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Arbeitsschutz 4.0
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Arbeitsschutz 4.0: Arbeitssicherheit in Zeiten der Digitalisierung

  • 27.01.2022
  • Dr. Friedhelm Kring
  • 5 Min.

So schnell wie sich die Arbeitswelt und Technologien wandeln, so muss sich auch der Arbeitsschutz anpassen. Wie Industrie 4.0 den Arbeitsschutz beeinflusst und wie ein Arbeitsschutz 4.0 aussehen kann, erfahren Sie hier.

Unsere Arbeitswelt wandelt sich. Diesen Satz hört man in den letzten Jahren immer häufiger. Doch ist dies wirklich etwas Neues? Hat sich nicht die Arbeit- und Berufswelt immer wieder verändert, z. B. durch neue Technologien und Materialien? Doch egal ob man die Veränderung nun Industrie oder Arbeit 4.0 bezeichnet, Fakt ist, dass die Berufswelt vor neuen Herausforderungen steht und so muss sich auch die Sicherheit zu Arbeitsschutz 4.0 weiterentwickeln.

Industrie 4.0, Arbeit 4.0, Prävention 4.0? – Das steckt dahinter

Industrie 4.0 ist derzeit das große Schlagwort in allen Medien und auf allen Veranstaltungen, in denen es um die Zukunft der Arbeitswelt geht. Dabei bleiben die Vorstellungen über dessen Bedeutung oft diffus. Derzeit scheint, als würde jeder nach Belieben seine Zukunftshoffnungen und -ängste mit dem Zusatz 4.0 versehen. So entstanden in den letzten Monaten geradezu inflationär Ableger wie Arbeit 4.0, Führung 4.0 und eben auch Arbeitsschutz 4.0.

Woher stammt die 4.0?

Unter 4.0 verstehen wir ein neues Zeitalter der technischen Entwicklungen. Mensch und Technik sind durch Digitalisierung und künstliche Intelligenz eng miteinander vernetzt. Der Ursprung dieser Bezeichnung war Industrie 4.0.

Die Ziffer 4 steht für die vierte Stufe der industriellen Revolution gemäß dem folgenden Modell:

  1. Erste industrielle Revolution: mechanische Produktionsanlagen wie automatische Webstühle, angetrieben durch Wasserkraft und Dampfmaschinen
  2. Zweite industrielle Revolution: arbeitsteilige Massenproduktion (Fließband) mit Elektrizität als Antriebskraft, Telekommunikation
  3. Dritte industrielle Revolution: Automatisierung durch Mikroelektronik und IT, Großrechner und PC
  4. Vierte industrielle Revolution: Digitalisierung und Vernetzung, virtuelle Arbeitsumgebungen auf Basis cyber-physischer Umgebungen

Aber inwiefern lässt sich dieses Modell auf Arbeitssicherheit und “Arbeitsschutz 4.0” übertragen?

So prägen neue Technologien den Arbeitsschutz

Im Zuge der vierten industriellen Revolution muss auch der Arbeitsschutz mithalten. Gekennzeichnet wird die aktuelle industrielle Entwicklung durch neue oder weiterentwickelte Technologien, wie z. B.

  • Roboter, die ihre Käfige verlassen und als kollaborierende (nicht eingehauste) Systeme Hand in Hand mit ihrem Kollegen aus Fleisch und Blut arbeiten.
  • Datenbrillen, mit denen Mitarbeiter in einer sogenannten „Augmented Reality“ arbeiten.
  • Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel werden über RFID und Sensoren immer stärker individuell steuer- und überwachbar.
  • Fahrerlose Fahrzeuge werden nicht nur für die Straße entwickelt, sondern auch als autonome selbstfahrende Transportsysteme in Unternehmen. Programmierbar und mit Flächenscanner erledigen sie eigenständig Transportaufgaben.
  • Arbeitsstätten werden zu smarten („intelligenten“) Gebäuden, bei denen zuvor einzeln gesteuerte Prozesse wie Heizung, Lüftung, Beleuchtung, die Versorgung mit Energie, Wasser, Druckluft usw. samt Zutrittskontrolle automatisch und zentral überwacht und gesteuert werden.
  • massenhafte Verbreitung mobiler Kommunikationsmittel.

All diese Veränderungen müssen Sie mit Ihren Gefährdungsbeurteilungen abdecken und beim Planen der Inhalte von Sicherheitsunterweisungen berücksichtigen.

Nehmen wir doch die automatische Zutrittskontrolle als Beispiel. Stellen Sie sich vor es brennt und die Zutrittstüren im Lager werden als Brandschutzmaßnahme geschlossen. Was passiert wenn sich gerade in dem Moment jemand im Lager aufhielt. Inwiefern ist sein Fluchtweg gewährleistet?

Mit diesen Aspekten muss sich Arbeitsschutz 4.0 befassen

Alles in allem ist Sicherheit 4.0 oder Arbeitsschutz 4.0 bislang ein noch eher vage bleibender Begriff, der die Auseinandersetzung mit all den oben genannten Aspekten umfasst. Arbeitsschutz 4.0 beschäftigt sich damit, welche Auswirkungen

  • Digitalisierung und Vernetzung,
  • zeit- und ortsunabhängige Kommunikationsmöglichkeiten,
  • intelligent und autonom arbeitende Produktionssysteme,
  • smart vernetzte Gebäudefunktionen und Infrastrukturen sowie
  • die sich abzeichnenden neuen Formen der Beschäftigung und Zusammenarbeit

auf die Unfallprävention und den Gesundheitsschutz haben. Führen die mobilen Kommunikationsgeräte zum Beispiel zu mehr Stress für Arbeitnehmer? Mit neuer Technik kommen auch neue Gefährdungen auf den Arbeitsschutz zu.

