Arbeitsschutz im Gesundheitswesen – wichtig für Mensch und Umwelt
Arbeitsschutz im Gesundheitswesen ist weit gefasst. Er umfasst viele Berufszweige wie etwa Beschäftigte in der Arztpraxis, im medizinischen Labor, im Rettungsdienst, Krankenhaus, in Wohnheimen und vieles mehr. Beschäftigte im Gesundheitswesen sind spezifischen Gefahren ausgesetzt.
Diese Gefahren im Gesundheitswesen drohen beispielsweise durch Infektionserreger, bei Medikamenten, Gefahrenstoffen und anderen Dingen.
Hinzu kommen weitere Risiken:
- Psychische Belastungen
- Wechselschicht
- Tragen und Heben
- Lange Arbeitszeiten
- Notfälle
- Personalnot
Nicht zu vernachlässigen sind die langen Arbeitszeiten und körperliche und psychische Beschwerden bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, insbesondere bei der Alten- und Behindertenpflege.
Arbeitsschutz in der Pflege
Der Dienst am Menschen ist zweifelsohne eine sinnvolle Tätigkeit. Sie birgt allerdings viele Risiken und Gefahren im Gesundheitssystem. Ein umfassender Arbeitsschutz im Betrieb ist unabdingbar. Auf diesen muss man in vielfältigen Bereichen achten, zum Beispiel bei der Arbeitsumgebung (Raumklima, Lärm, Licht), der Arbeitsorganisation (Handlungsspielräume, Zeitvorgaben), bei Arbeitsinhalten (Monotonie, Verantwortung), sozialen Faktoren (Kommunikation, Konflikte) und Arbeitsformen (befristete Verträge, ständige Erreichbarkeit).
Worauf bei den Arbeitszeiten zu achten ist
In Pflegeberufen gehört Schichtdienst häufig zum Arbeitsalltag. Der Wechsel zwischen Früh- und Spätdiensten sowie Nachtdiensten wirken sich auf die Gesundheit der Beschäftigen aus, teilweise mit erheblichen Folgen. Wichtig ist, die Arbeitszeiten so zu gestalten, dass zwischen dem Wechsel der Dienste (zum Beispiel von Nacht- zu Frühschicht) ausreichend Raum für körperliche und seelische Erholung des Mitarbeiters besteht.
Bei Nachtdiensten sollte die aufeinander folgende Anzahl der Schichten möglichst gering sein. Generell sollten Nachtschichtarbeiter im Jahr mehr freie Tage haben. Bedeutsam ist auch, ungünstige Schichtfolgen zu vermeiden. Nach Möglichkeit sollte man die Reihenfolge Früh-Spät-Nacht einhalten, so kann sich der Körper besser anpassen.
Bei der Planung der Arbeitszeiten sollte man außerdem bedenken, dass lange oder viele Dienste in Folge wegen zu hoher Belastung der Beschäftigten zugunsten langer Freizeitblöcke zu vermeiden sind. Wichtig ist auch, die Dienstpläne vorhersagbar und überschaubar zu gestalten.
Schweres Heben und Tragen: So beugen Sie Rückenschmerzen vor
Gefährdungen in der Pflege entstehen insbesondere durch schweres Heben und Tragen und durch ungünstige Körperhaltungen. Bei einigen typischen Tätigkeitsfeldern liegen die Belastungen für den Rücken jenseits der medizinisch zumutbaren Grenze. Das gilt insbesondere bei der Lagerung eines Patienten oder im Umgang mit dem Pflegebett sowie bei der Körperpflege.
Im Sinne einer ganzheitlichen Prävention bedarf es eines sinnvollen Konzeptes. Der Schutz muss dabei auf allen Ebenen bestehen: Bei körperlich belastenden Tätigkeiten ist es wichtig, entsprechende technische Hilfsmittel wie etwa Lifter, Gleitmatten, Rutschbretter oder höhenverstellbare Arbeitseinrichtungen zu nutzen.
Weitere Maßnahmen setzen bei den Mitarbeitern selbst an, zum Beispiel durch eine rückengerechte Arbeitsweise, denn richtig heben und tragen will gelernt sein. Durch Unterweisungen und Schulungen kann man die Belastungen in Grenzen halten.
