schutzausrüstung zu jeder Zeit anzulegen. |
Bedienung eines Hubwagens | Grundsätzlich muss der Mitarbeiter vom Betrieb mündlich und schriftlich zur Bedienung und zum Umgang des Hubwagens beauftragt werden. Das Unternehmen muss den Mitarbeiter professionell über die korrekte Lastenverteilung schulen. |
Sicherheit im Tiefkühlraum | Türen müssen grundsätzlich von innen geöffnet werden können. Minustemperaturen oder Anlagenfehler dürfen keinen Einfluss auf das Schließsystem haben. Notrufeinrichtungen, die ab einer Grundfläche von 20m² und ab -10°C Pflicht sind, müssen unterbrechungsfrei funktionieren. |
Schneeräumen auf Hallen | Mitarbeiter müssen über Stromschlaggefahren und das Unfallpotenzial durch beschädigte Fotovoltaikanlagen und Hausanschlussleitungen hingewiesen werden. Das Schneeräumen von Dächern muss proaktiv, vor einem Notstand erfolgen. |
Absturzsicherung im Büro | Nutzung von sicheren Leitern und Tritten im Büro. Gefahrensituationen (Beinahe-Unfälle) und Risiken sollten im Rahmen der Unfallprävention gezielt erfasst und für Veränderung genutzt werden. |
Außendienstmitarbeiter | Die Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung ist untersagt. Wichtige Angelegenheiten sollten mit dem Beifahrer nicht während der Fahrt oder bei einer unübersichtlichen Verkehrslage besprochen werden. |
Gewalt am Arbeitsplatz | Innerbetriebliche Strategien, Prozeduren sowie Arbeitsschutzpläne, deren Einhaltung überprüft wird, helfen dabei, Gewalt am Arbeitsplatz zu unterbinden. Eine neutrale Vertrauensperson und eindeutige Konsequenzen bei Gewalt am Arbeitsplatz verhindern Übergriffe. |
In Arztpraxen, z. B. Zahnarztpraxis | Das Tragen der PSA gehört für alle Mitarbeiter zu den wichtigsten Pflichten und hat zu jeder Zeit Priorität. Spritzen oder andere kontaminierte Gegenstände müssen umgehend professionell nach geltenden Hygienevorschriften entsorgt werden. Fortlaufende präventive Maßnahmen der Arbeitsmedizin. |
Es gibt viele weitere Strategien und Möglichkeiten zur Unfallprävention und Unfallverhütung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber handeln zielführend, wenn sie ihre Arbeitnehmer und vor allem auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit in das Brainstorming zu den Themen Unfallprävention und Arbeitsschutz einbeziehen. In einem Ideenwettbewerb können Gefahren- und Unfallquellen oder Situationen im Team besprochen und geeignete Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung verabschiedet werden.
Unfallprävention und SARS-CoV2
Mit dem Ausbruch der SARS-CoV2-Pandemie, die seit Frühjahr 2020 in Deutschland grassiert, wird Unfallprävention und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erneut aktuell. Unternehmen stehen in der Verantwortung und Pflicht, die zahlreichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und somit die Gesundheit ihrer Mitarbeiter durch den Einsatz von professionellen Schutzkonzepten abzusichern. Das
- Tragen von Schutzmasken in öffentlichen Räumen ohne Abstand,
- Hygienekonzepte, die eine Übertragung der Erkrankung erschweren sowie
- Prävention durch Aufklärung
sind zentrale und essenzielle Maßnahmen, um eine Übertragung der Lungenkrankheit im Unternehmen zu unterbinden.
Fazit: Unfallprävention - ein wichtiger Teil jedes Sicherheitskonzeptes
Prävention ist in vielen Teilen des täglichen Lebens wichtig. Der vorsorgliche Besuch beim Zahnarzt für eine Zahnreinigung oder das Besprühen von Flächen mit medizinischen Desinfektionsmitteln sind zwei von vielen Beispielen der Prävention. Doch auch in der Arbeitswelt ist Prävention erforderlich.
Um Arbeitsunfälle im Unternehmen zu verhindern, ist eine gezielte und professionelle Unfallprävention essenziell. Den Berufsgenossenschaften und der DGUV kommt nach § 15 SGB VII eine wesentliche präventive Rolle zu. Sie sind in der Pflicht, durch Tipps, Hilfestellungen, Vorgaben, Vorschriften und prophylaktische Maßnahmen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren so gut wie möglich zu verhindern.
Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützen die Unfallversicherungsträger Unternehmen zielgerichtet. Unter anderem stellen Sie eine umfangreiche Beratung zur Unfallverhütung durch Spezialisten und Fachkräfte sicher. Sie betreuen sie die Betriebe umfassend in Fragen des Arbeitsschutzes, qualifizieren die Versicherten, erforschen Unfallursachen und Gefahren und prüfen technische Arbeitsmittel wie Maschinen.
Unternehmen, die Tipps und Hilfestellungen umsetzen und eine fortlaufende Gefährdungsbeurteilung sicherstellen, handeln vorausschauend. Sie und alle Mitarbeiter profitieren in diesem Fall von einer gezielten Unfallprävention am Arbeitsplatz, die zu mehr Effizienz und weniger Arbeitsunfällen führt.
FAQ: Fragen und Antworten zur Unfallprävention am Arbeitsplatz
Abhängig von der Arbeitsaufgabe und vom spezifischen Arbeitsplatz haben sich unterschiedliche Maßnahmen bewährt, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Essenziell ist die Einhaltung der Sicherheitsregeln am Arbeitsplatz. Leichtsinn und Routine können zu schweren oder tödlichen Arbeitsunfällen führen. Grund ist in den meisten Fällen, dass Schutzvorgaben umgangen werden. Ebenso wichtig für die Unfallprävention ist das Tragen der persönlichen Sicherheitsausrüstung am Arbeitsplatz.
Aus gesetzlicher Sicht haben die Berufsgenossenschaften die Aufgabe, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. Ebenso unterstützen Sie Unternehmen darin, wirksame Schritte zu unternehmen, um die Maßnahmen der Ersten Hilfe sicherzustellen. Darüber hinaus halten die Berufsgenossenschaften Maßnahmen zur Rehabilitation vor und sind für die Entschädigung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten zuständig. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle zu versichern.
Durch vielfältige Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz ist es gelungen, dass die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle in Deutschland in den letzten Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau rangiert. Für 2019 wurden 871.541 Arbeitsunfälle gemeldet, im Jahre 1994 waren mit mehr als 1,7 Millionen fast doppelt zu so viele Geschädigte zu verzeichnen . Darüber hinaus sinkt die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle weiter, sodass es in den letzten Jahren besser gelungen ist eine sicherere Arbeitsumgebung zu schaffen.