Erhöhte Brandgefahr: In welchen Betrieben Vorsicht geboten ist und welche Maßnahmen helfen können
Obwohl die Anzahl an Bränden in Deutschland seit 2018 etwas zurückgegangen ist, gehören sie immer noch zu den größten Gefahren für Mensch und Tier. Vor allem Betriebe mit erhöhter Brandgefahr müssen dementsprechend Vorkehrmaßnahmen treffen.
Über 200.000 Brände ereigneten sich in Deutschland allein im Jahr 2019. Brände stellen damit nach wie vor eine der größten Gefahren dar. Die Zahl der Todesfälle geht allerdings seit Jahren zurück. Zurückzuführen ist dieser positive Trend nicht nur auf Fortschritte in Sachen Ausrüstung sowie ein gestiegenes Bewusstsein, sondern auch auf Verbesserungen in puncto Prävention und Vorkehrmaßnahmen. Vor allem Betriebe, in denen erhöhte Brandgefahr herrscht, müssen auf der Hut sein.
Der Unterschied zwischen normaler und erhöhter Brandgefahr
Um Unternehmen, deren Mitarbeiter, Gebäude und Güter zu schützen, werden diese grundsätzlich in Betriebe mit normaler und Betriebe mit erhöhter Brandgefahr eingeteilt. Zusammengefasst werden diese Punkte in der Arbeitsstättenrichtlinie A2.2. Bei dieser Evaluierung werden vorhandene Stoffe und Tätigkeiten in puncto Brandentstehung beurteilt und auch die Geschwindigkeit einer möglichen Brandausbreitung spielt dabei eine Rolle.
Betriebe mit normaler Brandgefahr
Betriebe, die in die Kategorie „normale Brandgefährdung“ fallen, weisen damit ein geringes Risiko einer Brandentstehung auf. Konkret bedeutet dies: Zwar ist es natürlich auch in solchen Firmen möglich, dass sich ein Brand entwickelt, allerdings liegen diesem meist menschliches Fehlverhalten oder elektronische Defekte zugrunde und nicht etwa betriebliche Umstände. Ein typisches Beispiel hierfür wäre ein klassisches Büro. Auch hier stehen elektronische Geräte wie zum Beispiel Drucker, Kopierer und Scanner bzw. Mikrowelle oder Herd einer Mitarbeiterküche, doch größere Brandgefahren sind hierbei in der Regel auszuschließen. Zwar können Flammen und Rauch in diesem Umfeld ebenso große Schäden anrichten, doch mit den richtigen Mitteln können Brände schon in der Entstehungsphase eingedämmt werden. Trotzdem sollten auch Büros nicht unterschätzt werden. Zu den häufigsten Brandursachen gehören hierbei private elektrische Geräte, Mehrfachsteckdosen, Kerzen, Feuerarbeiten insbesondere von temporären Handwerkern, Rauchen, Drucker, Büroküche, Papier und Verpackungen sowie Fehlverhalten von Mitarbeitern. Betriebe mit normaler Brandgefahr beschränken sich somit auf die gesetzliche Grundausstattung in Sachen Brandgefährdung wie:
- Der nächste Feuerlöscher muss innerhalb von 20 Metern erreichbar sein und es muss klar sein, wo er sich befindet. Hier spielt daher auch die richtige Beschilderung eine Rolle und das Kennzeichnen aller Feuerlöscher in den Flucht- und Rettungsplänen. Meistens werden Feuerlöscher in Durchgängen oder auf dem Weg nach draußen platziert, da Menschen solche Wege im Brandfall nutzen und daher unmittelbar an Feuerlöschern vorbeikommen.
- Jeder Feuerlöscher muss vor Witterung geschützt werden und auch auf die richtige Griffhöhe ist zu achten: Empfohlen werden 0.8 bis 1,2 Meter.
- Auch die Flucht- und Rettungswege müssen ausgeschildert sein.