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Dabei sollten man auch folgende Aspekte bedenken:
- Schwere Lasten mit Hilfsmitteln transportieren
- Zum Heben die Kraft der Beine nutzen
- Das Gewicht gleichmäßig auf beide Arme verteilen
- Nicht zu viel auf einmal tragen
- Möglichst körpernah heben und tragen
- Schwere Gegenstände gut erreichbar lagern
Grundsätzlich ist es von Vorteil, wenn die Beschäftigten mehrfach am Tag zwischen verschiedenen Arbeitspositionen wechseln. Dadurch wird Verspannungen vorgebeugt. Geeignetes Schuhwerk ist außerdem das A und O in pflegenden Berufen. Gesundheitsschuhe können möglichen Rückenbeschwerden vorbeugen.
Sicherheit durch richtige Desinfektion
Gerade in Gesundheitsberufen ist die Einhaltung und Versorgung von Hygiene das A und O. Deshalb ist in vielen Fällen ein Hygieneberater mit entsprechender Qualifikation vorgeschrieben. Dazu gehört auch die Versorgung der richtigen Desinfektion. Hier sind viele Aspekte zu beachten, damit es nicht zu Fehlern kommt.
Ziel der Desinfektion ist es, Keime unschädlich zu machen. Wichtig ist, bei der Wahl des Desinfektionsmittels auf die Verträglichkeit und die Wirkspektren zu achten. Außerdem kann man nicht oft genug an die korrekte Anwendung erinnern. Grundsätzlich muss man zunächst ermitteln, für welche Bereiche das Desinfektionsmittel notwendig ist. Für die jeweiligen Bereiche gibt es spezielle Präparate.
Jede medizinische Einrichtung ist verpflichtet, folgende Substanzen vorzuhalten:
- Hautantiseptika
- Flächendesinfektionsmittel
- Händedesinfektionsmittel
Die ausgewählten Präparate sollte man ausschließlich für den entsprechenden Verwendungszweck einsetzen. Ansonsten ist die Abtötung von Keimen und Viren nicht gewährleistet. Ein Hautantiseptikum beispielsweise darf man nicht für eine Händedesinfektion einsetzen. Ein solcher Austausch von Desinfektionsmitteln ist im Übrigen auch nicht erlaubt.
Wichtig ist auch, dass das Wirkspektrum des jeweiligen Präparats beachtet wird. Für die Händedesinfektion benötig man etwa Wirkstoffe mit kurzen Einwirkzeiten. Beim Einsatz von Präparaten für die Desinfektion von Flächen gibt es ebenfalls Wirkstoffe mit kurzer und langer Einwirkzeit. Bei allem darf man nicht vergessen, dass es sich bei Hände- und Hautdesinfektionsmitteln um Arzneimittel handelt.
Reinigt man jedoch Medizinprodukte, muss man spezielle Präparate anwenden. Auf alle Fälle muss das gewählte Desinfektionsmittel neben Bakterien auch behüllte und unbehüllte Viren abtöten können. Beim Verbund für angewandte Hygiene (VAH) gibt es eine Liste, zum Überblick, mit allen gängigen Desinfektionsmitteln, die in der Medizin zur Anwendung kommen.
Der Industrieverband Hygiene- und Oberflächenschutz stellt ebenfalls eine entsprechende Liste zur Verfügung. Wenn Sie den Hygieneplan in die Praxis umsetzen wollen, beachten Sie die Sonderregelungen, die mit einfließen sollten, weil bei bestimmten Keimen passende Mittel zur Wahl gestellt werden müssen (etwa bestimmte Clostridien-Arten).
Arbeitsschutz im Krankenhaus
Das hohe Gefahrenpotential im Krankenhaus erfordert einen umfassenden Arbeitsschutz. Verantwortliche, vor allem in Krankenhäusern, müssen vehement darauf achten, dass alle Gesetzesvorgaben, die der Arbeitsschutz in Deutschland vorschreibt, eingehalten werden und die Einhaltung regelmäßig überprüft wird. Gefahren drohen durch ansteckende Krankheiten, durch Gefahrenstoffe, durch schweres Heben und Tragen und durch viele andere Dinge.
Deshalb kommen im Rahmen des Arbeitsschutzes neben dem Arbeitsschutzgesetz die Biostoffverordnung, die Gefahrstoffverordnung mit Technischen Regeln sowie die Betriebssicherheitsverordnung und Strahlenschutzverordnung (Röntgenverordnung) und andere Vorschriften zur Anwendung. Die Vielzahl der Gesundheitsrisiken reicht von Nadelstichverletzungen, Patientenübergriffen, Muskel-Skelett-Erkrankungen, Burnout und mehr.