Probleme und Lösungen von Arbeitsschutz 4.0

Bei den Herausforderungen durch Industrie 4. 0 oder Arbeit 4.0 gilt es, mögliche negative Auswirkungen auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht erst abzuwarten, sondern weitestmöglich vorauszusehen und abzuwehren.

Noch sind die Regelwerke wenig konkret. Doch den folgenden Fragestellungen können Sie sich als Arbeitsschützer schon heute in vielen Unternehmen nicht mehr entziehen. In der Tabelle finden Sie nicht nur die Probleme, sondern gleichzeitig mögliche Präventionsmaßnahmen.

Tabelle: Herausforderungen und Maßnahmen von Arbeitsschutz 4.0

ProblemstellungLösungsansatz
Wie gestalten Sie die räumliche und zeitliche Flexibilisierung von Arbeit sicher und gesundheitsgerecht?Stellen Sie Regeln zur Nutzung mobiler Endgeräte auf. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor psychischen Belastungen durch Informationsüberflutung und die Forderung nach ständiger Erreichbarkeit. Wichtig zu wissen: Ohne arbeitsvertragliche Regelungen sind Beschäftigte nicht verpflichtet, für ihren Arbeitgeber während ihrer Freizeit erreichbar zu sein.
Wie gestalten Sie komplexe und virtuelle Arbeitssysteme menschengerecht, ohne Ihre Mitarbeiter zu überfordern?Lassen Sie nur solche Mitarbeiter mit Datenbrillen arbeiten, die dies als arbeitserleichternd empfinden. Achten Sie hier auf den Tragekomfort.
Wie sichern Sie ein gleich hohes Arbeitsschutzniveau für alle Mitarbeiter in allen Beschäftigungsformen?Achten Sie stets darauf, dass auch für Beschäftigte im Homeoffice oder Mitarbeiter mit mehreren Teilzeitjobs die gleichen Vorgaben für Tages- und Wochenarbeitszeiten, Pausenregelungen usw. gelten wie für Ihre Kernbelegschaft.
Wie vermeiden Sie, dass infolge von Beschleunigung und Verdichtung der Arbeit die psychischen Belastungen zunehmen?Behalten Sie nach einer Digitalisierung von Arbeitsabläufen die Fehlzeiten betroffener Mitarbeiter im Blick. Achten Sie auf die Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben. Wirken Sie Belastungen ggf. durch flexible Arbeitszeitoptionen und angepasste Pausenregelungen entgegen.
Wie gestalten Sie Mensch-Maschine-Schnittstellen sicher?Achten Sie bei nahe mit Menschen zusammenarbeitenden (kollaborierenden) Robotern auf möglichst weiche und verletzungsarme Oberflächen. Überwachen Sie verletzungsrelevante Parameter von Roboterarmen wie Kraft, Druck oder Geschwindigkeit usw. Nutzen Sie optoelektronische Sensoren, die erkennen, wenn ein Roboterteil sich einem menschlichen Mitarbeiter auf eine nicht gewünschte Art und Weise nähert.
Wie vermeiden Sie Gesundheitsbelastungen durch Bewegungsmangel?Schaffen bzw. nutzen Sie Angebote für Sportprogramme und Ausgleichsübungen. Dies wird vor allem überall dort immer wichtiger, wo Mitarbeiter den größten Teil ihrer Arbeitszeit auf Monitore starren und sich die körperliche Aktivität am Arbeitsplatz auf Tippen oder Wischen über Touchscreens beschränkt.

So beugen Sie Gefährdungen an neuen Arbeitsmitteln vor

Grundsätzlich müssen Sie sich bei allen neuen Technologien, die als Arbeitsmittel Einzug am Arbeitsplatz halten, ob Tablet, Datenbrille oder Datenarmband, stets fragen:

  • Entstehen durch das neue Arbeitsmittel neue Gefährdungen, z. B. visuelle Ablenkung, Überhören von Warnsignalen?
  • Sind mit einer Nutzung Gesundheitsrisiken verbunden, z. B. hinsichtlich Ergonomie, Muskel-Skelett-Erkrankungen, Hygiene von Touchscreens?
  • Ist das Arbeitsmittel für einen Dauereinsatz geeignet, etwa eine Datenbrille?
  • Auf welche Weise müssen Ihre Mitarbeiter zum Verwenden der neuen Arbeitsmittel geschult und unterwiesen werden?
  • Wie binden Sie mobile IT-Arbeitsplätze und virtuelle Arbeitsumgebungen in Ihre Gefährdungsbeurteilungen ein?

Klären müssen Sie diese Fragen – wie auch bei allen klassischen Arbeitsmitteln – im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung. Vergessen Sie auch nicht, dass Sie jeden Mitarbeiter vor Nutzung des Arbeitsmittels unterweisen müssen.

Fakt ist: Als Arbeitsschützer wird es Ihnen auch in Zukunft nicht an Aufgaben mangeln und kein Roboter wird die Sifa ersetzen.