Betriebe mit erhöhter Brandgefahr
Bei Unternehmen, die in die Kategorie „erhöhte Brandgefahr“ fallen, ist hingegen die Wahrscheinlichkeit eines Brandes signifikant höher. Die Gründe dafür können mit den verwendeten Stoffen, wie beispielsweise entzündliche Chemikalien, zusammenhängen, oder mit den Tätigkeiten, die vor Ort verrichtet werden, etwa wenn mit Feuer oder Wärme hantiert wird. Grundsätzlich weisen folgende Umstände auf eine erhöhte Brandgefahr hin:
- Leicht entzündliche oder oxidierende Stoffe und deren Gemische sind tagtäglich im Einsatz.
- Es sind selbstentzündliche Stoffe und Gemische, Stoffe der Brandklassen D und F, brennbare Stäube, entzündliche Flüssigkeiten oder Gase im Unternehmen vorhanden.
- Örtliche und betriebliche Umstände beschleunigen eine Brandentstehung zusätzlich.
- Der Brand kann sich mitunter rasch ausbreiten und eine großflächige Rauchfreisetzung ist wahrscheinlich.
- Feuergefährliche Arbeiten und Vorgänge wie etwa Löten, Schweißen, Farbspritzen oder Trennschleifen werden im Betrieb durchgeführt.
Typische Betriebe mit erhöhter Brandgefahr sind in allen möglichen Sparten zu finden. Eine große Gruppe stellen Lager für alle möglichen Produkte dar, wie etwa für Gefahrstoffe, Recyclingmaterial und Sekundärstoffe, Lacke und Lösungsmittel, Papier, Holz, Schaumstoff, Verpackungsmaterial oder Baumwolle. Auch Verkaufs- und Ausstellungsräume großer Firmen fallen in diese Kategorie. Bei den Dienstleistungsbetrieben sind insbesondere Kinos, Diskotheken und Theaterbühnen zu nennen, genauso wie Küchen, Beherbergungsbetriebe, Forschungseinrichtungen, Wäschereien, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser oder Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen. Auch große Teile der Industrie- und Handwerksbranche haben es mit erhöhter Brandgefahr zu tun. Hierbei reicht die Palette von Tischlereien, Webereien und Druckereien über Mühlen, papierherstellende oder -verarbeitende Betriebe bis hin zu Kunststoff-Spritzgießereien oder Unternehmen, die sich auf die Herstellung von Maschinen und Geräten spezialisiert haben. Daneben sind Kfz-Werkstätten, metallverarbeitende Betriebe, Elektrowerkstätten oder Unternehmen im Bereich Galvanik oder Vulkanisierung zu nennen. Sie alle müssen zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Grundausstattung in Sachen Brandprävention weitere Maßnahmen treffen wie:
- Ausrüstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen
- Erhöhung der Anzahl der Feuerlöscher und gleichmäßige Verteilung in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung
- Mehr Feuerlöscher am selben Standort platzieren, damit mehrere Personen gleichzeitig einen etwaigen Brand löschen können. Die Feuerlöscher müssen insbesondere in puncto Brandklasse und Löschmittel passen und sollten ebenso richtig positioniert werden.
- Beim Umgang mit Gefahrstoffen müssen die TRGS-800-Brandschutzmaßnahmen befolgt werden.
Die Entwicklung eines umfassenden Brandschutzkonzepts und der Einsatz einer Löschanlage können dafür sorgen, dass entstehende Feuer bereits frühzeitig entdeckt und gelöscht werden. Generell ist hierbei ein besonderes Augenmerk auf die Wasserversorgung der stationären Löschanlage zu richten. Die VdS CEA 4001 legt in Deutschland fest, welche Art von Wasserversorgung zulässig ist. Die gewählte Wasserversorgung darf dabei nicht durch Frost, Dürre oder sonstige Umstände beeinträchtigt werden.