Wichtig ist deshalb, dass man die Beschäftigten über die Möglichkeiten zur Vermeidung von Gefahren regelmäßig informiert.
Als Voraussetzung müssen sie Kenntnisse darüber erlangen, wie man
- Geräte und Maschinen sicher bedient.
- Arbeitsverfahren sicher durchführt.
- mit Arbeits- und Gefahrenstoffen sicher umgeht
- und welche Bedeutung der Persönlichen Schutzausrüstung zukommt.
Persönliche Schutzkleidung im Krankenhaus
Bei vielen Arbeitsbereichen im Krankenhaus gibt es spezielle Risiken für die Beschäftigten. Diese machen das Tragen einer entsprechenden Arbeitskleidung und der Persönlichen Schutzausrüstung notwendig. Die Bekleidung und die Schutzmittel müssen hohen hygienischen Standards entsprechen und starken körperlichen Belastungen standhalten.
Die Persönliche Schutzausrüstung schützt dabei nicht nur Mitarbeiter, sondern auch die Patienten. Einmalhandschuhe oder auch Atemschutz sind wichtige Keimbarrieren. Wird die Körperpflege am Patientenbett durchgeführt, sind außerdem Kittel, Schürzen und Überwürfe wichtig.
Schutzbekleidung muss man aus hygienischen Gründen und aufgrund der Gefahr von Keimverschleppung bei jedem Patienten wechseln. Handschuhe sind dann notwendig, wenn die Gefahr besteht, in Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen oder auch hautschädigenden Stoffen zu kommen. Genauso wichtig sind sie bei der Reinigung und Desinfektion.
Bei Tätigkeiten im Krankenhaus, die der Stufe 2 zuzuordnen sind, muss der Arbeitgeber diese Schutzausrüstung zur Verfügung stellen:
- Flüssigkeitsdichte Handschuhe (allergenarm) zum Reinigen und Desinfizieren von benutzten Instrumenten, Flächen und Geräten
- Flüssigkeitsdichte Handschuhe mit langem Schaft, damit bei Reinigungsarbeiten keine kontaminierte Flüssigkeit unter die Handschuhe geraten kann
- Unterziehhandschuhe aus Baumwolle, wenn mit einer längeren Tragezeit zu rechnen ist
- Schürzen (ebenfalls flüssigkeitsdicht), wenn Kleidung durchnässt werden könnte
- Schuhe, die vor Nässe schützen
Warum Hygienevorschriften so wichtig sind
Hygiene spielt im Krankenhaus eine besonders große Rolle: Hier begegnen sich Tag für Tag unzählige Menschen der Bevölkerung. Viele von ihnen sind naturgemäß krank und geschwächt, also auch besonders anfällig für Infektionen. In der Vergangenheit sind in Krankenhäusern außerdem mehr und mehr antibiotikaresistente Keime aufgetreten, die man kaum oder gar nicht mehr abtöten kann und häufig zum Tod führen.
Auch gesunde Menschen können sich mit diesen Bakterien infizieren. Eine Keimverschleppung muss man deshalb so gut wie möglich vermeiden. Mittlerweile gehen Experten davon aus, dass Infektionen, die in Zusammenhang mit medizinischen Einrichtungen stehen, eine der größten Herausforderungen bei Infektionserkrankungen generell darstellen.
Nach Angaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) ziehen sich jährlich rund 400.000 bis 600.000 Patienten der Bevölkerung in Deutschland eine Infektion zu, die mit einer ambulanten oder stationären Behandlung in Verbindung stehen. Bis zu 15.000 Personen der Bevölkerung in Deutschland sterben daran.
Geschätzt wird, dass ein großer Teil dieser nosokominalen Infektionen vermeidbar wäre, wenn man die Regeln der Hygiene besser einhalten würde. Allein deshalb ist die Pflicht eines Krankenhaushygienikers, einer entsprechenden Kommission und eines geschulten Fachpersonals unabdingbar.
Nadelstichverletzungen im Krankenhaus
Nadelstichverletzungen unterschätzt man oft. Infektionen wie Hepatitis werden jedoch besonders häufig durch Nadelstichverletzungen übertragen. Über 49.000 Stichverletzungen sind der Berufsgenossenschaft im Jahr 2013 gemeldet worden. Gefahren für das medizinische Personal bestehen in vielen Arbeitsbereichen.
Zum Beispiel beim
- Injizieren und der Blutentnahme,
- Entnehmen von Proben,
- Operieren, Obduzieren und Nähen,
- Umgang mit benutzten Kanülen und Skalpellen,
- Spritzenwechsel in der Drogenambulanz,
- oder bei zahnärztlichen Behandlungen.
Das Gesundheitssystem sieht vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Maßnahmen einzuleiten, um derartige Unfälle im Krankenhaus zu vermeiden. Deshalb ist es wichtig, die spezifischen Gefahren zu kennen. Am häufigsten betroffen sind Pflegekräfte. Die Ursachen für derartige Unfälle lassen sich oft darin finden, dass beispielsweise benutzte Spritzen nach Gebrauch nicht gesichert oder sofort entsorgt werden.
Auch benutzte Spritzen, die nicht in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden, stellen ein Verletzungsrisiko dar. Weitere Gründe sind ein überfüllter Kanülen-Abwurfbehälter oder das Zurückstecken der Kanüle auf die Schutzkappe (Recapping).
Möglichkeiten zur Prävention bei der Blutabnahme oder beim Zuspritzen sind zum Beispiel nadelfreie Infusionssysteme (mit Rückschlagventil). Beim Aufziehen von Körperflüssigkeiten können häufig auch nadelfreie Kunststoffkanülen verwendet werden. Beim Nähen kommen in vielen Fällen auch Rundkörpernadeln in Frage.
Häufig kann man Medikamente auch über einen sogenannten Pen verabreichen. Wird jedoch mit spitzen Nadeln gearbeitet, muss die Versorgung von Sicherheitsgeräten bestehen. Wichtig ist auch eine fachgerechte Anwendung, deshalb darf man gebrauchte Kanülen nicht zurück auf die Schutzkappen setzen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Krankenhaus
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiger Bestandteil betrieblicher Präventionsmaßnahmen. Sie wird über die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge geregelt. Kern dieser Präventionsmaßnahme ist eine persönliche Beratung der Mitarbeiter über Gesundheitsrisiken und Versorgung während der Arbeit und über geeignete Präventionsmaßnahmen.
Ziel ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und bestenfalls zu verhüten. Der Arbeitgeber muss dazu einen sogenannten Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner bestellen.
Im Krankenhaus ist diese Vorsorge eine Ergänzung von technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Ob die arbeitsmedizinische Vorsorge im Gesundheitswesen Angebot oder Pflicht wird, leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab. Die Hauptrisiken für Angestellte in Krankenhäusern stellen Infektionserkrankungen dar.
Deshalb muss man die Krankenhausmitarbeiter im Allgemeinen arbeitsmedizinisch überwachen. Unterschieden wird hier zwischen Pflichtuntersuchungen, Angebotsuntersuchungen und Wunschuntersuchungen. Weitere Differenzierungen sind die sogenannten Erstuntersuchungen vor der Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses, Nachuntersuchungen (meistens nach 36 Monaten) und sogenannte nachgehende Untersuchungen (beispielsweise nach einer Hepatitis-Infektion). Pflichtuntersuchungen sind bei allen Mitarbeitern durchzuführen, die einem Hepatitis-Risiko ausgesetzt sind.
Ergonomie im OP: Was ist wichtig?
Die Ergonomie im Operationsbereich (OP) beinhaltet eine Vielzahl von Aspekten für ein gesundes Arbeiten. Im Alltag besteht stets die Gefahr von rückengefährdenden Tätigkeiten, Risiken beim Ein- und Ausschleusen, außerdem drohen Stolperfallen. Auch die Beleuchtung und Belüftung spielen eine große Rolle für den Arbeitsschutz.
Weitere Aspekte sind ungünstige Arbeitshöhen und Zwangshaltungen. Wichtig ist, die entsprechenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz in der Reihenfolge technisch/baulich, organisatorisch und personenbezogen einzuleiten.
Gesundheitswesen – technisch/baulich:
- großzügige Transportwege
- Berührungsloses Öffnen von Türen (selbsttätig)
- Absätze und Schwellen vermeiden
- Kabel nicht frei im Operationssaal verlegen
- Einfaches Bedienen der OP-Tische
- Lagerungshilfen
- Höhenverstellbare Waschbecken, Sitzflächen und Stehhilfen und Transporthilfen
- Beleuchtung ist ausreichend hell und lässt sich leicht bedienen
Gesundheitswesen – organisatorisch:
- Regelmäßige Prüfungen der Anlagen
- Lafetten und Betten von zwei Personen schieben lassen
- Material ist stets schnell und ergonomisch zu erreichen
- Es ist ausreichend OP-Kleidung verfügbar
- Personal wird in rückengerechtem Arbeiten unterwiesen
Gesundheitswesen – personenbezogen:
- Unterstützung der Kollegen untereinander bei rückengerechtem Arbeiten im Gesundheitswesen
- Ergonomische Bedienung von Geräten ist dem Personal bekannt und wurde geübt
- Ausgleichsübungen bei längerem Stehen
- Personal ist in der Lage, den OP-Bereich seinen Bedürfnissen anzupassen
Richtiger Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen erfordert besondere Vorsicht. Biologische Arbeitsstoffe sind zum Beispiel Mikroorganismen wie Bakterien und Viren, aber auch Endoparasiten oder Zellkulturen. Diesen Organismen sind Ärzte, Pfleger, sowie andere Mitarbeiter im Gesundheitswesen regelmäßig ausgesetzt. Der Schutz der Angestellten ist in der Biostoffverordnung (BioStoffV) geregelt. Bei allen Tätigkeiten mit Biostoffen muss man mindestens die allgemeinen Hygienevorschriften beachten. In vielen Fällen gelten jedoch verschärfte Regelungen.
Grundsätzlich muss man Arbeitsverfahren und -mittel derart gestalten, dass man eine Exposition der Mitarbeiter gegenüber Biostoffen verhindern oder vermeiden kann. Arbeiten mit Staub- oder Aerosolentwicklung muss man, wenn möglich, durch andere mit geringerer Gefahr ersetzen – soweit technisch möglich. Ist das nicht der Fall, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Belastung ergreifen.
Gleichzeitig sollte man die Anzahl der Mitarbeiter auf das erforderliche Maß begrenzen, wenn mit biologischen Stoffen gearbeitet wird. Die Persönliche Schutzausrüstung muss von den Beteiligten angelegt und beim Verlassen des Arbeitsplatzes sicher entsorgt, abgelegt oder gereinigt werden. Diese Vorschriften gelten nicht nur im stationären Sektor, sondern auch in der ambulanten Pflege.
Arbeitsschutz in der Quarantäne
Mit einer spezifischen Infektionshygieneverordnung soll man der Ausbreitung multiresistenter Keime entgegengewirken. Krankenhäuser sind zum Erlass dieser Verordnung verpflichtet. Diese Verordnung ist für alle Mitarbeiter bindend. Wenn der Fall eines Patienten mit multiresistentem Keim auftritt, muss man diesen auf die Quarantänestation verlegen.
Das gilt allerdings auch für viele andere Infektionskrankheiten. Auf der Quarantänestation sollte man beispielsweise nur geeignete Arbeitsmittel beim Umgang mit Nadeln verwenden, um die Infektionsgefahr zu verhindern (zum Beispiel Sicherheitskanülen). Darüber hinaus ist eine sicherheitstechnische Betreuung des Krankenhauses ratsam. Außerdem müssen Mitarbeiter entsprechend geschult sein.
Von immenser Bedeutung ist das Anlegen der Schutzausrüstung: Mitarbeiter dürfen sich Patienten, die sich in Quarantäne befinden, nur mit Schutzausrüstung nähern. Wie diese auszusehen hat, hängt wiederum von der Art der Infektion ab.
Regelungen zu Arbeitszeiten im Gesundheitswesen und warum sie so wichtig sind
Arbeitszeitrechtliche Vorschriften müssen auch in Krankenhäusern eingehalten werden. Häufig werden die festgelegten Zeiten jedoch besonders im Gesundheitswesen überschritten. Im Arbeitszeitgesetz sind die höchstzulässigen Arbeitszeiten, vorgeschriebene Ruhepausen und vieles mehr geregelt. Das Gesetz gilt jedoch nicht für Chefärzte und leitende Angestellte. Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Werktag beträgt acht Stunden. Darin sind Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdient enthalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die werktägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden verlängert werden.
Die Ruhepausen müssen am Tag mindestens 30 Minuten betragen (6 bis 9 Stunden Arbeitszeit) und mindestens 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden. Zwischen Aufnahme der Arbeit und deren Ende müssen mindestens 11 Stunden liegen. Auch hier sind Verkürzungen unter Umständen möglich (Ausgleichsfristen). Laut Arbeitszeitgesetz im Gesundheitswesen (Paragraf 5) können Kürzungen der Ruhezeit durch die Inanspruchnahme von Pausen während der Rufbereitschaft zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Die Kürzungen dürfen jedoch nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen. Da Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in Krankenhäusern zulässig ist, müssen derartige Dienste zeitnah ausgeglichen werden (Paragraf 10, ArbZG). Das Arbeitszeitgesetz sollte in Krankenhäusern ernst genommen werden. Ständig überfordertes Personal ist generell unfallgefährdeter und in seiner Gesundheit bedroht. Gerade durch die enorme berufliche Belastung im Gesundheitswesen und die verantwortungsvolle Aufgabe kann es leicht zu Fehlern kommen, die für die Patienten schlimmstenfalls tödlich ausgehen können.
Psychische Belastungen im Gesundheitswesen
Niemals sollte bei der Gefährdungsbeurteilung der Aspekt unbeachtet bleiben, dass Pflegekräfte in hohem Maße psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Tag für Tag haben es die Beschäftigten mit dem Leid anderer Menschen zu tun und oft geht es um Leben und Tod. Im Laufe der vergangenen Jahre ist der Anteil an beruflich bedingten psychischen Erkrankungen angestiegen.
In diesem Zusammenhang ist auch von der sogenannten Mitgefühlserschöpfung die Rede, der jedoch nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Waren es in der Vergangenheit eher Erkrankungen des Bewegungsapparates, die die Pflegekräfte dazu veranlassten, aus dem Beruf auszusteigen, gewinnen Erkrankungen der Seele mehr und mehr an Bedeutung.
Die Gefahr des Ausbrennens und psychischer Traumatisierung besteht in allen Bereichen der Pflege, insbesondere aber in der Intensiv- und Notfallversorgung. Deshalb ist es von immanenter Bedeutung, dass Führungspersonal und Intensivpflegekräfte über diese Gefahren Bescheid wissen und Fähigkeiten zur Problemlösung erwerben. Möglichkeiten sind Aus-, Fort- und Weiterbildungen.
Mutterschutz im Gesundheitswesen
Medizinisches Personal im Gesundheitswesen hat ein erhöhtes Infektionsrisiko, was jedoch abhängig vom Tätigkeitsprofil ist. Die Gefährdungsbeurteilung muss deshalb immer individuell erstellt werden. Schwangere Frauen dürfen in vielen Bereichen des Arbeitsalltages nicht eingesetzt werden.
Darunter zum Beispiel:
- Sie dürfen nicht in Räumen arbeiten, wenn Halothan in die Raumluft gelangt ist.
- Schwangere dürfen nur in solchen Arbeitsbereichen beschäftigt werden, wo eine Grenzwerteinhaltung für Narkosegase sichergestellt ist.
- Alle Leistungen und Arbeiten mit Notfallcharakter sind verboten.
- Die Schwangere muss den Raum verlassen, sobald mobile Röntgengeräte eingesetzt werden.
- Invasive Tätigkeiten (Spritzen, OP) sind verboten.
Fazit
Als übergeordnetetes Fazit zum Arbeitsschutz im Gesundheitswesen lässt sich festhalten:
- Arbeitszeiten sollten so gestaltet werden, dass zwischen Wechsel der Dienste ausreichend Raum für körperliche und seelische Erholung des Mitarbeiters besteht, um der benötigten Leistung gerecht werden zu können
- Vor allem schwere Lasten sollten mit Hilfsmitteln transportiert werden
- Wichtig ist, bei der Wahl des Desinfektionsmittels auf die Verträglichkeit und die Wirkspektren zu achten. Für die jeweiligen Bereiche gibt es spezielle Präparate
- Wenn Sie den Hygieneplan in die Praxis umsetzen wollen, beachten Sie die Sonderregelungen, die mit einfließen sollten
- Antibiotikaresistente Keime, die man kaum oder nicht mehr abtöten kann, können häufig zum Tod führen. Dabei können sich auch gesunde Menschen mit diesen Bakterien infizieren, weshalb eine Keimverschleppung so gut wie möglich vermieden werden muss
- Die Hauptrisiken für Angestellte in Krankenhäusern stellen Infektionserkrankungen dar
- Die Ruhepausen müssen am Tag mindestens 30 Minuten betragen (6 bis 9 Stunden Arbeitszeit) und mindestens 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden
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